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νος φλέβα τεμόντος αὐτῷ usw. Nun gibt es für die Erklärung des „Aderlasses" an sich drei Möglichkeiten: entweder handelt es sich um den Eingriff eines Arztes bei einem Krankheitsfall (vgl. den Tod Hostilians bei Zon. und Kedr. und hiezu Gräbner S. 91), oder der Betreffende lässt vom Arzt die Adern sich öffnen, aber in selbstmörderischer Absicht, oder endlich, er öffnet sie sich selbst. Die Wahl ist schliesslich subjektiv. Es soll auch bloss gezeigt werden, wie in der Tradition sogar ein unglücklicher Aderlass, der zu Heilzwecken vorgenommen wurde, zum Selbstmord umgedeutet werden kann.

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Wir sehen, die Quellenberichte stehen recht seltsam nebeneinander: nach Zos., Zon., Kedr. stirbt Quintillus durch Selbstmord, ob mit oder ohne ärztliche Beihilfe ist unwesentlich. Die Epitome 34, 5 bietet interemptus est, bringt aber dafür 36, 2 für Florianus genau dieselbe Todesart, die die griechischen Quellen dem Quintillus zuschreiben. Eutrop IX 12 sagt von Quintillus occisus est" (während er die Todesart des Florian im Dunkeln lässt). Aurelius Victor erwähnt den Quintillus überhaupt nicht, lässt aber den Florian Caes. 37, 1 von den Seinen getötet werden: „ab suis interficitur". Nach Pollio Cl. 12, 5 wird Quintillus ebenso getötet wie Galba und Pertinax d. h. also „ab suis" wie Aur. Vict. über Florian sagt1); v. Cl. 12, 6 et Dexippus quidem Claudium non dicit occisum, sed tantum mortuum. nec tamen addit morbo, ut dubium sentire videatur hat Dessau, Hermes 24, S. 377 Anm. 2 statt der von Peter in den Text aufgenommenen Konjektur von Salmasius, Quintillum" der handschriftlichen Lesart Claudium" wieder zu ihrem Recht verholfen 2). Nach Vop. 4 37, 6 endet Quintillus durch Selbstmord (s. o. S. 201). Es gab also zwei Ueberlieferungen für den Tod des Quintillus: Selbstmord oder Ermordung durch sein eigenes Heer (wobei ich von der oben angedeuteten Möglichkeit, dass der Selbstmord sogar aus der Tradition über eine Krankheit entstehen konnte, absehe). Während Vop. sich zu den griechischen Quellen stellt. tritt Pollio zu Eutrop und der Epitome. Von Aur. Vict. glaube ich, dass er bereits Quintillus, den er übergeht, mit Florianus zusammengeworfen hat, da er den Florianus ausserdem zum Bruder seines Vorgängers macht 1) Zu Galbas Tod s. Suet. Galba 19. 2; 20; zu Pertinax' Tod s. P 11.

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2) Nach Ed. Schwartz bei P.-W. V, Sp. 292 wäre Cl. 12, 6 der Name Claudius, der für Quintillus erscheine, nicht falsch, sondern nur undeutlich; das zugefügte Zitat sei mit dem Text nicht ausgeglichen danach scheint Schwartz auch unter Claudius den Quintillus zu verstehen. Es ist allerdings richtig, dass beide Brüder die Namen Aurelius Claudius gemeinsam führten. Aber dass nun wirklich etwa von Dexippos jemals einfach Claudius gesagt worden wäre, wenn Quintillus gemeint war, halte ich für ganz ausgeschlossen. Nach PIR I. (1897) S. 201 A Nr. 1229 wäre an unserer Stelle, Quintillum“ zu lesen, weil darauf der Zusammenhang führe. - Trotzdem bezweifle ich nicht, dass Dessau das Richtige erkannt hat, denn, wenn auch unmittelbar vorher von Quintillus' Tod die Rede ist, so ist es in der H. A. doch keineswegs ausgeschlossen, dass noch eine Notiz, die sich auf den schon erledigten Tod des Claudius bezieht, nachhinkt.

(über diesen letzteren Punkt s. Abschn. II zu Tac. 13, 6). Das Los des Florianus bei den Griechen dagegen liesse sich in ein „ab suis interficitur“ zusammendrängen. Auf alle Fälle, wie man nun dieses Dilemma lösen mag, steht die Epitome also gerade im Gegensatz zu den griechischen Quellen, denen Gräbner sie anzugleichen sucht. Wenn Gräbner sagt (S. 93): „Bestehen bleibt sicher, dass die Epitome abweichend von Victor den Quintillus überhaupt erwähnt", so beweist das durchaus kein Zurückgreifen auf die lateinische Epitome der Zosimosquelle" seitens des Epitomators, da ja Eutrop, der Gewährsmann der Epitome, den Quintillus anführte. Wir sehen also die Rollen des Quintillus und Florianus vollständig vertauscht. Die Griechen schreiben dem Quintillus Selbstmord zu; die Epitome lässt ihn getötet werden und dafür den Florianus durch eigene Hand enden 1).

