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Wochenpredigten" heißen. Von den Nordhäuser Wochenbetstunden schrieb mir Bruder Abel: „Die Betstunden wurden sonst vom Montag bis Sonnabend abwechselnd in den sechs Kirchen, also jeden Tag in einer bestimmten Kirche) gehalten. Jezt ist in allen Kirchen Montags Betstunde. Nach einem Morgenliede und einem Hauptgefange wird gepredigt. Neuerdings ist's mehr Bibelstunde, indem die Geistlichen nach der Reihe ein biblisches Buch durchpredigen." Mich dünkt, die ältere Sitte, welche auf jeden Wochentag eine Betstunde legte, war die bessere. Dagegen sind auf dem Lande die Betstunden mehr ihrer ursprünglichen Bestimmung entsprechend eingerichtet. Nach dem Gesange eines Morgenliedes hält der Geistliche am Altar einen kurzen Homilienartigen Vortrag über einen biblischen Abschnitt. Nach altem Herkommen sind es vorzugsweise die Psalmen, welche in den Betstunden der Reihe nach durchgenommen werden, und Niemand wird leugnen, daß gerade der Pfalter das geeignetste Tertbuch zu den dem Gebet gewidmeten Andachtsstunden ist. Nach Auslegung und Betrachtung des Wortes Gottes wird ein Betstundengebet — die alte Halberstädtische Agende enthält deren drei vorgelesen. Sie schließen litaneienartig mit dem leßten Verse des Ambrosianischen Lobgesanges: „Täglich Herr Gott wir loben Dich“ u. f. w. Darauf folgt nach einem Gesangverse und vor dem Segen Intonation und Collecte. Auch diese sind nach der Halberstädtischen Agende den Betstunden angepaßt. Die Versikel zu den Collecten sind folgende: ,,Rufe mich an, spricht der Herr, in der Zeit der Noth. Resp.: So will ich dich erretten und du sollst mich preisen.“

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Auch die preußische Agende, obgleich der Betstunden darin nicht ge= dacht ist, enthält einige dazu besonders taugliche Collecten. Ich habe mir daraus folgendes, nur ein wenig abgeändertes, Gebet als stehende Collecte in den Betstunden gewählt: „O allmächtiger, ewiger Gott, ein Tröster der Traurigen und eine Stärke der Schwachen, laß vor Dein Angesicht kommen die Bitte aller Derer, so in Kümmerniß und Anfechtung zu Dir seufzen, daß Jeder Deine Hülfe merke, und Deinen Beistand in der Noth empfinde. Erhöre uns durch Jesum Chriftum, Deinen Sohn, unsern Herren!" An vielen Orten im Halberstädtischen, 3. B. Gunsleben, Roklum, Osterode wahrscheinlich früher allge= mein beginnen die Betstunden damit, daß der Prediger am Altar knieend das agnus Dei und das Vaterunser betet. Unter dem Gebetdes Herrn wird die Betglocke angeschlagen. Vermuthlich waren sonst bei uns im Halberstädtischen in allen Pfarrgemeinden, in denen kein Mater- oder Filial-Verhältniß stattfand, wöchentlich zwei Bet

stunden, in der Regel Montags und Freitags. Lettere ist aber faft allgemein eingegangen. In Roklum erst zur Zeit meines Vorgängers. Sie wurde von mir wiederhergestellt. An manchen Orten ist aber auch die Montagsbetstunde aus Mangel an Theilnahme eingegangen, oder von einigen Predigern in Kinderlehren verwandelt, so daß man von gar keiner Betstunde etwas mehr weiß. Mit Wehmuth erinnere ich mich, wie in meiner Jugend die Betstunden so zahlreich besucht waren, nicht nur von sämmtlichen Altvätern und Altmüttern in den Gemeinden, die, wenn nicht Krankheit oder Schwachheit ste zurückhielt, gewiß niemals fehlten, sondern auch, zumal während des Winterhalbjahres, von manchem Hausherrn und von vielen Hausfrauen, die mit ihren Mägden regelmäßig an den Betstunden wechselweise Theil nahmen, während man jeßt überall nur wenig alte Frauen und noch weniger alte Männer in ihnen sieht. Beffere es Gott!

In der Domgemeinde zu Magdeburg hat man die dort längst vergessenen Wochenbetstunden neuerdings wieder ins Leben gerufen, und sie unter der Benennung Abendpredigten" in die Abendstunden des Freitags verlegt.

