ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

-

[ocr errors]

des Geistes, an schöpferischer Gedankenfülle darf sich dem deutschen Volke kein andres vergleichen. Nicht umsonst hat es so eben erst eine philosophische Entwicklung durchgearbeitet, der nur die altgriechische sich voranstellen darf. Seine innere Mannigfaltigkeit bei geistiger Einheit ist kein zweckloses Werk der Vorsehung Gottes. Soll durch Gottes Gnade noch und sicher dürfen wir es hoffen soll noch die Katholicität der Kirche Christi zur äußerlichen Dargestaltung gelangen, nicht durch gleichmäßige Einrichtung, Ordnung und Regiment, sondern durch Herauswendung und Verleiblichung der tiesinnerlichsten Einheit des gemeinsamen Glaubensgrundes und Glaubenslebens in Christo: so wird dieß vom deutschen Volke ausgehen. Wer meint, das könne und werde durch einfache, vielleicht allmähliche Rückkehr Aller zur lateinischen Kirche geschehen, der versteht weder das deutsche Volk, noch die Kirchengeschichte, noch das Wesen der Katholicität. Wie am Anfange, so wird es auch am Ende heißen: Wo Christus ist, da ist die katholische Kirche.

Der Papft.

In die Zeit Polykarps fiel der Uebergang der obersten kirchenleitenden Amtsgewalt von den Aposteln auf die Bischöfe. Aber der Beruf Beider für die Kirche war wesentlich verschieden. Nicht Alles, was den Aposteln zustand, konnte auf die Bischöfe übergehen. Jene waren vom Herrn selbst persönlich auserwählt, bestellt und auf unmittelbare Weise ausgerüstet (Joh. 20, 19-23. Gal. 1, 1.); ihnen war vertraut, aus eigner sinnlicher Erfahrung zu wissen, was der Herr geredet und geordnet, gethan und gelitten, wie er gestorben und auferstanden, von der Taufe Johannis an bis auf den Tag, da er aufgenommen ward (Ap. Gesch. 1, 21. 22.); was sie gehört, was

sie gesehn mit Augen, was sie beschaut und ihre Hände betastet hatten, vom Wort des Lebens, deß sollten sie Zeugen seyn; in und zu diesem Beruf waren sie vom heiligen Geist gesalbt worden. mit Gaben und Kräften, wie es nie wieder geschehen, und es erstreckte sich dieser Beruf auf alle Völker und auf alle aus ihnen zu sammelnden Gemeinden. Das Alles konnte auf die Bischöfe nicht fortgehen. Kein Bischof hatte einen Beruf für alle Völker und für die ganze Kirche, sondern allein für seine Gemeinde; was er zu thun und zu lehren hatte, das war ihm von den Aposteln oder wieder von Aposteljüngern, Bischöfen oder Acltesten überliefert, und er hatte weder die ursprüngliche Offenbarung des Sohnes Gottes von diesem selbst empfangen, noch die Verheißung außerordentlicher Offenbarungen durch den heiligen Geist. Nach Maßgabe des von den Aposteln her Ueberkommenen ein treuer Hirte, Lehrer und Haushalter über Gottes Geheimnisse für seine Gemeinde zu seyn, das war der bischöfliche Beruf. Er hatte keine Pflichten, keine Rechte, keine Verantwortlichkeit, die den Kreis seiner Gemeinde überschritten. Autorität für den Glauben Aller und Ordner und Leiter sämmtlicher Gemeinden zu seyn, das war nur Sache der Apostel. Sie waren die gemeinsame höhere Instanz über allen Bischöfen und Aeltesten; nach ihrem Verschwinden hörte eine solche ganz auf, die Bischöfe selbst wurden die lehte Instanz, und nur in diesem Sinne kann gesagt werden, daß die oberste kirchenleitende Amtsgewalt von den Aposteln auf die Bischöfe übergegangen sey.

Hätten die Apostel aus dem Munde des Herrn Jesu oder durch Offenbarung des heiligen Geistes Befehl gehabt, für die Gesammtleitung der Kirche sich Nachfolger zu bestellen, sie hätten dennoch keine Apostel im obigen Sinne bestellen können, deren Wesen in dem ursprünglichen geschichtlichen Zeugenthum, in der zugleich sinnlichen und übersinnlichen Erfahrung von Christo, in deren Versiegelung im Pfingstwunder bestand. Da

aber eben dieß sie nur wieder zur allgemeinen Glaubensautorität machen konnte, und nur diese Eigenschaft sie zur einheitlichen Leitung der gesammten Kirche befähigte, so konnte es offenbar auch in diesem Sinne keine Apostel nach den Aposteln mehr geben. Ja wir dürfen mehr sagen. Wäre es für die Kirche nothwendig und Gottes Wille gewesen, daß das Apostelamt gleichsam nachbildlich und in abgeleiteter Weise hätte fortgesezt werden sollen, so hätte der kircheordnende Geist der Weisheit und des Verstandes die Apostel dazu leiten müssen, in ähnlicher Weise, als sie nach Wegfall des Judas Ischarioth gethan, sich auch nach der Hinrichtung des Jakobus (Ap. G. 12, 2.) und jedem folgenden Tode eines Apostels zu ergänzen, oder sie hätten jenen Geist nicht gehabt. Da wir ihn nun aber den Aposteln durchaus zuschreiben müssen, so ist die Thatsache, daß sie selbst nie wieder Apostel gesezt, vollkommener Beweis, daß nach ihrem Hingange auch die Kirche keine Apostel mehr haben sollte. Das ist um so entscheidender, als es den Aposteln an vorbereiteten Personen zu einer solchen Stellung das Unmögliche abgerechnet nicht fehlte. Ihre Gehülfen Marcus, Lucas, Timotheus, Titus u. A. hatten sie gerade in ihrer apostolischer Wirksamkeit gebraucht; diese kannten das Amt und seine Aufgabe bereits. Allein wir sehen sie stets nur aus besondern Vollmachten der Apostel handeln, und nach dem Heimgange dieser verschwinden auch sie und alle ihre apostolische Thätigkeit. Es sollte, nach des heiligen Geistes Willen, keine apostolische Gewalt ferner in der Kirche seyn.