Was Aurelius Victor betrifft, so hat er das Paar Tacitus-Florianus mit dem Brüderpaar Claudius-Quintillus verwechselt. Das konnte ihm umso leichter zustossen, als er den Quintillus garnicht erwähnte — er müsste denn, was mir kaum glaublich erscheint, in der Lücke nach Caes. 34, 7 gestanden haben. Also hatte er gewissermassen einen Kaiserbruder übrig und übertrug nun dessen Funktionen mitsamt der Todesart auf Florianus. Der Epitomator dagegen schrieb nach der Art, wie ich mir seine Arbeitsweise denke, für cap. 36 den Anfang aus Eutrop ab. Dessen unklare Ausdrucksweise „morte praeventus" veranlasste ihn, sich in der „Kaisergeschichte" Rats zu erholen. Ihr entnahm er die Worte qui ducentesimo imperii die apud Tarsum febri moritur, wobei allerdings das „apud Tarsum" zum Tod des Florianus, nicht des Tacitus gehört. Es ist aber sehr wohl möglich, dass diese Bemerkung der Epitome erst in unseren Texten an die falsche Stelle gerückt ist. Denn es ist zu beachten, dass ohne diese Annahme für Florian kein Todesort angegeben wäre, was umsomehr auffallen müsste, als die Umstände seines Todes in der Epitome so genau berichtet sind. Die ähnliche Wendung a ducentesima regni luce des Aur. Vict. Caes. 36, 2 hatte schon Enmann bemerkt (a. a. O. S. 403). Nach ihm hätte der Epitomator, offenbar verführt von dem schönen Ausdrucke“, Victor die Zeitangabe „ducentesimo imperii die" entlehnt. Das scheint mir wenig glaubhaft, da Enmann selbst diese Uebereinstimmung als die einzige seit dem Leben des Domitian notiert 2). Zudem hätte der Epitomator den schönen Ausdruck" doch ziemlich verwässert. Es ist mir nach allem sehr wahrscheinlich, dass die „, Kaisergeschichte", also die Quelle von Victor und der Epitome bereits die Ordinalzahl ducentesimus geboten hat und sich also aus ihr die Aehnlichkeit ableitet. Denn auch bei Aur.

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1) Es ist zum mindesten ungenau, wenn Gräbner auf S. 108 einfach feststellt, dass die Epitome unglücklicherweise dem Florian die Todesart zuschreibe, die eigentlich dem Quintillus zukomme, da ja auch nach Cl. 12, 5 Quintillus getötet wird.

2) Vgl. über ein ähnliches Beispiel, das ebensowenig für Entlehnung der Epitome aus Aur. Vict. spricht, u. S. 217.

Vict. Caes. 37, 2 könnte der Vergleich des Probus mit Hannibal vielleicht aus der Kaisergeschichte" stammen, die, wie wir später sehen werden, solche exempla nicht verschmähte.