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In den Stiftskirchen, z. B. im Dom zu Halberstadt, wurden bis zur Aufhebung der Stifter auch noch die horae canonicae die in Klöstern und Stiftern angeordneten täglichen Gebetszeiten, in der Augsburgischen Confession die Siebenzeit genannt von den Vicaren der Domherren gehalten. Ein Ueberbleibsel davon sind auch die Betstunden, welche noch jezt zuweilen von einigen Gymnastalschülern zu Zeiß unter Begleitung eines Lehrers in der vormaligen Domkirche, seit 1664 Trinitatiskirche genannt, gehalten werden, wofür sie einen jährlichen Gehalt von 29 Thalern aus dem dortigen Collegiatstifte durch das Schulärar beziehen.

d) Eine neuere Einrichtung sind die Bibelstunden, welche hier und da, z. B. in Quedlinburg und in Nordhausen, aus den privaten Erbauungs-Versammlungen in welche sie recht eigentlich gehören in den öffentlichen Gottesdienst aufgenommen sind, in welchen die biblischen Bücher in fortlaufenden zusammenhängenden Vorträgen erbaulich ausgelegt werden. Mir scheint es indeß noch fraglich, ob ein durch einen langen Zeitraum in zusammenhängenden Betrachtungen sich hindurchziehender Vortrag in den Gemeindegottesdienst gehört, da doch nicht immer dieselben Zuhörer dabei erwartet werden können, und will mir sowohl aus diesem Grunde, als auch weil hier zugleich auf Gesang und Gebet mehr Rücksicht ge= nommen ist, die ländliche Einrichtung der Betstunden doch zweckmäßiger scheinen.

e) Am Meisten gereichen unserer Zeit die kirchlichen Missionsstunden zur Ehre, über die wir schließlich noch einige Worte zu

sagen haben. Sie waren den Gemeinden noch vor etwa zehn Jahren fast allgemein etwas ganz Unbekanntes, haben sich aber seitdem mehr und mehr verbreitet. Schon zu der Zeit, als die Mission nur als Privat-Angelegenheit frommer Vereine von der kirchlichen Gesammtheit wie von kirchlichen Behörden angesehen, folglich die von ihnen gepflogenen Misstonsstunden gleich den ersten Christenversammlungen- nur in Privathäusern gehalten werden konnten: war es nach einer stillschweigenden Uebereinkunft der in der Welt zerstreut wohnenden Missionsfreunde Sitte geworden, daß, was die Zeit betraf, wenn sie sich zu Misstonsbetstunden versammelten, diese an jedem. ersten Montage oder auch an jedem ersten Sonntage jedes Monats stattfanden. Mit Recht wurde diese schöne Sitte fast allgemein auch beibehalten, als, wie vor noch nicht zu langer Zeit in unserem Lande geschehen ist, die Missionssache als öffentliche Angelegenheit der Kirche anerkannt wurde, und der Verlegung der Missionsstunden in den Gemeindegottesdienst keinerlei Hinderniß mehr entgegenstand, und werden sie entweder an den bezeichneten Montagen Vor- oder Nachmittags, oder an den bezeichneten Sonntagen Nachmittags gehalten. Ist es doch ein erhebender Gedanke, daß so viele Brüder in der ganzen evangelischen Christenheit auf Erden in Einem Geift, vereinigt in Einem Glauben, Einer Liebe und Einer Hoffnung an Einem Tage, inbrünstig zum Herrn flehen um die Ausbreitung Seines Reiches unter Heiden und Juden; und mögen diese monatlichen Missionsbetstunden mit dem geistlichen Segen, den sie in sich bergen, und mit den Liebesopfern, die dabei jederzeit eingesammelt werden, wohl erinnern an jenen,,lautern Strom des lebendigen Wassers, der von dem Stuhle Gottes und des Lammes ausging“, von dem Johannes redet in seiner Offenbarung (22, 1) und von dem es dann weiter heißt (V. 2): Und auf beiden Seiten des Stromes stand Holz des Lebens, das trug zwölferlei Früchte, und brachte seine Früchte alle Monate; und die Blätter des Holzes dienten zur Gesundheit der Heiden.“ In Nord= hausen werden die Misstonsstunden regelmäßig nicht am ersten, sondern am zweiten Sonntage des Monats in der St. Jakobskirche gehalten. Was nun die äußere Form der Missionsstunden betrifft, so bestehen die Vorträge in denselben an einigen Orten mehr in Predigtform, an anderen mehr in erzählender Form; und ist lettere Einrichtung, bei der kurze erbauliche Ansprachen auf Grund des göttlichen Wortes, welche sich an freie Mittheilung oder auch an Vorlesungen aus der Missionsgeschichte der älteren sowohl als auch und vorzüglich der neueren und neuesten knüpfen, an die Gemeinde gehalten werden, meines Erachtens die zweckmäßigere, während die eigentliche Predigt neben dem Missionsbericht sich mehr für die Missionsfeste eignen möchte. Auch was Gesang und Gebet in den Missionsstunden betrifft,

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so ist die ländliche Betstundenform wohl für sie die schicklichste, ob= wohl sie häufig vermißt wird. Es sei mir erlaubt, beispielsweise, ohne ste jedoch als Muster aufstellen zu wollen, die Ordnung anzugeben, welche ich für Hornhausen, wo die monatlichen Misstonsstunden schon seit 1837 bestehen, gewählt habe:

