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keinerlei Werktagsarbeit verrichten. 27 Und an Brandopfern zum lieblichen Geruch für Jahwe sollt ihr darbringen: zwei junge Stiere, einen Widder und sieben einjährige Lämmer. 28 Dazu als Speisopfer mit Öl angemachtes Feinmehl, drei Zehntel zu jedem Farren, zwei Zehntel zu 30 dem Widder, 29 je ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer; 30 [ferner] einen Ziegenbock, um euch Sühne zu schaffen. 31 Außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Speisopfer nebst den zugehörigen Trankopfern sollt ihr sie herrichten; fehllos sollt ihr sie liefern. 1Jm siebenten Monat aber, am ersten des Monats, sollt ihr Festversammlung am Heiligtum abhalten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten: als Tag des Lärmblasens soll er euch gelten. Da sollt ihr als Brandopfer zum lieblichen Geruch für Jahwe herrichten: einen jungen Stier, einen Widder und sieben fehllose, einjährige Lämmer; dazu als Speisopfer mit Öl angemachtes Feinmehl, drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder und je ein 5 Zehntel zu jedem der sieben Lämmer; 5 ferner einen Ziegenbock als Sündopfer, um euch Sühne zu schaffen, — außer dem Neumond - Brandopfer und dem zugehörigen Speisopfer, sowie [außer] dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern, die ihnen beizugeben sind, wie es sich gebührt — zum lieblichen Geruch, als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer.

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Und am zehnten Tage desselben siebenten Monats sollt ihr Festversammlung am Heilig= tum abhalten und euch kasteien; ihr dürft da keinerlei Arbeit verrichten. 8 An Brandopfern habt ihr Jahwe darzubringen, als lieblichen Geruch: einen jungen Stier, einen Widder und sieben einjährige Lämmer; fehllos sollt ihr sie liefern. Dazu als Speisopfer mit Öl ange10 machtes Feinmehl, drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 10 je ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer; 11 ferner einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem Sündopfer [, das zum Behuf] der Entsündigung [gebracht wird,] und dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den zugehörigen Trankopfern.

12 Und am fünfzehnten Tag des siebenten Monats sollt ihr Festversammlung am Heiligtum abhalten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten, sondern sollt Jahwe ein Fest feiern sieben Tage lang. 13 Und an Brandopfern, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für Jahwe, habt ihr darzubringen: dreizehn junge Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige Lämmer; fehllos müssen sie sein. 14 Dazu als Speisopfer mit Öl angemachtes Feinmehl, drei Zehntel zu 15 jedem der dreizehn Farren, zwei Zehntel zu jedem der beiden Widder 15 und je ein Zehntel zu jedem der vierzehn Lämmer; 16 ferner einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und Trankopfer. 17 Und am zweiten Tage: zwölf junge Stiere, zwei Widder und vierzehn fehllose einjährige Lämmer, 18 nebst den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Anzahl, wie es sich gebührt; 19 ferner einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den zugehörigen Trankopfern. 20 20 Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder und vierzehn fehllose, einjährige Lämmer, 21 nebst den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Anzahl, wie es sich gebührt; 22 ferner einen Bock zum Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und Trankopfer. 28 Am vierten Tage: zehn Farren, zwei Widder und vierzehn fehllose, einjährige Lämmer, 24 nebst den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, den Widdern und den Lämmern, ent25 sprechend ihrer Anzahl, wie es sich gebührt; 25 ferner einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und Trankopfer. 26 Am fünften Tage neun Farren, zwei Widder und vierzehn fehllose einjährige Lämmer, 27 nebst den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Anzahl, wie es sich gebührt; 28 ferner einen Bock zum Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und Trankopfer. 29 Am sechsten Tage:

