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Als 1381 der Bischof Witigo, am Montag nach dem Sonntage Estomihi, in Folge eines gefährlichen Falles gestorben war, wurde der Canonicus Christian von Witzleben von dem Kapitel zum Bischof gewählt. In der Urkunde darüber von 8. Dezember 1381 heisst es, dass das Kapitel, sobald Christian vom Erzbischof Ludwig von Magdeburg (dem früheren Bischof von Halberstadt) bestätigt sei, ihn gegen den Pabst und andere schützen wolle. Dagegen wolle auch Christian Jedermann in seinen Rechten schützen und Niemand an seiner Lehen, geistlich und weltlich, hindern, auch demjenigen, der seinetwegen Schaden litte, den Schaden ersetzen. Alle Schulden des Bisthums nimmt er auf sich. Da er aber, ehe er zum Bisthum käme, deswegen Schulden machen müsse. wird ihm das Haus Saaleck zum Pfand gesetzt. Schon drei Tage darauf, am 11. Dezember 1381, legt Christian von Witzleben seinen Amtseid ab und nennt sich: Nos Christanus dei gracia Electus confirmatus Numburgensis; 1382 wurde er vom Erzbischof von Magdeburg confirmirt *).

Während seiner ganzen Regierungszeit hat sich Christian das Wohl des Stifts Naumburg sehr angelegen sein lassen. Er erneuerte gleich im Anfang seiner Herrschaft die alte Eidesformel, nach welcher (noch im 18. Jahrhundert) der Naumburger Rath schwören musste, und war bemüht, die ungeordneten Geldverhältnisse, in welchen sein Vorgänger Witigo das Bisthum hinterlassen hatte, zu ordnen. Am 14. Februar 1383 verkaufte er Zinsen zum Besten der Naumburger Choralschule, und am Frohnleichnamstage desselben Jahres kaufte er mehrere Güter für das Domstift.

Am 1. Juni 1384 belehnte er Frau Salome, Herzogin zu Auschwitz, eine Schwester Heinrich's Reusse von Plauen, zu ihrem Leibe mit Schloss und Stadt Schmölln (im Altenburgischen), und 16. October 1384 confirmirte er die von Heinrich Reusse von Plauen zu Ronneburg gestiftete Kapelle St. Petri und Pauli.

Gern gestattete er 1384 den Bürgern zu Naumburg, einen Weg um die Stadt vom Salzthore bis zum Marienthor anzulegen, wie auch den Holzmarkt zu umfriedigen und zu bebauen.

Am 23. April 1385 bestimmte er die Statuten zur Aufnahme in das Marienstift zu Naumburg und bestätigte einen Weinbergstausch desselben Stifts mit dem Kloster Pforte; ferner bestätigte er die drei Messen, die

*) cf. König, Ad. Hist., Schamel, Anh. zu Bosau p. 59, Benjamin Leubreri Appendix de Episcopis bei Mencken III. p. 1866 und viele andere.

Heinrich Marschall von Sonneborn in der Marienkirche zu Naumburg gestiftet hatte, stiftete selbst einen Altar in dieser Kirche, brachte die Einnahme des Altars der drei heiligen Jungfrauen Katharine, Dorothee und Margarethe in der St. Othmarskirche an das Domstift und belehnte schliesslich Elisabeth, Gemahlin des Markgrafen Wilhelm zu Meissen und Schwester des Markgrafen Jobst zu Mähren, mit den ihr zum Leibgedinge ausgesetzten Städten Oschatz und Hayn.

