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Anforderungen der Gerechtigkeit entspricht, wird sie an der Arbeit bleiben, und dann von der Minderheit abgelöst werden, sobald und je bälder das Maß erfüllt ist, welches Gott dem Unzuträglichen erlaubt. Wer lange in der Mehrheit bleiben will, muß vor Allem suchen, es auch der Minderheit möglichst erträglich zu machen und sie mit allem Guten, was sie hat, zu segnen.

Ein Steuergesek für Bibelgläubige.

„Für mich“, sagte J. Brooke bei Berathung eines neuen Steuergeseßes, „ist es ausgemacht, daß unser bisheriges Steuer-System nicht jüdisch und noch viel weniger christlich, sondern ein Produkt des ungläubigen, gewaltthätigen Weltgeistes ist, durch welches die Reichen dieser Welt für sich selbst sorgen. Für mich gibt es auch in diesen materiellen Weltsachen keine andere Wahrheitsquelle und Richtschnur, als das uns von Gott selbst gegebene Wort. Dieses Wort, geliebte Brüder, haben wir bisher trefflich angewendet, um die Frrenden zu verdammen, statt sie lieben, aber wir wollen es nicht auf uns selbst anwenden in denjenigen Wahrheiten, die uns unbequem sind. Wenn ich dieses heilige Gotteswort frage, in welchem Verhältniß wir an den gemeinsamen Lasten mittragen sollen, so antwortet es mir: Wer viel hat, der soll viel geben! und wenn ich im Ueberfluß lebe, während Brüder neben mir aus Mangel zu Grund gehen, so ist es meine Sünde. Als Gottes Sohn eine Wittwe zwei Pfennige in den Opferkasten legen sah, erklärte er das Nichts, was dieses Weib von ihrer Armuth gab, für größer als das Viele, was die Reichen von ihrem Ueberfluß einlegten. Der Herr hat mich aus lauter Erbarmen und ohne mein Verdienst mit Gütern gesegnet: ich fühle die Pflicht, viel davon der Gemeinschaft, von der ich ein Glied bin, zurückzugeben, damit die Armen und die Leute des Mittelstandes, welche am Leben schon schwer genug tragen, nicht mit ihrem Blut bezahlen müssen, was nuglos bei mir und euch aufgehäuft liegt. Von euch, ihr Brüder, erwarte ich ein Gleiches, wenn es euch nämlich ernst ist, daß uns der Sohn Gottes mit seinem Blut erlöst hat, und all' unser Geld im Vergleich damit eine Armseligkeit ist. Lasset die Kinder der Welt die Progressivsteuer bekämpfen, die ihrem Fleisch zuwider ist: Wir als Kinder Gottes anerkennen eine starke und immer steigende Steuer, je höher, desto stärker, als eine Forderung unseres Gottes und Heilandes, ohne dessen Liebe bis in den Tod wir mit Leib und Seele dem Verderben anheimfallen müßten. Fanget die Progression nicht tief unten an, wie das die Selbstsucht der Reichen zu thun pflegt, sondern lasset sie nicht aufhören und immer steigen, je höher es in die großen Reichthümer hineingeht. Wenn ein Familienvater mit 100 Pfd.-St. (2500 Fr.) jährlichen Einkommens 1 Pfd.-St. (25 Fr.) steuert, so drückt ihn diese Abgabe schwer; aber wenn ein Begüterter von 1000 Pfd.-St. (25,000 Fr.) jährlichen Einkommens 100 Pfd. St. (2500 Fr.) bezahlt, so thut er weniger, als sein ärmerer Bruder. Wo aber Ueberfluß ist und dafür halte ich eine jährliche Einnahme von zwei, drei, vier und mehr Tausend Pfd.-St., da ist alles von

diesem Ueberfluß Genommene nur eine Verminderung der Gefahr, daß der Ueberfluß aus seiner Umgebung Sklaven seiner Meinungen oder seiner Lüste macht. Willst du aber vollkommen sein, so sagt dir mein und dein Heiland: Verkaufe, was du hast, und gib es den Armen, so wirst du einen Schaß im Himmel haben! Hier wollen wir der ungläubigen Welt zeigen, daß wir Gottes Leute sind und daß Gottes Schrift nicht kann gebrochen werden. Wer aber vorgibt, das Wort Gottes zu ehren und daran zu glauben und sich weigert, nach seinen heiligen Geboten zu thun, der begeht eine Sünde und Heuchelei, die am großen Tage ihr Gericht finden wird, wovor uns die Gnade Alle bewahre.