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acht Farren, zwei Widder und vierzehn fehllose einjährige Lämmer, 30 nebst den zugehörigen 30 Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Anzahl, wie es sich gebührt; 31 ferner einen Bock zum Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den zugehörigen Trankopfern. 32 Am siebenten Tage: fieben Farren, zwei Widder und vierzehn fehllose einjährige Lämmer, 33 nebst den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Anzahl, wie es sich gebührt; 34 ferner einen Bock zum Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und Trankopfer. 35 Am achten Tage 35 sollt ihr Festversammlung abhalten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten. 36 Und an Brandopfern, als Feueropfer lieblichen Geruchs für Jahwe, habt ihr darzubringen: einen Farren, einen Widder und sieben fehllose, einjährige Lämmer, 37 nebst den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu dem Farren, dem Widder und den Lämmern, entsprechend ihrer Anzahl, wie es sich gebührt; 38 ferner einen Bock zum Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und Trankopfer. 39 Diese [Opfer] habt ihr Jahwe herzurichten an euren Festen, außer dem, was ihr an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Heilsopfern infolge von Gelübden oder als freiwillige Spende darbringen werdet. Und Mose gab den Israeliten Anweisung, ganz wie Jahwe Mose befohlen hatte.

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Bestimmungen in betreff der Giltigkeit von Gelübden.

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2 Und Mose redete zu den Stammhäuptern der Israeliten also: Dies ist's, was Jahwe befohlen hat. Wenn jemand Jahwe ein Gelübde thut oder einen Eid schwört, durch den er sich selbst zu einer Enthaltung verpflichtet, so soll er sein Wort nicht brechen; genau so, wie er es ausgesprochen hat, soll er handeln. Und wenn eine Frauensperson Jahwe ein Gelübde thut und sich zu einer Enthaltung verpflichtet, [so lange sie noch] in ledigem Stande im Hause ihres Vaters [ist], 5 und ihr Vater erfährt von ihrem Gelübde und der Enthaltung, zu 5 der sie sich selbst verpflichtet hat, und schweigt dazu, so haben alle ihre Gelübde Giltigkeit und jederlei Enthaltung, zu der sie sich selbst verpflichtet hat, hat Giltigkeit. 6 Wenn aber ihr Vater am gleichen Tage, an welchem er davon erfährt, ihr wehrt, so haben alle ihre Gelübde und die Enthaltungen, zu denen sie sich selbst verpflichtet hat, keine Giltigkeit, und Jahwe wird ihr vergeben, da ihr Vater ihr gewehrt hat. Falls sie sich aber verheiraten sollte, während noch Ge= lübde auf ihr lasten, oder ein unbedacht ausgesprochenes Wort, durch das sie sich selbst verpflichtet hat, und ihr Mann erfährt davon, schweigt aber dazu an dem Tage, an welchem er es erfahren hat, so haben ihre Gelübde Giltigkeit und ihre Enthaltungen, zu denen sie sich selbst verpflichtet hat, haben Giltigkeit. Wenn aber ihr Mann am gleichen Tage, an welchem er davon erfährt, ihr wehrt, so macht er [damit] das Gelübde, das auf ihr lastet, und das unbedacht ausgesprochene Wort, durch das sie sich selbst verpflichtet hat, ungiltig, und Jahwe wird ihr vergeben. 10 Das Gelübde einer Witwe aber und einer [von ihrem Manne] Verstoßenen alles, wodurch sie sich selbst verpflichtet hat, hat Giltigkeit für sie. 11 Wenn sie aber im Hause ihres Mannes ein Gelübde thut oder sich selbst durch einen Eid zu einer Enthaltung verpflichtet, 12 und ihr Mann davon erfährt, aber dazu schweigt und ihr nicht wehrt, so haben alle ihre Gelübde Giltigkeit, und jede Enthaltung, zu der sie sich selbst verpflichtet hat, hat Giltigkeit. 13 Wenn aber ihr Mann an dem gleichen Tage, an welchem er von ihnen erfährt, fie ungiltig macht, so hat nichts von dem Giltigkeit, was sie ausgesprochen hat, seien es nun Gelübde oder die Verpflichtung zu einer Enthaltung; ihr Mann hat sie ungiltig gemacht, darum wird Jahwe ihr vergeben. 14 Jedes Gelübde und jede eidliche (Angelobung einer] Enthaltung zum Behufe der Selbstkasteiung kann ihr Mann giltig und kann ihr Mann ungiltig machen. 15 Und zwar, 15 wenn ihr Mann von einem Tage zum andern dazu schweigt, so macht er alle ihre Gelübde oder alle die Enthaltungen, die ihr obliegen, giltig; dadurch, daß er an dem Tage, an welchem er

