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„die Kantone dafür zu sorgen, daß auch die Verabreichung von Schreib"und Zeichnungsmaterial, sowie die einmalige Abgabe von Lehrmitteln an die Kinder unentgeltlich erfolge."

Einzelne Kantone sind hierin schon von sich aus vorgegangen. In Basel z. B. werden zwar nicht die Bücher, wohl aber die Schreib- und Zeichnungsmaterialien, im Kanton Zürich alle Lehrmittel einmal unentgeltlich an die Schüler abgegeben. Dieser Gedanke findet als Konsequenz des Obligatoriums immer mehr Anklang und es befolgen ihn jezt schon viele Gemeinden auch in andern Kantonen.

IV. Die ausschließlich staatliche Leitung ist wohl eine der wichtigsten Bestimmungen des Art. 27. Ueber den Sinn und Begriff desselben habe ich vorher schon das Wichtigste mitgetheilt. Diese Bestim= mung ist daher in allen Konsequenzen durchzuführen. Es ist aus der Schule, der öffentlichen wie der privaten, Alles auszuschließen, was eine Mitwirkung an der Leitung der Schule beansprucht, ohne einen staatlichen resp. bürgerlichen Charakter zu tragen. Die Leitung durch kirchliche Organe oder Personen, welche einer andern nichtstaatlichen Leitung unterstehen oder in Folge eingegangener Verpflichtungen kirchlichen Charakters unterstellt werden können, ist ausgeschlossen. Also gänzlich untersagt ist die Leitung resp. Lehrthätigkeit von Ordenspersonen, Schulbrüdern, Schulschwestern und dergl. Hiebei ist, wie bereits früher bemerkt, zu unterscheiden zwischen öffentlichen und Privatschulen in Bezug auf den konfessionellen Charakter. Daher lauten die bezüglichen Bestimmungen so:

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Als öffentliche Schulen sind anzusehen Schulen, welche aus öffent„lichen Mitteln, vom Staat oder von staatlich anerkannten Korporationen "ganz oder theilweise unterhalten werden."

Im Weitern ist verlangt, daß sowohl bei Schülern wie Lehrern jeder konfessionelle Charakter ausgeschlossen ist.

„Der Besuch einer öffentlichen Schule darf nicht von der Zugehörig„keit zu einer kirchlichen Genossenschaft abhängig gemacht werden."

„Von den Leitern einer öffentlichen Schule darf weder die Zugehörig,keit zu einer kirchlichen Gemeinschaft, noch ein bestimmtes Glaubens"bekenntniß gefordert werden."

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„Kirchliche Genossenschaften dürfen an der Leitung öffentlicher Schulen „keinen Antheil haben.“

„Weder die Leitung noch die Mitleitung einer öffentlichen Schule steht einem kirchlichen Amte als solchem oder dessen Träger von Amtswegen zu.

Damit ist der Ausschluß der Geistlichen von der Leitung der Schule nicht so weit durchgeführt, daß ein Geistlicher sich überhaupt nicht mehr am Schulwesen betheiligen darf. Auch der Geistliche ist ein Glied der bürgerlichen Gemeinschaft. Sobald er von bürgerlichen Behörden mit bürgerlichem Charakter an die Leitung des Schulwesens berufen wird, ist dies gestattet, ja an vielen Orten sehr erwünscht. Nicht mehr aber ex officio, von Amtswegen.

Der Entwurf verlangt ferner die Entfernung alles dessen aus der Einrichtung einer öffentlichen Schule, was in Unterrichtsplan, Methoden, Stundenplan und Lehrmittel von einer kirchlichen Behörde oder konfessionellen Genossenschaft abhängig ist. Endlich die Prüfung der Lehrer und Lehrerinnen durch eine ausschließlich staatliche Behörde.