Nach dem Gesange eines Missionsliedes betrete ich die Kanzel und halte, meist ausgehend vom Sonntags-Evangelio, den Missionsvortrag in obiger erzählender Form, der zuweilen an eintretenden Ruhepunkten der Erzählung durch Gesang unterbrochen wird. Nach gehaltenem Vortrage, der mit dem apostolischen Segenswunsche schließt, worauf ein Gesangvers folgt, intonire ich am Altar einen der auch für Advent oder Epiphanias gewöhnlichen Sprüche, als:

Bereitet den Weg dem Herrn! Hallelujah!

Resp.: Und machet Seine Steige richtig! Hallelujah!
oder:

Machet die Thore weit, und die Thüren in der Welt hoch!
Hallelujah!

Resp.: Daß der König der Ehren einziehe! Hallelujah!

oder:

Die Heiden werden in Deinem Lichte wandeln. Hallelujah! Resp.: Und die Könige im Glanze, der über Dir aufgehet. Hallelujah! oder:

Lobet den Herrn alle Heiden! Hallelujah! Resp.: Und preiset Ihn alle Völker! Hallelujah!

oder:

Mache dich auf, werde Licht, denn dein Licht kommt! Hallelujah! Resp.: Und die Herrlichkeit des Herrn geht auf über dir. Hallelujah! Dann wende ich mich zur Gemeinde und spreche ein längeres Gebet, zuweilen frei, meist formulirt. Darauf: Gebet des Herrn, Segen (gesungen), Schlußvers.

Kann man auch bei weitem nicht sagen, daß die Missionsstunden, die als ein neues Ferment in das chriftliche Volksleben eingedrungen sind, in dem Grade besucht würden, als sie es verdienen, so ist doch überall die Zeit vorüber, da ste von Vielen als Merkmal von Frömmelei mißtrauisch angesehen wurden, und finden sie wenigstens größere Theilnahme, als man sonst in den Nebengottesdiensten zu bemerken gewohnt ist. Auch ist es ein erfreuliches Zeichen, daß in denjenigen Gemeinden, in denen regelmäßige Missionsstunden gehalten werden, so leicht keine Familie gefunden wird, die nicht alljährlich einen unbestimmten Beitrag zur Mission gäbe, wobei ich freilich nur die Landgemeinden im Auge habe.

V.

Kirchliche Sitten in Bezug auf die besonderen kirchlichen Handlungen.

Wir beginnen diesen Abschnitt mit den von Chrifto Selbst eingesetzten heiligen Handlungen, den Sacramenten, und den mit ihnen zusammenhängenden geistlichen Amtsverrich= tungen, und reden

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1. von der heiligen Laufe

(in den apostolischen Constitutionen auch die heilige Weihe genannt). Nach älterer Sitte wurden die Kinder schon den zweiten oder dritten Tag nach ihrer Geburt zur Laufe gebracht. Es war anstößig, wenn ein Kind auch nur etwa sechs oder sieben Tage lang ungetauft blieb. Darauf bezieht sich eine in meinem Pfarrarchiv befindliche Consistorial - Verordnung d. d. Halberstadt 13. Januar 1747, worin es heißt: Und da auch wegen der Kindtaufen angezeigt worden, daß einige Leute ihre Kinder, um auswärtige Gevattern zu bitten, viele Tage ungetauft liegen lassen, daß solche oft darüber hinsterben, Andere hingegen in solchen Fällen große Gastmahle anstellen, dieses aber bereits unter dem 2. September 1711 ernstlich verboten und dabei festgesezt ist, daß kein neugebohrnes Kind über 2 bis 3 Tage unge= tauft bleiben, nicht mehr als höchstens 5 Gevattern admittiret, das Gastgebot oder Gevattergeld auch eingestellt werden soll: als wird solcher Befehl hierdurch erneuert, und haben Pastores dahin zu sehen, daß demselben nachgekommen werde, in widrigem Fall es anzuzeigen." Später, seit Ende des vorigen Jahrhunderts, war es Gewohnheit ge= worden, die Taufe innerhalb acht, höchstens vierzehn Tagen nach der Geburt des Kindes geschehen zu lassen. Und so ist es auf dem Lande in der Regel noch jezt. Nur die Honoratioren pflegen die Laufe länger, zuweilen bis zu dem spätesten im Königl. Landrecht vorge= schriebenen Termin von 6 Wochen nach der Geburt des Kindes hinauszuschieben. Auch hält man noch immer meist an der alten Sitte fest, daß das Kind, bevor es nicht getauft ist, nicht über die Hausschwelle getragen werde, und seines Lebens erster Gang" der Gang zum Taufstein sei, zu dem göttlichen Kinderfreunde, der die

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