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Es gibt also doch noch wirklich bibelgläubige Leute.

A.

Die Abschaffung der kirchlichen Gebühren. In seiner Sißung vom 22. Oktober 1879 beschloß der Kirchenvorstand von St. Leonhard, beim Kirchenrath das Gesuch zu stellen, daß derselbe die geeigneten Schritte einleite, daß von Gesetzes wegen sämmtliche Gebühren für kirchliche Funktionen abgeschafft werden, damit Niemand aus ökonomischen Gründen zur Unterlassung von Taufe und Eheeinsegnung veranlaßt werde.

Der Antrag ging von der Ansicht aus, daß die Kirche ihre Worte der Ermahnung und des Segens Jedermann, der sie begehrt, kostenfrei ertheilen sollte, und die Erfahrung beweist, daß für arme Leute oft die kleinsten Kosten schon Grund genug sind, den Kirchgang, besonders bei Hochzeiten, zu unterlassen. Auch schien es für den Sigristen eine recht unangenehme, wo nicht gar peinliche Rolle zu sein, beim Verlassen der Kirche sich unter die Thüre stellen und seine Hand nach der Gratifikation ausstrecken zu müssen. Um so unpassender mußte diese Sitte erscheinen, da der Sigrist von dem erhaltenen Geld einen Theil (60 Cts. für die Taufe und 1 Fr. für die Einsegnung) dem Staat abgeben, d. h. sich von der Besoldung abziehen lassen mußte. Die Herren Sigriste selber brauchten eine Aenderung also nicht zu fürchten, da ihnen eine Besoldung von 2400 Franken nebst freier Wohnung garantirt ist, eine ziemlich anständige Besoldung, wenigstens größer, als die vieler Pfarrer in Baselland.

Nun ist die Anregung des Kirchenvorstandes von St. Leonhard nach zwei und ein halb Jahren (!) erledigt, aber leider nur theilweise im Sinne des Antragstellers. Denn laut Beschluß des Großen Rathes vom 3. April 1882 sind die Gebühren blos für diejenigen Taufen und Einsegnungen abgeschafft, welche in den festgesetzten Gottesdiensten (Sonntags, Dienstags und Donnerstags) stattfinden. Dagegen wenn für die kirchlichen Handlungen von den Privaten eine andere Zeit und eine besondere Feier begehrt wird, so bleiben die Gebühren, und soll die Höhe derselben vom Regierungsrath durch eine besondere Verordnung festgesetzt werden. Diese Gebühren werden dann aber nicht mehr von der Besoldung des Sigristen abgezogen, sondern gehören ihm ganz.

Wer also ohne jegliche Gebühr will taufen lassen, der hat dafür einen Sonntagsgottesdienst oder Dienstag 10 oder Donnerstag 3 Uhr zu wählen, und ebenso die zwei leztern Stunden für Einsegnungen der Ehe.

Druď und Expedition: Vereinsbuchdruckerei, Spalenvorstadt 3, Basel.

A.

Fünfter Jahrgang.

No 16. Samstag, 22. April 1882.

Schweizerisches Proteftantenblatt

Herausgeber:

Pfr. A. Altherr und E. Linder in Basel, Pfr. Bion in Zürich.

Wir sollen nur nicht in Sinn nehmen, daß der heilige Geist gebunden
sei an Jerusalem, Rom, Wittenberg oder Basel, an deine oder eine andere
Person. In Christo allein ist die Fülle der Gnade und Wahrheit.
Oecolampad an Futher.

Erscheint jeden Samstag. Man abonnirt auf jedem Postamt der Schweiz und des Auslandes. Preis halbjährlich franko zugesandt 2 Fr. Wer das Blatt in Basel gratis erhalten will, kann dasselbe in der Buchdruckerei J. Frehner, Steinenvorst. 12, abholen.