Die Postulate über die Privatschulen sind: Staatliche Bewilligung zur Haltung einer solchen, Unterordnung unter die Aufsicht der Staatsbehörden gleich den öffentlichen Schulen in Betreff des genügenden und obligatorischen Primarunterrichts und Ausschluß alles dessen aus den Lehrmitteln, was den Frieden unter Religionsgenossenschaften stören würde. In Bezug auf die Leiter und Lehrer an den Privatschulen gelten dieselben Vorschriften, welche für die Lehrer der öffentlichen Schulen aufgestellt worden sind. Es ist klar, daß wer einem religiösen Orden oder Korporation angehört, nicht unter ausschließlich staatlicher Leitung steht; er muß den Befehlen seiner geistlichen Obern gehorchen.

V. In Bezug auf die Konfessionslosigkeit bestimmen die Projekt-Postulate Folgendes:

„Sofern nach kantonalen Vorschriften in der Primarschule_Religions„unterricht ertheilt wird, soll derselbe nicht dogmatischer Natur sein. Der ,,dogmatische Religionsunterricht wird außer der Schulzeit durch die GeistLichen der Konfession ertheilt.

„Der Besuch des Religionsunterrichts ist freigestellt.

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Ein Kind darf entgegen dem Willen der Eltern oder Vormünder „nicht zu einem religiösen Unterricht angehalten oder zu einer religiösen „Handlung gezwungen werden.

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"In der Schule dürfen keine Lehrbücher gebraucht werden, deren In„halt im Ganzen oder in einzelnen Stellen den Glauben oder den Kultus einer Konfession der Mißachtung preisgibt oder gar als unwahr oder ,,verwerflich darstellt. Auch im Laufe des Unterrichts soll nie etwas ge"lehrt werden, was die religiösen Anschauungen einer Konfession verlegen fönnte.

„Flugblätter und Schriftchen jeder Art von konfessioneller Tendenz „dürfen in der Schule nicht ausgetheilt werden, und es darf überhaupt ,,nichts geschehen, was auf die Kinder irgend welche Einwirkung im Sinne „einer bestimmten Konfession üben könnte."

Uebergangsbestimmungen. Es ist wohl selbstverständlich, daß man den Kantonen Zeit gewähren muß, sich nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes zu richten und dieselben einzuführen. In manchem Kanton werden tiefgreifende Aenderungen vorgenommen werden müssen, die nicht von einem Tag auf den andern geschehen können.

Dies ist das Wesentliche aus den Verhandlungen der Konferenz. Die Enquête wird den Weg zeigen, der weiter zu verfolgen ist. Vorderhand ist nur das dringend, was die ausschließlich staatliche Leitung und die Konfessionslosigkeit betrifft, indem dies mit dem Entscheid über den Lehrschwesternrekurs zusammenhängt, über welchen die Bundesversammlung noch endgültigen Bericht des Bundesrathes auf die Wintersizung erwartet.

Es ist gar keine Frage, daß wir an einem entscheidenden Punkt in der Entwicklung unseres Bundeslebens angelangt sind. Es handelt sich darum, ob unsere Bundesverfassung Wesen und Gestalt annehmen oder inhaltslose Makulatur bleiben soll. Nicht umsonst haben wir in den Jahren 1872-74 so zäh an der Revision festgehalten. Wir wußten, daß mit dem Konzil zu Rom im Jahr 1871 der Feldzug der Kurie gegen den modernen Staat eröffnet war, eröffnet mit einer Konsequenz, welche selbst

die Inkonsequenz nicht scheut. Wir mußten Schanzen aufwerfen, um dem andringenden Feind zu begegnen. Daß diese voraussichtige Politik die richtige war, hat die stets wachsende römische Fluth uns gelehrt. Allüberall in unserem Vaterland sucht sie sich hineinzudrängen, in den katholischen Kantonen können sich selbst unbefangene Staatsmänner derselben nicht erwehren. Offen wagen die schwarzen Unterröcke und Kutten dem Staat und seinen Behörden Troß zu bieten und seinen Anordnungen sich zu entziehen. Sogar in unserm Kanton verbreiten zwei Kongregationen von Lehrbrüdern und Lehrschwestern, die fremden Befehlen Gehorsam zu leisten schuldig sind, einen Geist, dessen Folgen nimmermehr vom Guten sein können. Kurzsichtige Konservative und orthodore Protestanten schließen sich dem römischen Kriegsheer an und rufen die Religionsgefahr aus, wo doch nichts anderes zu finden ist, als das heilige Bestreben, die Brüder des einen Vaterlandes als ein im Geiste einiges Volk zu erhalten und die Wurzeln der Zwietracht zu zerstören.