[ocr errors]

-

Dagegen behauptet die lateinische Kirche, die ganze Erbschaft der apostolischen Amtsgewalt sey auf den Bischof zu Rom und zwar auf diesen allein übergegangen. Das Concil von Florenz (1438-1443) erklärt darüber Folgendes: „Wir erklären, daß der heilige apostolische Stuhl und der römische Papst auf der ganzen Erde den Primat besiße und daß derselbe

römische Papst sey Nachfolger des heiligen Petrus, des Fürsten der Apostel, und wahrer Stellvertreter Christi, und der ganzen Kirche Haupt, und aller Christen Vater und Lehrer, und daß ihm in dem H. Petrus die volle Gewalt übergeben worden sey von unserm Herrn Jesu Christo, die gesammte Kirche zu weiden, zu regieren und zu leiten 2c.". Das Concil beruft sich für diesen Ausspruch auf ökumenische Concilien (von denen es aber schon das erste, das nicänische, auch das zweite, das konstantinopolitanische, gegen sich hat) und auf die kirchenrechtlichen Kanones.

Um aber einen solchen Anspruch auf die volle apostolische Amtsgewalt für den Bischof zu Rom zu begründen, bedürfte die Kirche um so mehr einer urkundlich beglaubigten Uebertragung dieser Autorität von den Aposteln, je mehr sie auf die apostolische Begründung und Ueberlieferung, schriftliche wie münd liche, sich stüßt und stüßen muß. An einer solchen fehlt es jedoch durchaus. Denn nicht darum handelt es sich, ob Petrus den Vorrang vor den übrigen Aposteln gehabt habe und unter seines Gleichen der Erste gewesen sey, ob er die römische Gemeinde gestiftet, ob er Bischofs Stelle bei ihr vertreten: sondern ob er auf seinen Nachfolger in diesem Bisthum auch seine lediglich persönliche apostolische Gewalt und Autorität übertra= gen habe und übertragen haben könne. Beides muß geleugnet werden. Da Petrus überdem wahrscheinlich von mehren seiner Mitapostel, nachgewiesenermaßen aber von Johannes um sechsunddreißig Jahre, überlebt wurde, so dürfte auch die Frage entstehen, ob sein auf einen bloßen Bischof angeblich vererbter Primat sich auch noch über die anderen postel, auch über Johannes habe erstrecken können. Sollte aber der bischöfliche Primat erst nach des Johannes Tode aufgelebt seyn, so ist es mit der Erbschaft nichts.

In den von uns mitgetheilten Urkunden findet sich, daß zwar die Kirche zu Rom eines großen Ansehens genoß, ihre

Bischöfe aber durchaus nicht als die Vorgesezten andrer Bischöfe erschienen. Jenes, aber auch nichts mehr, geht aus den Lobenden und ehrenden Beiwörtern hervor, mit welchen Ignatius die römische Gemeinde zu Anfang seines Briefs an sie anredet; denn wenn er ihr den Vorsit, den Vorrang der Liebe nachrühmt, so ist es eine mehr als erkünstelte Auslegung, unter der Liebe den Liebesbund und unter diesem dann die Kirche zu verstehen, und nun das Ganze auf den römischen Bischof zu übertragen.

Man hat auch Jrenäus als einen Zeugen für den Primat des römischen Bischofs herbeigezogen. Dieser nehmlich beruft sich gegen die Häretiker (III. 3) auf die in den Kirchen bewahrte apostolische Ueberlieferung, deren Aechtheit sich daraus ergebe, daß sich in all diesen Kirchen die amtliche Nachfolge der Bischöfe, welche die Lehre zu bewahren und fortzupflanzen hatten, den Aposteln her nachweisen lasse. "Weil es aber"

--

fährt

er dann fort „sehr weitläufig wäre in einem Buche, wie dieses, die Amtsfolgen aller Kirchen aufzuzählen, so weisen wir nur nach, wie in der größten und ältesten und Allen bekannten, von den beiden berühmtesten Aposteln Petrus und Paulus zu Nom gegründeten und aufgerichteten Kirche die Ueberlieferung, die sie von den Aposteln hat, und der den Menschen verkündete Glaube durch die Amtsfolgen der Bischöfe bis auf uns gekommen sey, und beschämen damit Alle, die auf irgend eine Weise, seys aus eignem Dünken oder eitlem Nuhme oder aus Blindheit und böser Meinung mehr schließen, als sich gehört. Denn mit dieser Kirche, wegen ihrer größern Vorzüglichkeit, muß nothwendig jede Kirche, das ist die welche überall Gläubige sind, übereinstimmen, in der immer von denen, die es überall sind, die apostolische Ueberlieferung bewahrt worden ist." Fr zählt sodann sämmtliche römische Bischöfe bis zu seiner Zeit auf und fügt hinzu: „In dieser Ordnung und Nachfolge › ist

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »