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Dieses Zeichen findet sich besonders bei Schuldanerkennungen. Auch ein liegendes oder stehendes Kreuz wurde wie noch heute die drei Kreuze von Schreibunkundigen zur Anerkennung einer Urkunde verwendet. Das liegende Kreuz wird nach einigen Stellen der hl. Schrift 1) als das Zeichen Jahves, des Herrn, angesehn, aber mit welchem Grund, ist nicht ersichtlich.

Außerdem hatten die meisten Babylonier und Assyrer, wie auch Herodot bezeugt, ihr eigenes Siegel, das den Namen des Besizers, den Namen eines Gottes und eine mythologische Darstellung enthielt, bald mehr, bald weniger fein ausgearbeitet.

Sowohl über Geldbeträge wie über Lebensmittel und Hausgerät konnte, nachdem dieselben tariert waren, Sequestration verfügt werden. Auch konnte die Ernte wegen einer Forderung mit Beschlag belegt werden 2).

Eviktion oder Entwährung ist dem assyrischen Recht unbekannt. Ein Vertrag darf nicht umgestoßen werden; sonst treffen den Schuldigen schreckliche Strafen und unerschwingliche Geldbußen bis zu einhundertzwanzigtausend Mark und mehr. Hier zeigt sich denn auch die niedrige Stufe heidnischer Sittlichkeit unverhüllt:

,,Wer zu irgend einer Zeit in der folge der Tage sich erhebt, sei es nun Nabudurusur oder Mannakiasur oder Litiru oder ihre Brüder oder ihre Erben und durch Prozeß und Klage den Ablia oder seine Söhne angreift und so spricht der ganze Wert ist nicht gezahlt, das Feld, das Haus, der Hain sind nicht entäußert, nicht bezahlt und nicht gekauft, dieser Mann soll eine Mine Menschenkot fressen, einen Ummartopf voll Urin austrinken, seinen Sohn zu Ehren des Sin verbrennen, seine älteste Tochter, mit ihren Schamteilen anfangend, zu Ehren der Wüstenherrin verbrennen, den Kaufpreis und außerdem den zwölffachen Betrag den früheren Eigentümern zurückerstatten; dann kann er seinen Rechtsstreit anstrengen. Die Sache wird er nicht wieder erlangen 3).“

Oder es wird festgesetzt:

Der Kläger (der einen geschlossenen Vertrag anficht) soll zehn Minen Silber, fünf Minen Gold dem Gott Minib, der in Eridu wohnt, zahlen; zwei weiße Roffe an die füße des Gottes Nergal binden, vier Maulesel zwischen die Beine des Gottes Nergal stellen, ein Talent Blei dem Tartan geben. Dann soll er den Käufern den zehnfachen Kaufpreis zahlen. Er möge seinen Rechtsstreit anstrengen, aber die Sache wird er nicht wieder erlangen ")."

Hier ist schon deutlicher zu sehen, wie es dem Schreiber des Vertrages darauf ankommt, durch unerfüllbare Forderungen die Möglichkeit einer Entwährung von vornherein auszuschließen.

1) Ezech. 9, 4. Off. Joh. 14, 1.

2) K. B. IV, S. 251.

3) J. Oppert, 3. f. A. 1898, S. 265.
4) J. Oppert, 3. f. A. 1898, S. 265.

Neunter Abschnitt.

Die bürgerliche Gesellschaft und die Schule
in Babylonien und Assyrien.