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von ihnen erfuhr, dazu schwieg, hat er sie giltig gemacht. 16 Sollte er sie aber ungiltig machen, nachdem er [schon einige Zeit] darum gewußt hat, so lädt er die Verschuldung, die daraus für fie erwächst, auf sich.

17 Das sind die Saßungen, welche Jahwe Mose anbefohlen hat, [damit sie gelten] zwischen einem Manne und seinem Weibe, sowie zwischen einem Vater und seiner Tochter, [so lange sie noch] in ledigem Stande im Hause ihres Vaters [ist].

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Rachezug gegen die Midianiter und Verwendung der Beute.

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1 Und Jahwe redete mit Mose also: 2 Nimm Rache für die Israeliten an den Midi- R anitern; darnach sollst du zu deinen Stammesgenossen versammelt werden. Und Mose redete mit dem Volke also: Rüstet euch Männer aus eurer Mitte zum Kriegszug aus, damit sie gegen die Midianiter ziehen, um die Nache Jahwes an den Midianitern zu vollstrecken; * von sämtlichen 5 Stämmen Israels sollt ihr je tausend [Mann] zu dem Kriegszug entsenden. 5 Da wurden aus den Tausenden Israels je tausend von jedem Stamme gestellt, [zusammen] zwölftausend zum Kriegszug Gerüstete. Und Mose sandte sie, je tausend von jedem Stamme, zum Kriegszug aus, und mit ihnen Pinehas, den Sohn Eleasars, des Priesters, zum Kriegszug; der führte die heiligen Geräte und die Lärmtrompeten mit sich. Da zogen sie gegen die Midianiter zu Felde, wie Jahwe Mose befohlen hatte, und töteten alles, was männlich war. Auch die Könige der Midianiter töteten sie zu den [übrigen] von ihnen Erschlagenen hinzu, nämlich Evi, Rekem, Zur, Hur und Reba, die fünf Könige der Midianiter; auch Bileam, den Sohn Beors, töteten sie mit dem Schwert. Sodann führten die Israeliten die Weiber und die kleinen Kinder der Midianiter als Gefangene hinweg, und alle ihre Lasttiere, sowie ihr gesamtes Herdenvieh und ihre gesamte 10 Habe nahmen sie als Beute mit. 10 Alle ihre Städte aber an ihren Wohnsitzen und alle ihre Zeltlager steckten sie in Brand. 11 Sodann nahmen sie den gesamten Raub und die gesamte Beute an Menschen und Vieh 12 und brachten die Gefangenen und die Beute und den Raub zu Mose und zu Eleasar, dem Priester, und zur Gemeinde der Israeliten ins Lager, in die Steppen Moabs, die am Jordan [gegenüber] Jericho liegen.

18 Da gingen Mose und Eleasar, der Priester, und sämtliche Fürsten der Gemeinde ihnen entgegen, hinaus vor das Lager. 14 Mose aber war zornig über die Anführer des Heeres, die Hauptleute über tausend und die Hauptleute über hundert, die von dem Kriegszug [zurück-] 15 kamen. 15 Und Mose sprach zu ihnen: Habt ihr denn alle Weiber am Leben gelassen? 16 Gerade fie sind ja den Israeliten infolge des Rates Bileams [Anlaß] geworden, Untreue gegen Jahme zu begehen' in betreff Beors, so daß die Plage über die Gemeinde Jahwes kam. 17 So tötet nun alles, was männlich ist unter den Kindern; ebenso tötet jedes Weib, dem bereits ein Mann beigelegen hat; 18 dagegen alle Kinder weiblichen Geschlechts, denen noch kein Mann beigelegen hat, laßt für euch am Leben. 19 Jhr selbst aber müßt sieben Tage lang außerhalb des Lagers bleiben; ihr alle, die ihr Menschen getötet und Erschlagene berührt habt, müßt euch 20 am dritten und am siebenten Tage entfündigen samt euren Gefangenen. 20 Ebenso müßt ihr auch alle Kleider, alles Lederzeug, alles aus Ziegenhaaren Gefertigte, sowie alle hölzernen Geräte entsündigen.