Ja fürwahr, die letzten Zeiten, welche unserem Erwerb und unserer Wohlfahrt so schwere Wunden schlugen, haben uns gelehrt, daß wir alle Kräfte anspannen müssen, um zu bestehen, wirthschaftlich und politisch. Wir Schweizer aus allen Kantonen gehören zusammen und sind ein Volk. Wo das Eine Glied leidet, leidet das andere mit. Kein noch so kleines Gemeinwesen bleibt zurück ohne Schaden für die andern. Die zersplitterten Kräfte der Kantone reichen aber nicht mehr aus, um die Fortschritte der uns umgebenden Staaten einzuholen. Ihre Mittel sind zu klein geworden den gesteigerten Ansprüchen gegenüber. Wir dürfen und wollen uns aber der Mitbewerbung um die Güter der Existenz und der Freiheit nicht entschlagen. Darum müssen wir zusammenhalten, im gleichen Schritt_marschiren, unsere Mittel zweckmäßig vertheilen und angemessen verwerthen.

Es ist manches in den Einrichtungen sowohl als in den Sitten unseres Volkes, was anders sein sollte und bei gutem Willen und dem Zusammenwirken vereinter Kräfte anders werden könnte. Heute rede ich nicht hievon, noch von den Mitteln zur Abhülfe. Aber das darf ich sagen, daß die Ausführung des Art. 27 eines der Mittel ist, und zwar eines der wirksamsten, um mit manchem alten Schlendrian aufzuräumen; es wirkt nicht schnell, aber um so sicherer und um so nachhaltiger. Daß die große Mehrheit des Schweizervolks dies einsieht, dafür ist mir der Umstand Zeugniß, daß die Anregung zur Aufstellung desselben aus dem Volk selbst herausgewachsen ist. Das Volk wird auch den Konsequenzen desselben seine Billigung nicht versagen. Um dieses Bollwerk wollen wir uns schaaren.

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Fünfter Jahrgang.

No 31. Samstag, 5. August 1882.

Schweizerisches Proteftantenblatt

Herausgeber:

Pfr. A. Altherr und E. Linder. in Basel, Pfr. Bion in Zürich.

Wir sollen nur nicht in Sinn nehmen, daß der heilige Geist gebunden
sei an Jerusalem, Rom, Wittenberg oder Basel, an deine oder eine andere
Person. In Christo allein ist die Fülle der Gnade und Wahrheit.
Decolampad an Luther.

Erscheint jeden Samstag. Man abonnirt auf jedem Postamt der Schweiz und des Auslandes. Preis halbjährlich franko zugesandt 2 Fr. Wer das Blatt in Basel gratis erhalten will, kann dasselbe in der Buchdruckerei J. Frehner, Steinenvorst. 12, abholen.

Weder kalt noch warm.

Auf der einen Seite meines Mundes
Macht mir Zahnweh alles Heiße,
Alles Kalte machet mir hingegen

Zahnweh auf der andern Seite.

Sprach ein Freund: So mußt du Laues nehmen,
Daß es keinen Theil beleid'ge.

Laues nahm ich, doch des Mundes diese

Seite, die nichts Kaltes leidet,

Nahm das Laue selbst für kalt, und jene

Nahm das Laue selbst für Heißes.

Lieber nehm' ich Heißes oder Kaltes,
Um es nur mit einem Theile

Zu verderben, weil ich mit der Lauheit
Es verdarb bei allen beiden.

Fr. Rückert.