Man hat die Behauptung aufgestellt, in Babylonien und Assyrien habe es keine streng gesonderte Klassen der Bevölkerung gegeben, keine Kasten wie in Aegypten und Indien; vielmehr habe dort eine für das Morgenland eigenartige soziale Gleichheit geherrscht. Aber dieser Behauptung treten mehrere Tatsachen entgegen. Wir wissen, daß die Nordsemiten bei den Sumero-Akkadiern, den ersten Bewohnern beider Reiche, eingewandert sind; ob friedlich oder mit dem Schwert in der Hand, sei auch hier dahingestellt; aber von einer Vermischung beider Völker vernehmen wir nichts. Dagegen treten neue Einwanderer den Nordsemiten zur Seite, wie Chaldäer, Koffäer und Aramäer. Später aber werden andre Völker Herden gleich in beide Reiche, besonders aber nach Assyrien, verpflanzt, die eignen Untertanen aber zur Auswanderung in die fremden entvölkerten Länder gezwungen. Das alles will uns darauf hinweisen, daß wir weder in Babylonien noch in Assyrien ein einheitliches rassereines Volk vor uns haben, sondern richtige Mischvölker. Wo aber in einem Reiche mehrere Völker ihre Eigenart geltend machen in Sprache, Sitte und Religion, und wenn es nur in einem Stück von diesen drei wäre, da finden sich Klassenunterschiede, in Rom wie in Griechenland, in Aegypten wie in Indien. Warum nicht auch in Babylonien und Affyrien? Dazu kommt der andre wichtige Umstand, daß in beiden Reichen so gut wie in den vorgenannten Ländern die Sklaverei bestand und gesetzlich geschützt war. Die Zahl der Sklaven aber muß, wie wir später sehn werden, stets viel größer sein als die Zahl der Freien; und dies Verhältnis ist von der größten sozialen Bedeutung.

Einen weiteren Unterschied in den Völkern bewirkte die Besteuerung, von der bald einzelne Ortschaften, bald Güter, Häuser oder Personen durch den König befreit waren. Dann durfte weder der König noch der Statthalter, saknu oder sakkanakku genannt, der Provinz diese Ortschaften betreten, auch weder Hengste noch Stuten (des Königs) durften dort auf die Weide getrieben werden, keine Abgabe an Rindern

oder Schafen lag auf ihnen, ebenso wenig eine Lieferung von Holz, Spezerei u. a. Auch durfte niemand sich in diesen Ortschaften anbauen, die also ein Einzelleben führten.

Einen weiteren Unterschied bewirkte die Bildung, die unter den verschiedenen Völkern sehr verschieden verteilt war. Dagegen waren die Besigverhältnisse bei den freien Bürgern noch ziemlich gleichmäßig, und die Lebensweise der Mehrzahl noch einfacher und ursprünglicher als am Ende der vorchristlichen Zeit. Doch sagt Rawlinson von den wohlhabenden Babyloniern, daß sie besser lebten als die weniger bemittelten Klassen. Sie aßen Weizenbrot und Fleisch mannigfacher Art, auch Fische und Wild, Obst und köstliche Früchte wie Bananen und Melonen brachte der Nachtisch. Der Wein, der bald im Land gebaut, bald aus fremden Ländern bezogen wurde, bildete das gewöhnliche Getränk. Die Gastmähler waren üppig und prächtig, ihr Ende häufig eine allgemeine Trunkenheit, doch nicht begleitet von der medischen Roheit.

Während Babylonier und Assyrer bei Tische oder andern Gelegenheiten auf Stühlen und Bänken saßen, befolgten die Perser dieselbe Sitte wie die Griechen und Hebräer, die bei Tische auf niedrigen Bänken lagen, die mit Decken oder Polstern versehn waren.

für Reinlichkeit hatten die alten Sumero-Akkadier viel Sinn. Sie sangen in einer Hymne:

Wasche deine Hand, reinige deine Hand! Die Götter, deine Genossen, mögen ihre Hände waschen, ihre Hände mögen sie reinigen. Aus einer Kupferschale if reine Speise! Aus einem Becher trink reines Wasser. Hin zum Gericht des Königs, des Sohnes seines Gottes, sei dein Ohr gewendet 1).“