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Wenn Gräbner S. 93 sagt, dass auffallen muss, dass nur die Epitome 35, 3 und Zos. I:49 einen Septimius (Septiminus nach der Epitome)1) als Gegenkaiser des Aurelian kennen, so ist zu bedenken, dass Eutrop und Aur. Vict. wirklich nicht jeden Gegenkaiser aufführen konnten, die Epitome dagegen sehr gut aus der Kaisergeschichte" dessen Bekanntschaft machen konnte. Auf S. 94 folgt die Behauptung, Eutrop benutze nicht immer die mit Victor gemeinsame Quelle, sondern gehe bisweilen ihm gegenüber mit der Epitome zusammen; so sei nach beiden Decius „e Pannonia inferiore Bubaliae natus", beide erwähnen den Gegenkaiser des Probus Proculus und lassen Probus „in turri ferrata" getötet werden. Eutrop sage von den beiden Decii „uterque in barbarico interfecti sunt“; trotzdem er die Einzelheiten übergehe, zeige die wörtliche Uebereinstimmung die Verwandtschaft mit der Epitome. Und ebenso seien die Worte über die Gefangennahme Valerians bis auf den Buchstaben gleich. Den letzteren Fall haben wir bereits behandelt und die Uebereinstimmung" dadurch erklärt, dass die Epitome den Eutrop abschreibt, ihn aber dann aus der Kaisergeschichte" erweitert. Ebenso sind die andern Uebereinstimmungen entstanden. Für den Geburtsort des Decius liegt der Tatbestand sehr einfach: Aur. Vict. Caes. 29, 1 sagt „Sirmiensium vico ortus". Eutrop IX 4 e Pannonia inferiore Budaliae natus" (daraus schreibt die Epitome 29, 1 ab: „e Pannonia inferiore Bubaliae natus"). Nun ist Budalia (das ist die richtige Lesart, die auch in der Epitome herzustellen ist) ein vicus von Sirmium in Pannonia inferior (vgl. Patsch bei P.-W. III. Sp. 988). Wir können also trotz Gräbner die beiden Notizen von Eutrop und Victor sehr wohl vereinigen zu: „e Pannonia inferiore Budaliae in Sirmiensium vico natus", werden also gerade durch diese Stelle auf die gemeinsame Quelle, die Gräbner hier in Abrede stellt, hingedrängt (nämlich auf die Kaisergeschichte"). Aus Eutrop aber stammt die Erwähnung des Proculus 2) durch Epitome 37, 2, die sich eng an ihn anschliesst und nur den ganzen Satz etwas gekürzt hat. Ebenso zeigt das „in turri ferrata" (Epitome 37, 4; Vopiscus Pr. 21, 3; vgl. Enmann S. 393) deutlich nach dem ganzen Zusammenhang der Epitome die Herkunft aus Eutrop. Und über den Tod der Decii hat sich die Epitome 29, 3 über Eutrop hinaus aus der Quelle Eutrops unterrichtet. Also gerade an diesen Stellen befinden wir uns auch nach den Enmannschen Untersuchungen

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1) S. Opitz, a. a. O. S. 251 und Mendelssohn, ed. Zos. S. 35 zu Z. 1: krutimós τε] V 5; Σεπτίμιός τε scripsit Mendelssohn.

2) Vgl. Enmann, a. a. O. S. 392, der Vop. Pr. 18 mit Eutrop zusammen auf die , Kaisergeschichte“ zurückführt. Gräbner, S. 125 weist selbst auf das besondere Interesse, das die „Kaisergeschichte den gallischen Gegenkaisern zuwandte, hin.

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meist ganz sicher im Bereich der „Kaisergeschichte". Und nichts berechtigt uns mit Gräbner zu der Annahme, dass auch diese Stellen des Eutrop auf unsere Gesamtquelle (d. h. also nach ihm auf die „Zosimosquelle “ bezw. deren lateinische Epitome") zurückgehen." Besonders merkwürdig aber ist, dass Gräbner selbst S. 108 äussert: „Eutrop, die Epitome und Vopiscus nennen als Gegenkaiser noch Proculus und Bonosus, die vielleicht trotz Victors Schweigen nur auf die Kaisergeschichte zurückgehen." Vorher (s. o.) hatte er aus der Erwähnung des Proculus bei Eutrop und der Epitome gegen Victor auf seine „Gesamtquelle“ geschlossen, jetzt begnügt er sich mit der Kaisergeschichte", begibt sich also ganz auf den Boden der Enmannschen Arbeit. Uebrigens wird nur Proculus von Victor übergangen, nicht auch Bonosus, der Caes. 37, 3 vorkommt.

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Das nahe Verhältnis von Eutrop und Epitome zu einander mag noch folgendes Beispiel illustrieren: Vergleicht man Eutrop IX 19, 1 qui eum in auditorio vel levi fatigatione taxaverant... mit Epitome 38, 7 . . qui eum in auditorio verbi fatigatione taxaverunt, so bedauert man, noch keine kritische Ausgabe der Epitome zu Rate ziehen zu können 1). Denn da schon vorher Eutrop durch die Epitome abgeschrieben wurde, so stellt sich das „verbi fatigatione" gar nicht anders dar, denn nur als Variante des Eutroptextes. Nun trifft es sich sehr gut, dass Droysen in der editio maior des Eutrop (M. G., script. antiqu. II. (1879) S. 126, Z. 3) angibt: uel leui] uerbi P D, zu Z. 4: taxauerat G1, taxauere D, taxauerunt B, so dass wirklich die beiden Abweichungen der Epitome verbi fatigatione" und "taxaverunt" sogar in den Eutrop handschriften selbst vorkommen. Bei diesem Tatbestand verzichten wir auf die varia lectio der Epitome und können ruhig auch in ihr herstellen „taxaverant“ und ,vel levi fatigatione", zumal da der letztere Ausdruck dem seltsamen „verbi“ gegenüber den Vorzug verdient, das sicher nur durch paläographisches Versehen entstanden ist 2).