Was uns die Sterne predigen.

Schon seit alten Zeiten ist der gestirnte Himmel als ein aufgeschlagenes Offenbarungsbuch angesehen und bewundert worden. Zumal im Morgenlande. Die Lebensweise der Nomaden fordert vorwiegend nächtliche Ueberwachung der Heerden, und während die eintönige Steppe mit ihrer ewig gleichen, von keiner Ansiedelung und keinem Menschenverkehr unterbrochenen Fläche dem beobachtenden Geist keinen Wechsel bietet, leuchten dem Orientalen des Nachts tausend und tausend flammende Sterne, die alle ihren Weg wandeln in großartiger Regelmäßigkeit und stiller Majestät. Auch uns. leuchten dieselben Sterne, auch uns ist dasselbe Offenbarungsbuch

aufgeschlagen, und troß unserer ganz andern Anschauung vom Weltganzen bleibt sich's gleich, was Jesaja spricht: „Hebet Euere Augen in die Höhe und sehet! Wer hat solche Dinge geschaffen; er führet ihr Heer bei der Zahl heraus, er kennt sie alle mit Namen, sein Vermögen und starke Kraft ist so groß, daß es nicht an Einem fehlen kann."

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Diese Sterne predigen uns vor Allem mit überzeugender Kraft das Dasein eines Gottes. Freilich nicht eines Gottes im Sinn und nach der Vorstellung der alten Kirche, der irgendwo wie ein König auf seinem Throne sigt und die Welt an Drähten lenkt, diese Vorstellung paßte zu der ehemaligen kindlichen Vorstellung des Weltalls, wonach die Erde der einzige Weltkörper wäre und oben der Himmel, unten die Hölle, aber das Dasein einer durch die ganze unendliche Welt hin waltenden und regierenden Vernunft, eines unendlichen Geistes.

Bekanntlich wird dieses Dasein eines Gottes auch in unserer Zeit vielfach in Zweifel gezogen oder ganz bestritten. Etwas Neues ist das zwar nicht, das man vorwiegend unserm Geschlecht auf's Kerbholz schreiben dürfte; es gab in alter Zeit Gottesläugner so gut wie jetzt; wenigstens ist jener Psalm sehr alt, worin von Thoren die Rede ist, die sprechen in ihrem Herzen: es ist kein Gott. Nur sind die Gründe zur Abweisung eines Gottesgedankens in unsrer Zeit andere. Von den gedankenlosen Schwäßern an, die mit ihrer Verneinung eines göttlichen Wesens als mit der neuesten Weisheit renommiren, bis zu Denjenigen, die aus wissenschaftlichen Gründen die Welt glauben rein aus materiellen Ursachen erklären zu müssen, gibt es Zweifler der verschiedensten Art. Aber bei allen ist doch der immer wiederkehrende Hauptgrund des Zweifels das Nichtsehen. Der Eine spricht nach und zieht sein Denken nicht zu Rathe; der Andere denkt, aber er denkt nicht fertig bis zur letzten Ursache, die doch vor Aller Augen liegt; ein Dritter verliert sich mit seinen Beobachtungen in einigen wenigen Einzelerfahrungen, wo ihm der Zusammenhang des Ganzen entschwindet, ihnen allen gilt die Mahnung: Hebet Euere Augen in die Höhe und sehet! Sehet die unwiderlegliche Thatsache, daß da oben eine Unzahl von Gestirnen ihre Bahn wandeln mit einer mathematisch festgestellten Regelmäßigkeit, nach einem bis in's Detail hinein durchgeführten Plan, dessen Feinheit uns Menschen zu steter Bewunderung hinreißt, und doch ist dieser Theil der Welt nur ein sehr kleiner, sehet, wer hat solche Dinge geschaffen! Ja, auch wir kommen bei einigem Gebrauch unseres gesunden Menschenverstandes auf die Anerkennung eines göttlichen Wesens, und dieses erscheint uns, die wir in der modernen Weltanschauung

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