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zwei Ereignisse, die man zeitlich vergleichen wollte, in dieselbe Regierung, so war ihr Abstand in den Ziffern ebenso deutlich gegeben, wie bei der modernen Datierung; gehörten sie den Zeiten verschiedener Herrscher an, so mußte man allerdings wissen, wie lange diese regiert hatten; eine kleine Rechnung wurde also nötig. Doch von der geringen Zahl von Königen, welche die letzten zwei oder drei Generationen beherrscht hatten, ließen sich Namen und Regierungsdauer leicht im Gedächtnis behalten: und was weiter zurücklag, danach fragte man nicht, oder wenn man es tat, lag doch keinem an einer sehr genauen Zeitbestimmung.

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So konnte die Datierung nach Königsjahren den geringen chronologischen Ansprüchen jener Frühzeit sehr gut genügen. Aber gerade weil sie praktisch war, gewöhnte man sich so an sie, daß man sie auch fortsetzte, als Jahresbeamte an die Stelle der Könige traten: damit aber verlor sie ihre Brauchbarkeit. Vorher hatte man beispielsweise gesagt: Im fünften Jahre des Königs Kodros"; später sagte man: Im Jahre des Archonten Solon". Ursprünglich also hatte die Datierung aus zwei Elementen bestanden, dem Namen und der Jahreszahl, und die letztere allein war es gewesen, auf welcher jenes Moment der Bequemlichkeit beruhte. Gerade sie fiel aber bei den Archonten weg, weil keiner von ihnen länger als ein Jahr regieren durfte. Die Folge war, daß man bei dieser Art von Datierung einen Zeitabstand nur bestimmen konnte, wenn man die Namen der Eponymen und ihre Reihenfolge kannte: doch über einen Zeitraum von zwanzig oder dreißig Jahren hinaus waren nur Leute von ungewöhnlich starkem Gedächtnis dazu imstande. Es darf wohl angenommen werden, daß man diesem Übelstande schon sehr früh durch das Mittel schriftlicher Aufzeichnung abgeholfen hat. Mithin läßt es sich zwar nicht beweisen, ist aber doch eine sehr wahrscheinliche Vermutung, daß man in den meisten griechischen Staaten, wenn nicht in allen, sehr bald nach der Gründung der Republik damit begonnen hat, die Eponymenlisten fortlaufend zu führen, daß sie also bis in ihre ältesten Teile hinauf urkundliche Geltung beanspruchen dürfen.

Bei der attischen Liste war für den angegebenen Zweck nur die Aufzeichnung derjenigen Archonten erforderlich, nach denen die Jahre benannt wurden. Ihnen je acht Kollegen hinzuzufügen, wäre für die Zeitbestimmung als solche nicht nur überflüssig gewesen: es hätte sogar den bequemen Überblick erschwert. Listen aller neun Archonten wird man also kaum. früher gefertigt haben, als bis man es nötig fand, auch die übrigen Beamten vollständig aufzuzeichnen; aber auch hierzu muß das Bedürfnis spätestens mit der drakontischen Gesetzgebung eingetreten sein. Denn ihre Fragmente bei Aristoteles (4, 3), deren Echtheit wir später beweisen werden, bestimmen, daß keiner zweimal zu einem Amte gelangen dürfe. ehe alle übrigen berechtigten Bürger darangekommen seien: dies aber ließ

sich nur konstatieren, wenn man neben den Bürgerlisten auch vollständige Beamtenlisten im Archiv aufbewahrte und beide miteinander verglich.

Soweit ging das praktische Bedürfnis: aber wie Wilamowitz meint und andere mit ihm, machte sich seit den Zeiten des Solon daneben auch schon ein historisches geltend. Man soll den Archontennamen die wichtigsten Daten der heimischen Geschichte beigeschrieben und so eine Art offizieller Chronik geschaffen haben. Was man wünscht, das glaubt man gern; es ist daher nicht zu verwundern, daß diese Hypothese so vielen Beifall gefunden hat. Denn während wir bei allem, was uns aus der älteren Geschichte Athens berichtet wurde, zweifelhaft sein mußten, ob wir es mit wirklicher Überlieferung, ob mit Fabelei oder gelehrter Kombination zu tun hätten, würde ein Quelle von solcher Art uns künftig eine ganz gesicherte Grundlage bieten. Doch ausdrücklich überliefert ist nichts von dieser Chronik; wenn sie vorhanden war, ließe sich dies nur aus den Spuren erkennen, die sie bei den erhaltenen Schriftstellern hinterlassen hat. Dasjenige, was ihren Charakter bezeichnet, müßte vor allem sein, daß sie jedes Ereignis auf ein bestimmtes Archontenjahr fixierte. Sehen wir also zu, ob die griechischen Historiker eine solche Quelle benutzt haben können.

Wir beginnen mit dem vornehmsten von allen, weil es ihm am wenigsten zuzutrauen ist, daß er ein Hilfsmittel von dieser Wichtigkeit, wenn es vorhanden war, vernachlässigt haben sollte. Daß Thukydides sehr genau wußte, was gute Chronologie bedeutet, hat er in der Geschichte des Peloponnesischen Krieges zur Genüge erwiesen. Auch die Pentakontaëtie erzählt er deshalb zum zweiten Mal, weil Hellanikos, der sie vor ihm behandelt hatte, nicht nur zu kurz, sondern auch ungenau in den Zeitangaben gewesen sei. 1) Wenn dieser noch ungenauer war als Thukydides, so kann das nur bedeuten, daß seine Datierungen falsch waren. Denn da er jede Tatsache auf ein bestimmtes Jahr setzte, kann er in dem Sinne, wie wir das Wort verstehen, nicht eigentlich ungenau" gewesen sein. Will man ihm also nicht unterschieben, daß er die klaren Archontendaten der attischen Chronik absichtlich entstellt habe. so muß man zu dem Ergebnis kommen, daß er sie nicht kannte. Doch er war ein Lesbier, der das attische Material vielleicht nicht genügend beherrschte: prüfen wir also, wie es mit dem Athener Thukydides steht. Er selbst sagt uns, daß er möglichst genau sein will, und doch sind seine Zeitbestimmungen fast alle von so allgemeiner Art, wie лo@tov (98, 1. 102, 3. 103, 4. 109. 2; vgl. 98, 4), čлɛiта (98, 2. 4. 105, 3), μɛtà τavτα (98, 4. 100, 1. 105. 2. 112, 5), ὕστερον (105, 1. 112, 5), χρόνῳ δὲ ὕστερον (100, 2), μετὰ δὲ ταῦτα οὐ πολλοῖς ἔτεσιν ὕστερον (118, 1), μετὰ δὲ ταῦτα οὐ πολλῷ ὕστερον (111, 2. 114, 1). οὐ πολλῷ ὕστερον (115, 1). χρόνου ἐγγενομένου (113, 1), ὑπὸ τοὺς

1) 197, 2: τούτων δ' ὅσπερ καὶ ἥψατο ἐν τῇ Ἀττική ξυγγραφή Ελλάνικος, βραχέως τε καὶ τοῖς χρόνοις οὐκ ἀκριβῶς ἐπεμνήσθη.

αὐτοὺς χρόνους (100. 3). κατὰ τοὺς χρόνους τούτους (107, 1), πρὸ τοῦ (103. 2), vεwσtí (103, 3), εv9vç (111, 3). Das ist eine chronologische Überlieferung von der Art, wie alte Herren erzählen, was in ihrer Jugendzeit passiert ist. Sie betonen das Nacheinander der Ereignisse und ob der dazwischenliegende Zeitraum lang oder kurz war, aber wie viel Jahre er betrug, haben sie längst vergessen. Denn allbekannte Jahreszahlen, die dem Gedächtnis eine Stütze boten, wie heutzutage 1815, 1848, 1866, 1870, gab es damals nicht. Daß seine Quelle im wesentlichen mündliche Erzählung war, bestätigen auch die wenigen Zahlen, die Thukydides gibt. Eine Ausnahme macht es natürlich, wenn er die Dauer der Waffenstillstände mit Sparta auf fünf Jahre und dreißig Jahre fixiert (112, 1. 115, 1); denn dies ist den Vertragsurkunden entnommen. Im übrigen bietet er Im übrigen bietet er nur die Zahl der Tage, wenn zwei Ereignisse ungewöhnlich schnell aufeinander folgten (105, 6. 108, 2. 117, 1), und der Monate oder Jahre bei sehr langen Kriegen (110, 1) und Belagerungen (101, 3. 103, 1. 109, 4. 117, 3). Es sind das Zeiträume, die nicht in chronologischer Beziehung, sondern an sich selbst. durch ihre außerordentliche Länge oder Kürze, die Aufmerksamkeit erregten und sich dadurch in der mündlichen Überlieferung erhalten konnten. Daneben stehen ganz vereinzelt diaлórov έtor Totor (112. 1) und Exq dé etεi (115, 2). Diese Ausnahmen beweisen nur, daß Thukydides genaue Ziffern nicht etwa absichtlich vermeidet, wie sein übriger Bericht beinahe könnte vermuten lassen.') Wahrscheinlich hätte er sie in viel weiterem Umfang beigebracht, wenn die Art seiner Quellen dies gestattet hätte.

Seine Korrektur des Hellanikos besteht also wesentlich darin. daß er an die Stelle der Jahre von Argivischen Priesterinnen und attischen Archonten, wie jener sie bot, ganz unbestimmte Zeitangaben setzt. Damit bringt er in schonender Weise zum Ausdruck, daß er die Genauigkeit seines Vorgängers für Schwindel hält. weil man über den Zeitraum. um den es sich handelt, mangels genügender Zeugnisse gar nicht so genau

1) Dasselbe ergibt sich aus IV 102: τοῦ δ ̓ αὐτοῦ χειμώνος Βρασίδας ἔχων τοὺς ἐπὶ Θράκης ξυμμάχους ἐστράτευσεν ἐς Αμφίπολιν τὴν ἐπὶ Στρυμόνι παταμῷ Αθηναίων ἀποικίαν. τὸ δὲ χωρίον τοῦτο, ἐφ ̓ οὐ νῦν ἡ πόλις ἐστὶν, ἐπείρασε μὲν πρότερον καὶ Αρισταγόρας ὁ Μιλήσιος φεύγων βασιλέα Ιαρεῖον κατοικίσαι, ἀλλὰ ὑπὸ Ἠδώνων ἐξει κρούσθη, ἔπειτα δὲ καὶ οἱ Ἀθηναῖοι ἔτεσι δύο καὶ τριάκοντα ὕστερον, ἐποίκους μυρίους σφῶν τε αὐτῶν καὶ τῶν ἄλλων τὸν βουλόμενον πέμψαντες, οἳ διεφθάρησαν ἐν ἀραβήσκῳ ὑπὸ Θρακών. καὶ αὖθις ἑνὸς δέοντι τριακοστῷ ἔτει ἐλθόντες οἱ A9 raion, "Ayroros Top Nizior olzator zaspy 9irtos, Hooraz ishdaarts, ExTiger tò zogior točto. Doch dies ist nicht Athenische, sondern Amphipolitanische Überlieferung, die Thukydides während seiner Verbannung in Thrakien kennen gelernt hatte. Denn daß in einer Stadt so jungen Datums sich Zeit und Umstände ihrer eigenen Gründung auch mündlich erhalten konnten, ist nicht auffallend. Übrigens glaube ich, daß auch bei den Kolonien des sechsten und siebenten Jahrhunderts die Gründungsjahre meistenteils echt sein werden. Denn in allen Städten, die gleich seit ihrer Entstehung durch jährlich wechselnde Beamte regiert wurden, ließ sich ja ihr Alter einfach an der Eponymenliste abzählen.