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Beachtung verdient das Wort „taxare“ in der hier anzunehmenden seltenen Bedeutung,sticheln". Steht es doch so bei Sueton, Aug. 4. Wir werden bald (S. 213; 216) weiteren Fällen begegnen, wo sich Berührungen im sprachlichen Ausdruck mit Sueton finden, die doch wohl nicht nur dem Eutrop, sondern schon dessen Quelle, der „Kaisergeschichte“, entstammen, die ihrerseits den Anschluss an Sueton gesucht, ihn höchst wahr

1) Opitz a. a. O. S. 253 f., 275 bemerkt nichts zu dieser Stelle; vgl. Enmann a. a. O. S. 406 über die Unsicherheit der Zahlen in dem diplomatisch noch nicht beglaubigten Text der Epitome.

2) Denn aus dieser Stelle etwa schliessen zu wollen, dass der Epitomator einen Eutroptext benutzt habe, der diese Korruptelen schon aufgewiesen hätte, wie sie auch in Eutrophandschriften stehen, wäre doch des Guten zuviel. Vielmehr sind die Korruptelen sowohl im Eutrop als in der Epitome je selbständig aus der richtigen Lesart entstanden.

scheinlich in erweiterter und etwas umgearbeiteter Form für die Darstellung der ersten elf Kaiser aufgenommen hat. Nur müssen wir uns davor hüten, aus der Beobachtung solcher Koinzidenzen auf ein ängstliches Festhalten Eutrops am Wortlaut der, Kaisergeschichte schliessen zu wollen, das wir ganz im Gegenteil gewiss nicht annehmen dürfen. Wenn einzelne Wörter wiederkehren, so ist das noch lange kein Zeichen für eine sklavische Abhängigkeit Eutrops von seiner Quelle; gegen diese Annahme hatten wir uns ja schon im Eingang im Sinne Wölfflins gewendet. Dass natürlich auch der blosse Zufall seine Hand da im Spiele haben kann, wo wir geneigt sind, an einen inneren Zusammenhang zu glauben, müssen wir uns resigniert eingestehen.

2. Die Epitome und die „Kaisergeschichte".

Vielleicht kann die Behauptung als erwiesen gelten, soweit eben in solchen Fragen Beweise möglich sind, dass die Epitome in ihrem dritten Teil aufs engste mit Eutrop zusammengeht, dass sie ihn also geradezu abschreibt1). Denn dass die Gräbnersche Erklärung der Uebereinstimmungen zwischen Eutrop und der Epitome durch gemeinsame Benutzung der „lateinischen Epitome der Zosimosquelle" sich mit den Tatsachen nicht vereinigen lässt, haben wir schon oben gesehen. Es geht nicht an, den Eutrop in derselben pedantischen Weise abschreiben zu lassen, wie es später die Epitome getan hat. Dann aber hat sich ja aus der Prüfung der von Gräbner für seine Theorie in Anspruch genommenen Stellen ergeben, dass sie gerade nicht auf die „Zosimosquelle zurückgehen, sondern sehr wohl der „Kaisergeschichte" entstammen können. Da sich nun aber die Epitome ihrerseits nicht damit begnügt, den Eutrop abzuschreiben, sondern immer wieder über Eutrop hinaus auf dessen Quelle zurückgreift, so sind wir zu der Annahme berechtigt, in den Zusätzen der Epitome zum Text Eutrops Gut aus der Kaisergeschichte" solange zu vermuten, als nicht andere Gründe diese Annahme ausdrücklich verbieten. Denn dass bei dem Wesen der Epitome eine umfangreiche Quellenbenutzung und ein mosaikartiges Zusammenarbeiten von Notizen aus verschiedenen Werken nicht erwartet werden kann, wird man zugeben müssen. Wie nun der Epitomator für die ersten elf Kapitel die den Caesares des Aur. Vict. entnommenen Stellen mit Exzerpten aus der Kaisergeschichte“ versetzte (vgl. Wölfflin, o. S. 187, wo wir schon2) statt Sueton, wie Wölfflin meinte, die Kaisergeschichte" angenommen haben), so wäre dann späterhin ganz entsprechend Eutrop ebenfalls mit Zusätzen aus der „Kaisergeschichte" versetzt worden. Die Epitome hätte also durchweg (bis cap. 38) die, Kaisergeschichte zur Bereicherung und zur Kontrolle dessen, was sie den Breviarien zuerst des Aur. Vict., dann des Eutrop, entnahm, herbeigezogen. Gräbner hat in begreiflichem Entdeckereifer schliesslich überall Spuren, direkte oder 1) Vgl. Opitz, a. a. O. S. 267 ff. und Enmann a. a. O. S. 399 f. 2) S. 187 f.

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