Die Verweigerung der Abendmahlsgemeinschaft.

Auch außerhalb Basels tauchen allmälig die Versuche auf, bei der Neuwahl von freisinnigen Geistlichen ihnen die Abendmahlsgemeinschaft zu verweigern. Aber nicht überall läßt man es sich so leicht, wie in Basel, gefallen. An sehr vielen Orten würde die Gemeinde einem orthodoxen Geistlichen, der den Bruch versuchen wollte, einfach erklären: Ich habe den freisinnigen Geistlichen gewählt und schüße ihn; wenn er dir nicht recht ist, so hindert dich Niemand, den Wanderstab zu ergreifen! So scheint es im Elsaß, wo sehr viele freisinnige Geistliche wirken, zu stehen. Der „Kirchenbote" von Straßburg spricht sich folgendermaßen aus: Es geht das Gerücht, daß sogar in unserem Elsaß Pfarrer sich geweigert haben, mit ihren Amtsbrüdern das Abendmahl auszutheilen. Der theologisch nicht verbildete Laie wird vor dieser Weigerung einfach die Hände über dem Kopf zusammenschlagen und ausrufen: Sind wir denn noch im 16. Jahrhundert, wo das Liebesmahl der Zankapfel in der Kirche war? Wie ist eine solche That der Unduldsamkeit heute überhaupt möglich?

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Und wenn wir nun, uns auf den Standpunkt jener stréngen Orthodorie stellend, unserm Laien diese Weigerung begreiflich machen wollen, siehe! so sehen wir uns vergeblich nach triftigen Gründen um. Bekanntlich wird ja gelehrt, daß beim Abendmahl die Person des Austheilenden auf dasselbe keine Wirkung übt; wer dies nicht glauben würde, den verweisen wir einfach auf eine Stelle Luthers, welche in dem Buche, das für die lutherische Orthodoxie beinahe ebenso viel gilt, als die Bibel, in der Konkordienformel, abgedruckt ist. Ich bekenne vom Sakrament des Altars, daß in Wahrheit da der Leib und das Blut Christi im Brod und Wein mit dem Munde gegessen und getrunken wird, selbst wenn die Diener, welche das

Mahl des Herrn austheilen, oder welche es nehmen, unglaubig sind oder auf andere Weise das heilige Mahl mißbrauchen. Denn das Mahl des Herrn ruht nicht auf dem Glauben oder Unglauben der Menschen, sondern auf dem Worte Gottes und der Einsehung des Herrn.“

,,Damit setzen sich diejenigen, welche das Abendmahl mit Amtsbrüdern nicht austheilen wollen, wider das Bekenntniß, und suchen lutherischer zu sein als die Konkordienformel. Wollte man sagen, daß sie den Leuten den Anstoß ersparen wollen, von ungläubigen Händen Brod und Wein zu empfangen, so ist auch dieser Grund nichtig. Diese Geistlichen, die sonst so eifrig die Leute im Bekenntniß instruiren, sollten gerade sie auf diesen Punkt aufmerksam machen; und die Eifrigen in der Partei kennen ihn ganz gut; die Sage meldet ja selbst von Bauern im Elsaß, welche die Konkordienformel lesen. Und ich frage: was ist das für eine Andacht beim Abendmahl, wenn man, statt auf Christum zu schauen, innerlich richtend und verdammend über einen Bruder sich ergeht? Was liegt mir an der Hand, die Brod und Wein mir reicht? Ich begreife, daß der Ordnung wegen man nur Theologen wählt; daß ich aber würdig genieße und mir dies Mahl ein Mahl des Troftes und der Kraft werde, dies soll doch wahrlich die Hauptsache sein!

Man könnte sich auch darauf berufen, daß die Weigerung, das Abendmahl mit einem ordinirten und gesetzlich installirten Geistlichen auszutheilen. eine Auflehnung gegen die Oberbehörde ist und leider eine ganz unnöthige. Obgleich keine Abendmahlsordnung besteht, so dürfen wir doch behaupten, der gesunde Verstand gibt das Einem ein, daß der Pfarrer, der ein Amt in einer Kirche übernimmt, von der er weiß, daß sie verschiedene Parteien enthält, damit auch die, wenn auch saure Verpflichtung erfüllen muß, im gegebenen Fall mit einem liberalen Pfarrer zusammen zu predigen und zu amtiren — und zu den Pflichten des Amtes gehört die Assistenz beim Abendmahl. Es heißt auch da: verleugne dich selbst und nimm dein Kreuz auf dich!