Der größte Teil der Bevölkerung widmete sich in beiden Reichen dem Garten- und Ackerbau, und seine nach mehreren Seiten hin schwierigen Bedingungen waren hier wie in Aegypten ein Haupterfordernis und Ansporn der Kultur. Das Zweistromland bestand am Anfang, als die Sumero-Akkadier dort einzogen, halb aus Sumpf, halb aus angeschwemmten Erdhügeln. Da mußten Dämme und Deiche zum Schuß der Aecker und Auen gegen die Ueberschwemmung der Flüsse aufgeschüttet, Kanäle zur Entwässerung der Sümpfe und zum Bewässern der höher gelegenen Ländereien ausgegraben werden, und das alles allein durch Hände Arbeit. Da wurden Hügel abgegraben, Untiefen ausgefüllt und mit vieler Mühe nach und nach das herrliche Ackerland gewonnen, das sich zum Bau von jeder Art von Gemüse, Getreide und Futterpflanzen eignete; und der südliche Himmel, die Fruchtbarkeit des jungfräulichen Bodens, die reiche Bewässerung und der Fleiß der Feldbauer bewirkten, daß Getreide und Vieh so reichlich in Babylonien vorhanden war, daß von dem Ueberfluß in die Nachbarländer ausgeführt wurde, daher das begehrliche Auge von manchen Seiten auf diese Schatzkammern gelenkt wurde. Aber auch in Assyrien ernährte das gut gebaute Land

1) Fr. Hommel, Sem. V. u. S. I, S. 414.

seine zahlreiche Bevölkerung. Auch hier wurde der Ackerbau wie in Babylonien von den Königen selbst auf allerlei Weise unterstützt in der sichern Erkenntnis, daß er die feste Grundlage einer gedeihlichen Volkswirtschaft bilde. Schon die ältesten Herrscher des Landes hatten für Enteignung des Bodens u. a. gesorgt, wo Kanäle anzulegen waren; und waren sie klein, so wurden sie, ranatu genannt, gleich unsern Drainagen unterirdisch geführt. Merodachbaladan war ein besonderer Freund des Gartenbaues. Ein Verzeichnis von allerhand Gartengewächsen und Gartenwerkzeugen trägt die Ueberschrift:

Gärten des Königs Merodachbaladan. Gemäß dem Original geschrieben und durchgefehn. Tafel des Marduksumiddin, des Verehrers Marduks. Nicht wegnehmen!"

Etwas anders lagen die Ackerbauverhältnisse in Assyrien, weil dieses ein Gebirgsland ist. Hier mußte das an die Flüsse anstoßende Land vor allem gegen Ueberschwemmungen geschützt werden, die das Land bald mit Steingeröll bedeckten, bald die fruchtbare Ackerkrume hinwegschwemmen. Das zu verhindern mußten beide Flußufer mit Deichen versehn werden. Auch legte man hier, was in Babylonien unstatthaft war, quer durch die Flüsse Wehre oder Talsperren, aus Quadern gebaut, an, um das Wasser zu sammeln und zu stauen und in künstlich angelegten und wohlgeordneten Rinnsalen auf Felder und Wiesen zu leiten, die der Bewässerung_bedurften. Sehr naiv äußert sich Herodot hierüber. Er meint, diese Talsperren hätten zum Zweck gehabt, das Einlaufen feindlicher Schiffe zu verhindern!

An Getreide wurden hauptsächlich Weizen und Hirse gebaut, an Delfrüchten der Sesam; und wäre der Ertrag kaum zu vertilgen gewesen, wenn nicht arge Feinde und Schädlinge das ihre dazu getan hätten. Vor andern verderblich waren die Heuschrecken; aber auch die Schnecken, sibaru genannt, konnten eine Plage werden und mußten gleich den Heuschrecken gesammelt und vertilgt werden, wenn der Landmann etwas für sich behalten wollte.