sein könne. Und doch sind auch die wenigen Zahlen, welche er selbst nennt, soweit er sie nicht den Vertragsurkunden entlehnt hat, keineswegs unbedenklich. Ithome fällt erst im zehnten Jahre der Belagerung, wie Troja (103, 1). Außerdem sind die angeführten Ziffern 111⁄2 (109, 4). 3 zweimal (101, 3. 112, 1), 6 zweimal (110, 1. 115, 2), 9 (117,3) und 12 (105, 6). also die 3, die für schematische Zahlenspiele immer ganz besonders beliebt gewesen ist, ihr Doppeltes, ihr Dreifaches, ihr Vierfaches und ihre Hälfte. Nur drei Ziffern, 62 (108, 2), 14 (117, 1) und 50 (118, 2). passen nicht in diese Reihe. Daß sie im übrigen so vortrefflich stimmt. kann ja Zufall sein; für wahrscheinlicher aber halte ich es, daß das unsichere Gedächtnis der Greise, bei denen Thukydides sich seine Informationen holte, die wirklichen Zahlen im Sinne eines unbewußten Schematismus verändert hat, wie dies ja psychologisch sehr wohl erklärlich ist. Doch wie dem immer sein mag, wenn Thukydides, der die Anforderungen einer guten Chronologie zweifellos kannte, ausdrücklich erklärt, er wolle im Chronologischen genauer sein als sein Vorgänger, und trotzdem so erstaunlich ungenau ist, so folgt daraus, daß seine Quellen ihm eine größere Genauigkeit nicht erlaubten. Eine Chronik, die jedes Ereignis einem bestimmten Archonten zuwies, kann er also ebensowenig benutzt haben, wie Hellanikos.

Daß von Ephoros das Gleiche gilt, steht fest, seit wir die Totenliste der Erechtheis kennen. Denn Diodor, der für uns seine Chronologie vertritt1), weist die Kriege, die nach jenem urkundlichen Zeugnis alle in das gleiche Jahr fallen, drei verschiedenen Archonten zu. Auf die andern Unmöglichkeiten, die man in seinen Zeitbestimmungen nachgewiesen hat, brauchen wir nicht einzugehen. Jenes Eine genügt für den Beweis, daß er sich gezwungen sah, die Ereignisse der Pentakontaëtie nach Gutdünken über die einzelnen Jahre zu verteilen, also keiner Quelle gefolgt sein kann, die jedes bei seinem richtigen Jahr verzeichnete.

Doch wenn es für die Pentakontaëtie keine chronistische Überlieferung gab, vielleicht doch für die frühere Zeit. Die Perserkriege bedeuten ja einen tiefen Einschnitt in der Geschichte Athens; es wäre also nicht unmöglich, daß die Sitte, die Archontenliste fortlaufend mit historischen Notizen zu versehen, damals aufgehört habe. Nun besitzen wir für das sechste Jahrhundert allerdings zwei ganz sicher datierte Ereignisse, die Gesetzgebung Solons 594/3 und den Aufstand der Isagoras 508/7. In

1) Daß die Geschichte des Ephoros annalistisch geordnet war, ergibt sich aus folgender Stelle des Strabo XIII 3, 6 p. 623: σκώπτεται δὲ καὶ ὁ Ἔφορος, διότι τῆς πατρίδος ἔργα οὐκ ἔχων φράζειν ἐν τῇ διαριθμήσει τῶν ἄλλων πράξεων, δὲ μὴν οὐδ ̓ ἀμνημόνευτον αὐτὴν εἶναι θέλων, οὕτως ἐπιφωνεῖ· κατὰ δὲ τὸν αὐτὸν καιρὸν Krucior tùs horzine yor.“ Eine mehrmalige Wiederholung dieser Notiz, wie sie hier vorausgesetzt wird, ist nur denkbar, wenn das Werk die Schicksale mehrerer Staaten synchronistisch in kleinen Zeitabschnitten erzählte; diese aber können kaum andere gewesen sein als Jahre.