Gegen die Land- und Markgrafen zu Thüringen und Meissen, deren Unterstützung er augenscheinlich die Erhebung auf den bischöflichen Stuhl verdankte, war er für den Fall seiner Wahl Verpflichtungen eingegangen, denen er nun getreulich nachzukommen suchte. Am 11. September 1383 gelobte er dem Landgrafen Balthasar, dass er ihm mit seinem Bisthum und Stift und allen seinen Schlössern und Mannen dienen und beholfen sein wolle, nur nicht gegen das Römische Reich, das Erzstift zu Magdeburg, den Markgrafen Wilhelm, die Markgräfin Katharine und deren Kinder. Dem Markgrafen Wilhelm zu Meissen versprach er dagegen auf dringendes Ansuchen am 19. Mai 1384, alle Güter, Schlösser und Vesten, die dieser vom Bisthum Naumburg zu Lehn habe, nach dessen ohne Hinterlassung von Leibeserben erfolgtem Tode demjenigen zu verleihen, welchem gegenwärtiger Brief überantwortet sein würde.

Wir sehen schon aus diesen wenigen Angaben, dass Christian ein thätiger, für das Wohl des Bisthums sorgender Bischof war; seine energische Handlungsweise leuchtet uns auch aus Folgendem entgegen (1385). Christian hatte den Probst des Moritzklosters in Naumburg, Peter Schöbel, lange durch Ermahnungen und Warnungen auf bessere Wege zu bringen gesucht, doch ohne Erfolg; nun wurde eine Visitation angeordnet, die sich auf alle Zweige der Verwaltung erstreckte. Der Bischof begab sich selbst in's Kloster, begleitet von mehreren Prälaten und Vasallen seiner Kirche, um mit eigenen Augen zu sehen und fand, dass es noch dreimal schlimmer stand, als ihm berichtet worden war. In Folge dessen erfolgte am 13. Dezember 1385 in der bischöflichen Curie zu Zeitz in Gegenwart mehrerer Prälaten und Stiftsgeistlichen mit Zustimmung des Domkapitels, die Publication der bischöflichen Sentenz, nach welcher Peter der Verwaltung des Klosterregiments entsetzt, die Conventualen aller ihm gelobten Pflichten entbunden und zur Wahl eines neuen Probstes autorisirt wurden.

Ein so strenges und gottesfürchtiges Regiment musste wohl gute Früchte tragen und so konnte der alte ehrwürdige Bischof am Ende seiner

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Tage mit innerer Genugthuung auf die Erfolge seiner Regierung zurückblicken. Ein Freund des Gesanges, hob er die Feierlichkeit des Gottesdienstes durch Einführung der Antiphonie *): Salve Regina. In einer Urkunde 1393 am Tage St. Maria sprach er seine Freude darüber aus, dass der Gottesdienst in seiner Diocese stark besucht werde, weil sich seine Priester gewöhnt hätten, in den einzelnen Kirchen den herrlichen Gesang Salve Regina nach der Hora zu singen. Denen, die zur Zeit, wo dieses Lied gesungen wird, die Kirche zu Lösnitz besuchen und dort das Vaterunser oder das Ave Maria demüthig hersagen würden, versprach er Ablass auf 10 Tage. Nachdem Christian beinahe 13 Jahre die bischöfliche Würde bekleidet hatte, starb er am 23. October 1394 und wurde am 30. November im Dome zu Naumburg bestattet. Bei seinem Leichenbegängniss war auch sein Bruder Dietrich von Witzleben, Gerhard Marschall und viele andere seiner Freunde zugegen, denen vom Rath zu Naumburg Bier und Wein für 24 schmale Groschen gespendet wurde.

Im Dome zu Naumburg, und zwar in der Vorkapelle, in die man kommt, wenn man von Osten her in den Dom tritt, befindet sich im Fussboden ein grosser Stein mit dem erhabenen Bilde eines Mannes; von der Inschrift war 1857 nur noch zu lesen: Anno domini MCCCLXXXXIV. obiit. Dies soll nach der Aussage des Küsters der Leichenstein des Bischofs Christian von Witzleben sein.

Christian führte als Bischof drei Siegel, die in der Abhandlung über das Wappen unseres Geschlechts beschrieben sind. S. I. Thl.

*) Wechselgesang.

III. Abschnitt.

Die Enkel des Hofrichters und die Hussiten

kriege 1421 bis 1429.