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21 Und Eleasar, der Priester, sprach zu den Kriegsleuten, die in den Kampf gezogen waren: Das ist die Gefeßesbestimmung, die Jahwe Mose anbefohlen hat. 22 Nur müßt ihr das Gold, das Silber, das Kupfer, das Eisen, das Zinn und das Blei — 23 alles, was das Feuer verträgt — durch das Feuer gehen lassen, so wird es rein sein; nur, daß es [noch] mit Reinigungswasser entsündigt werden muß. Alles aber, was das Feuer nicht verträgt, müßt ihr durch das Wasser gehen lassen. 24 Und wenn ihr am siebenten Tage eure Kleider gewaschen habt, so werdet ihr rein sein, und darnach dürft ihr [wieder] ins Lager kommen.

25 Jahwe aber sprach zu Mose also: 26 Nimm die Gesamtzahl auf von dem, was als Beute

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weggeführt wurde an Menschen und Vieh, du und Eleasar, der Priester, und die Stammhäupter der Gemeinde. 27 Die eine Hälfte der Beute gieb denen, die mit dem Kriege zu thun hatten, die ins Feld gezogen sind, die andere der ganzen [übrigen] Gemeinde. 28 Du sollst aber von den Kriegsleuten, die ins Feld gezogen sind, eine Abgabe für Jahwe erheben, nämlich je ein Stück von fünf Hunderten von den Menschen, wie von den Rindern, Eseln und Schafen. 29 Von ihrer Hälfte sollt ihr sie nehmen und sollt sie Eleasar, dem Priester, als Hebe für Jahwe übergeben. 30 Aus der Hälfte der Jsraeliten aber sollst du immer eines von fünfzig [Stück] 30 herausgreifen, aus den Menschen, wie aus den Rindern, Eseln und Schafen - dem gesamten Vieh —, und sollst sie den Leviten übergeben, die des Dienstes an der Wohnung Jahwes

warten.

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31 Und Mose und Eleasar, der Priester, thaten, wie Jahwe Mose befohlen hatte. 32 Es beliefen sich aber die erbeuteten Stücke was übrig war von der Beute, die das Kriegsvolk gemacht hatte auf 675 000 Schafe, 33 72 000 Rinder 34 und 61 000 Esel; 35 und was 35 die Menschen anlangt, so betrug die Zahl der Mädchen, denen noch kein Mann beigelegen hatte, insgesamt 32 000 Seelen. 36 Es belief sich aber der halbe Anteil, der den ins Feld Gezogenen zufiel, auf 337 500 Schafe 37 und die Abgabe von den Schafen für Jahwe auf 675; 38 ferner auf 36 000 Rinder und die Abgabe davon für Jahwe auf 72; 39 ferner auf 30 500 Esel und die Abgabe davon für Jahwe auf 61; 40 endlich auf 16 000 Menschen und die Ab- 40 gabe davon für Jahwe auf 32 Seelen. 41 Und Mose übergab die zur Hebe für Jahwe bestimmte Abgabe an Eleasar, den Priester, wie Jahwe Mose befohlen hatte. 42 Und aus der den Israeliten zufallenden Hälfte, die Mose von der den Kriegsleuten gehörenden abgesondert hatte (48 es belief sich aber die der Gemeinde zufallende Hälfte auf 337 500 Schafe, 44 36 000 Rinder, 45 30 500 Esel 46 und 16 000 Menschen), 47 aus der den Israeliten zufallenden 45 Hälfte also griff Mose immer eines von fünfzig [Stück] heraus, aus den Menschen, wie aus dem Vieh, und übergab sie den Leviten, die des Dienstes an der Wohnung Jahwes warteten, wie Jahwe Mose befohlen hatte.