diesen Fällen aber waren die Protagonisten selbst erste Archonten: die Zeit ihrer Wirksamkeit ließ sich also aus der Liste ablesen, auch wenn sie weiter nichts als Namen enthielt. Was die übrigen Daten betrifft, die uns Aristoteles überliefert hat, so ist es wohlbekannt, daß jeder, der sich in seine Zahlen vertiefte, mit dem trefflichen Adam Riese in unheilbaren Konflikt geriet. Man hat sich teils durch Konjekturen, teils durch sehr milde Interpretation zu helfen gesucht. Wir lassen diese Schwierigkeiten einstweilen beiseite und halten uns nur an diejenigen Zahlen, welche der modernen Kritik für sicher gelten und es auch wirklich soweit sind, wie hier die Zeugnisse der Alten überhaupt Sicherheit gewähren können. Es sind die folgenden:

594/3. Archon Solon. Die Solonische Gesetzgebung.
561/0. Archon Komeas. Erhebung des Peisistratos.
528/7. Archon Philoneos. Tod des Peisistratos.

511/0. Archon Harpaktides. Vertreibung des Hippias.

Mit seinen Jahreszahlen und Archontennamen sieht dies alles ja tadellos urkundlich aus; aber rechnen wir nach, so finden wir: die Demokratie, wie Solon sie gegründet hat, besteht 33 Jahre, das ist ein Menschenalter: die Zeit des Peisistratos währt auch 33 Jahre, also wieder ein Menschenalter: die Herrschaft seiner Söhne erstreckt sich über 17 Jahre, d. h. 161⁄2 nach oben abgerundet, also genau ein halbes Menschenalter. Denn daß die letzte Zahl in diesem Sinne zu fassen ist, ergibt sich aus der eigentümlichen Rechnung des Aristoteles (19, 6), wonach die 33 Jahre des Peisistratos und die 17 des Hippias zusammen nicht 50, sondern nur 49 ergeben. Zu dieser Summe konnte er nur gelangen, wenn für ihn jene 17 nur 16 bedeuteten und nach dieser Analogie auch die 33 auf 32 plus einem Bruchteil herabgesetzt wurden.

Jene Zahl kehrt auch in Aristoteles' Politik') wieder, aber in anderem Zusammenhange. Peisistratos soll von den 33 Jahren, die von seiner Erhebung bis zu seinem Tode verstrichen, nur 17 wirklich regiert, die übrigen in der Verbannung zugebracht haben. Zweifellos ist auch hier 17 als 161⁄2 zu verstehen: es handelt sich eben um eine rein schematische Teilung, bei der die Hälfte der überlieferten Zeit der Regierung, die andere Hälfte der Verbannung zugewiesen wird. Man tut also sehr unrecht, wenn man diese fiktive Rechnung mit derjenigen ausgleichen will. die Aristoteles im Staate der Athener gibt: diese ist ganz verschieden, aber darum nicht minder fiktiv. Er setzt hier für die erste Regierung 5 Jahre (14, 3), für die erste Verbannung 11 Jahre (14. 4), für die zweite Regierung 6 Jahre (15, 1), für die zweite Verbannung 10 Jahre (15.2), für die dritte Regierung also nur ein Jahr; denn soviel bleibt von der

1) 13151, 30: δὲς γὰρ ἔφυγε Πεισίστρατος τυραννών, ὥστ ̓ ἐν ἔτεσι τριάκοντα καὶ τρισὶν ἑπτακαίδεκα ἔτη τούτων ἐτυράννευσεν, οκτωκαίδεκα δὲ οἱ παῖδες, ὥστε τὰ πάντα ἐγένετο ἔτη τριάκοντα καὶ πέντε.

Beiträge z. alten Geschichte IV 3.

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