1392-1440.

a. Ritter Heinrich d. J. (7), Kristan d. Ä. (8), Kristan d. J. (9), Dietrich (10), Ritter Dietrich (11) und Georg (12).

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ei archivarischen Forschungen scheint man oftmals in der Gewalt eines neckenden Kobolds zu sein, denn während man nach Nachrichten über wichtige und interessante Begebenheiten sucht, und diese nicht findet, fallen uns Aufzeichnungen der nichtigsten Details in die Hände.

Wie wir eben erwähnten, erging es uns mit den Enkeln des Hofrichters, deren Leben bereits manchen inhaltsschweren Moment gehabt haben musste, als uns die ersten Nachrichten über sie nach Naumburg führen und wir aus den Rathsrechnungen ersehen, an welchen Tagen und für wie viel Groschen Bier sie tranken.

Nach diesen eben genannten Rathsrechnungen war am 11. März 1392 der junge Dither von Witzleben, Ritter" in Naumburg und kostete dem Rathe an Wein und Bier 4 schmale Groschen *); am 2. Aug. befanden sich dort in Begleitung des alten Dither (2) der junge Ritter Heinrich (7) und der junge Ritter Dither (11), also Sohn und Neffe, die

*) à 11 Pfennige.

1⁄2 Schock und 2 schmale Groschen in Wein und Bier vertranken; und am 9. November lernen wir bei einer ähnlichen Gelegenheit den ,,schönen Tizel von Witzleben (10)" kennen, der noch nicht Ritter, also der Bruder Heinrich's war.

1. Heinrich d. J. von Witzleben, Ritter (7), war mit einer Tochter Heinrich's von Paradies verheirathet und mit seinem Schwiegervater im Besitz des ihnen von den Grafen von Schwarzburg verpfändeten, an der Saale gelegenen Schlosses Leuchtenburg.

Ein Bauer aus dem Gebiet der Markgrafen Friedrich, Wilhelm und Georg, der Bruderssohn des Landgrafen Balthasar in Thüringen, liess sich im Herbst 1392 einfallen, in einem zur Leuchtenburg gehörigen Wasser zu fischen; Heinrich von Paradies kam aber dazu und hing den Bauer oberhalb des Wassers an einen Weidenbaum auf. Die Freunde des Bauern klagten nun bei den Markgrafen Wilhelm und Georg von Meissen, und diese, empört über die an ihrem Unterthan begangene That, zumal Leuchtenburg nicht einmal Erbe des Thäters war*), kündigten Heinrich von Paradies und seinen Eidam Fehde an**), und berannten auch bald darauf die Leuchtenburg, bevor die Inhaber ihre Rüstung vollenden konnten.

Trotz der Ende November eintretenden Kälte liessen die Markgrafen von der Belagerung nicht ab, und nach 10 Tagen erfolgte die Uebergabe des Schlosses.

Die Sieger behandelten die Besiegten auffallend mild. Nach dem am 4. Dezember 1393 abgeschlossenen Vertrage verziehen die Markgrafen nicht nur Heinrich von Witzleben (7) und seinem Schwiegervater Heinrich von Paradies nebst allen, die mit ihnen auf dem Schlosse gewesen waren, sondern zogen auch die Ritter Dietrich (2), und Friedrich (4), sowie deren Söhne und alle, die an dieser Fehde betheiligt gewesen waren, in die Sühne, gestatteten Heinrich von Witzleben und dessen Schwiegervater all ihre Habe von dem Schlosse mit wegzunehmen und liessen ihnen die Schulden, Erben und Zinsen, die sie im dortigen Gericht hatten, ungehindert folgen. Ferner versprachen sie beiden 1000 Schock Freiberger Groschen, um dafür,, ihre Manne" zu werden, auch wollten sie dieselben bei ihren Gütern getreulich schützen; endlich sollten alle Gefangenen auf beiden Seiten los und ledig sein.

*) Joh. Rothe Th. Chron. bei Mencken II. p. 1812.

**) Horn. Friedr. d. Streitb. p. 449, wo diese Erzählung ausführlich steht.

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