48 Es traten aber zu Mose heran die Anführer der Tausende des Heeres, die Hauptleute über tausend und die Hauptleute über hundert, 49 und sprachen zu Mose: Deine Knechte haben die Gesamtzahl der Kriegsleute aufgenommen, die unter unserem Befehle standen, und wir vermissen von ihnen keinen einzigen Mann. 50 Darum bringen wir Jahwe als Opfergabe zur 50 Deckung unseres Lebens vor Jahwe, was ein jeder an goldenen Geräten, Armketten, Armspangen, Fingerringen, Ohrringen und Geschmeide erbeutet hat. 51 Da nahmen Mose und Eleasar, der Priester, das Gold - allerlei Kunstgeräte von ihnen in Empfang. 52 Es belief sich aber das gesamte Gold, das sie als Hebe[opfer] an Jahwe abgaben, auf 16 750 Sekel, von den Hauptleuten über tausend und den Hauptleuten über hundert. 58 Die [gemeinen] Krieger aber hatten ein jeder für sich Beute gemacht. 54 Und Mose und Eleasar, der Priester, nahmen das Gold von den Hauptleuten über tausend und hundert und brachten es ins Offenbarungszelt, damit der Israeliten vor Jahwe gnädig gedacht würde.

Berleihung von Wohnfiten an Ruben, Gad und halb Manaffe.

1 Es hatten aber die Rubeniten und die Gaditen einen großen Viehstand, einen 32 sehr starken. Als sie nun den Bezirk Jaeser und den Bezirk Gilead besichtigten, fanden sie, daß die Gegend zur Viehzucht geeignet sei. Da gingen die Gaditen und die Rubeniten hin P und sprachen zu Mose und zu Eleasar, dem Priester, und zu den Vorständen der Gemeinde E? also: 8 Ataroth, Dibon, Jaeser, Nimra, Hesbon, Eleale, Sebam, Nebo und Beon, P der Bezirk, den Jahwe von der Gemeinde Israel hat bezwingen lassen, ist wohlgeeignet zur J(R) Viehzucht und wir, deine Knechte, haben [starken] Viehstand.

wir Gnade bei dir gefunden haben, so möge doch dieser Bezirk

5 Und sie sprachen: Wenn 5 deinen Knechten als erblicher

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Besiz verliehen werden; führe uns nicht über den Jordan! Mose antwortete den Gaditen und Rubeniten: Wie? eure Brüder sollen in den Kampf ziehen und ihr wollt hier bleiben? 7 Warum wollt ihr doch euren Brüdern den Mut benehmen, in das Land hinüberzuziehen, das ihnen Jahwe verliehen hat? Gerade so haben eure Väter gehandelt, als ich sie von Kades Barnea aussandte, das Land zu besichtigen. Als sie aber bis zum Thal Eskol gelangt waren und das Land besichtigt hatten, benahmen sie den Israeliten den Mut, so daß sie nicht in das 10 Land wollten, das ihnen Jahwe verliehen hatte. 10 Jenes Tages geriet Jahwe in Zorn und that den Schwur: 11 Die Männer, die aus Ägypten gezogen sind, von zwanzig Jahren an und darüber, sollen das Land nicht zu sehen bekommen, das ich Abraham, Isaak und Jakob zugeschworen habe; denn sie haben mir nicht vollen Gehorsam bewiesen, 12 ausgenommen Kaleb, der Sohn Jephunnes, der Kenisiter, und Josua, der Sohn Nuns, denn sie haben Jahwe vollen Gehorsam bewiesen. 18 Und Jahwe wurde zornig über Israel und er ließ sie hin und her ziehen in der Steppe vierzig Jahre lang, bis das ganze Geschlecht ausgestorben war, das sich gegen Jahwe verfündigt hatte. 14 Und nun seid ihr aufgetreten an Stelle eurer Väter, eine 15 Brut von Sündern, um den heftigen Zorn Jahwes über Israel noch zu steigern. 15 Wenn ihr euch von ihm abwendet, so wird er es noch länger in der Steppe lassen, und ihr werdet so dieses ganze Volk ins Verderben stürzen! 16 Und sie traten zu ihm heran und sprachen: Wir E wollen hier Schafhürden für unsere Herden errichten und Städte für unsere [Weiber und] kleinen Kinder; 17 wir selbst aber wollen kampfgerüstet' an der Spiße der Jsraeliten einherziehen, bis wir sie in ihre Wohnfiße gebracht haben; unsere [Weiber und] kleinen Kinder aber sollen wegen der [feindseligen] Bewohner des Landes in den festen Städten bleiben. 18 Wir wollen P nicht [eher] zu unseren Häusern zurückkehren, als bis sämtliche Israeliten zu ihrem Erbbesiße gelangt sind. 19 Denn wir werden ja nicht zusammen mit ihnen drüben über dem Jordan Erbbesit erhalten, sondern uns ist die Gegend östlich vom Jordan als Erbbesiß zugefallen.