Doch wir legen weniger Werth auf diesen Umstand. Wichtiger ist uns die christliche Beurtheilung einer solchen Weigerung. Wie viel warnet der Herr vor Richten und Verdammen! Und was ist diese Weigerung anders als ein hochmüthiges unchristliches Nichten des Bruders! Da sezt sich der Mensch an Gottes Stelle: er nimmt an und verstößt, wie wenn er der Herzenskündiger wäre; und wenn er noch recht richtete! Aber wie unevangelisch ist sein Richten! Er spricht dem Bruder den christlichen Glauben ab; wenn nun der Glaube ein bloßes Annehmen von Formeln wäre, dann wäre er im Recht; nun aber ist der Glaube, wie der Herr ihn

faßt, eine innerliche That des Herzens, die Gesinnung, die aus Buße und Vertrauen auf die in Christo offenbarte Gnade Gottes besteht. Und auch die unver. Augsburger Konfession macht in längeren Worten nachdrücklich darauf aufmerksam (Art. 20), daß das nicht der wahre Glaube sei, den auch die Teufel oder Gottlosen haben, die auch die Histo= rien glauben, er sei nicht bloß ein solches Wissen. Doch die Lutherische Orthodoxie hat dies an sich, daß sie immer wieder vergißt, worin der wahre Glaube besteht, sonst würde sie eben nicht fortfahren, über diesen innerlichsten Vorgang des Herzens zu richten, wie wenn sie der Herzenskündiger wäre. Und an was soll man den wahren Glauben erkennen ? Haben die Sünderin oder der Schächer ein Credo zuerst hersagen müssen? An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen: und die Frucht des Geistes ist Liebe, Friede, Sanftmuth, Geduld u. s. w. Das Bekenntniß des Mundes hat einen geringeren Werth, Teufel und Gottlose können auch Herr! Herr! sagen, und siehe, das ist der Maßstab, den die Orthodoxie anlegt, um den Glauben zu prüfen! Und wenn sie noch so sehr betheuert, daß, wo der wahre Glaube ist, der Mensch naturnothwendig auch zum Bekenntniß der Konkordienformel kommt, so zeigen ihr die Kirchengeschichte und das Neue Testament unwiderleglich, daß der wahre Glaube unter den mannigfaltigsten Glaubensvorstellungen, bei Nechtgläubigen wie bei Keßern der verschieden= sten Art, vorhanden war.

Und wie sollen wir nun eine solche Unduldsamkeit erklären, da sie aus theologischen Gründen nicht einmal begreiflich zu machen ist? Soll es eine Demonstration sein gegen die andere Partei? Dann aber fragen wir billig: Ist das Abendmahl dazu da? Ist es nicht eine Entwürdigung dieses heiligen Mahles, weun man es zu solchen Zwecken benüßt? Und was wird das für einen Einfluß auf das religiöse Leben der Gemeinde üben, wenn das Abendmahl in den Zwiespalt der Parteien herabgezogen wird? Wenn man bald zum Abendmahl gehen wird, nicht um dem Herrn zu nahen, sondern um sich zu einem Menschen zu bekennen, und die oder jene Nachbarin dadurch zu ärgern?

Oder ist's der sektirerische Geist, der eine sichtbare Gemeinde der Heiligen will, und Alle ausschließt, die nicht bekehrt sind? Dann aber müßten vor Allem die Kommunikanten gesichtet werden; › und wozu führte dies ? Und ist dieser methodistische Geist der Geist unserer Kirche? Nein! wir mögen uns drehen und wenden, wie wir wollen, die Weigerung, das Abendmahl mit einem Amtsbruder auszutheilen, ist und bleibt eine unchriftliche That der Unduldsamkeit. Die aber, welche sie begehen, sie sollen nicht gemaßregelt werden; wir wollen sie als irrende Gewissen, als Schwache im

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