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20 Mose sprach zu ihnen: Wenn ihr das thun wollt, daß ihr euch im Angesicht Jahwes zum J(R) Kampfe rüstet, 21 und daß alle die unter euch, welche gerüstet sind, im Angesichte Jahwes den Jordan überschreiten, bis er seine Feinde vor sich ausgetrieben hat, 22 und ihr erst dann umkehrt, wenn das Land von Jahwe bezwungen ist, so sollt ihr [eurer Verpflichtung] gegenüber Jahme und gegenüber Israel ledig sein, und dieses Land soll euch nach dem Willen Jahwes als Erbbesiß zufallen. 23 Wenn ihr aber nicht so handelt, so versündigt ihr euch damit gegen Jahme und sollt erfahren, was euch infolge eurer Verfündigung betreffen wird. 24 Baut E euch Städte für eure [Weiber und] kleinen Kinder und Hürden für eure Schafe und thut, wie 25 ihr gesagt habt. 25 Da erwiderten die Gaditen und Rubeniten Mose folgendes: Deine J Knechte werden thun, wie du, o Herr, befiehlst. 26 Unsere kleinen Kinder, unsere Weiber, unser Vieh und unsere sämtlichen Lasttiere sollen hier bleiben in den Städten Gileads. 27 Wir aber, deine Knechte, wollen im Angesichte Jahwes, so viele von uns kriegsgerüstet sind, hinüber in den Kampf ziehen, wie du, o Herr, gesagt hast. 28 Da gab Mose Eleasar, dem Priester, und P Josua, dem Sohne Nuns, und den Stammhäuptern der Israeliten ihrethalben Anweisung; 29 und Mose sprach zu ihnen: Wenn die Gaditen und Rubeniten, so viele ihrer gerüstet sind, mit euch im Angesichte Jahwes über den Jordan hinüber in den Kampf ziehen und das Land 30 von euch bezwungen sein wird, so gebt ihnen das Land Gilead zum Erbbesiß. 30 Ziehen sie aber nicht [kampf]gerüstet mit euch hinüber, so sollen sie unter euch in Kanaan ansässig werden. 31 Da antworteten die Gaditen und Rubeniten also: Wie Jahwe in Bezug auf J(R) uns, deine Knechte, geredet hat, so wollen wir thun. 32 Wir wollen [kampf]gerüstet im Angesichte Jahwes hinüberziehen nach Kanaan, damit uns unser Erbbesig jenseits des Jordans verbleibe. 33 Da verlieh ihnen Mose — den Gaditen, den Rubeniten und dem halben R Stamme Manasses, des Sohnes Josephs, das Königreich Sihons, des Königs der Amoriter, und das Königreich Dgs, des Königs von Basan, das Land und die Städte darin samt den

Kaussch, Altes Testament.

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