Auch der Weinbau wurde an vielen Orten betrieben. Aber mit jedem Fortschritt der Landwirtschaft in der vorerwähnten Weise des Betriebes und mit jeder Vergrößerung der Anbaufläche durch Unrodnung sowohl in den ebenen, zum Getreidebau besonders geeigneten Gegenden als auch im Hügel- und Bergland war selbstverständlich ein Rückgang der ursprünglichen freien Weidewirtschaft verbunden, worauf wir schon in der Geschichte des Königs Hammurabi acht hatten. Doch hören wir später wieder von Nomaden; denn wenn die Bevölkerung durch endlose Kriege und Krankheiten mehr und mehr verringert oder gar vernichtet wird, find für den Ackerbau und seine vielen Hilfsmittel wie Kanäle u. a. nicht genug Hände da, es verfällt ein Teil nach dem andern; und wo vorher der Pflug seine Furchen gezogen hatte, weidet von neuem der Hirte seine Herde; aber damit stehen wir auch vor der Auflösung des

Reiches. Wo der Acker nicht mehr bestellt werden kann, fehlen auch die starken Arme, die mit Schwert und Spieß gewaffnet das Ackerland gegen die Einbrüche feindlicher Nachbarn verteidigen. Es muß ihrem Unfturm unterliegen, ein andres Volk tritt das schwere Erbe an.

Das bewäfferte Land bot einen vorzüglichen futterertrag dar, und in beiden Reichen machte die Viehzucht den Landleuten gar keine Schwierigkeit. Als Zugvieh brauchte man neben dem Ochsen auch das Pferd, Kamel, Maultier und Esel, als Milch- und Fleischvieh wurden Rinder und Schafe, Ziegen und Kamele gehalten. Absah war für die junge Aufzucht stets vorhanden. Schon die häufigen Tieropfer verlangten regelmäßige Lieferungen von reinem Schlachtvieh an die vielen Tempel.

Neben dem Privatbesig gab es in beiden Reichen auch ilku oder Lehngüter, die unveräußerlich waren und, so lange es an Erben nicht fehlte, in derselben familie von Geschlecht zu Geschlecht besessen wurden. Starb aber ein Geschlecht aus, oder hatte sich jemand drei Jahre lang um sein Lehngut nicht gekümmert, so wurde das Gut einer andern Familie übertragen 1).

Die Schätzung eines Ackers, wie sie die Besteuerung und jeder Besitzwechsel herbeiführte, geschah nach Hacken, babyl. marri oder ipinnu, hebr. ophen, d. i. Wasserräder; denn die Fruchtbarkeit des Bodens wurde erschlossen und erhalten durch die fleißige Arbeit des Landmannes, und diese wurde vorzüglich durch die Beschaffung des nötigen Wassers in Anspruch genommen, ohne das im heißen Sommer jede Fruchtart vertrocknet und verdorrt wäre. Aber die Wasserräder, durch Ochsen bewegt, hoben Tag und Nacht das Wasser aus den Kanälen auf das höher gelegene Land, wie im ägyptischen Gosen noch heute zu sehen ist; denn: die Benutzung des Windes als Kraft der Bewegung war damals noch nicht entdeckt, abgesehn von der Schiffahrt, und findet auch heute noch richt überall Eingang.

Die Bevölkerung der Städte bestand vorzüglich aus Handwerkern und Kaufleuten, oder es waren beide Berufsarten mit einander verbunden, indem die Verfertiger der mancherlei Waren diese selbst vertrieben. Gehilfen der Handwerksmeister waren neben den Sklaven die eignen Kinder und Lehrlinge. Die Söhne wurden der Regel nach vom Vater in seinem Handwerk unterwiefen, und die Kunstgriffe dieses Handwerks vererbten sich also von Geschlecht zu Geschlecht. Alle Häuser desselben Handwerks bildeten einen Verein oder Gilde, die ihre Oberhäupter und Leiter hatten, dazu auch ihre eigentümlichen Ordnungen und Gewohnheiten, ihre Geheimnisse und ihr Standesbewußtsein. Sollte ein Mitglied der Gilde bezeichnet werden, so fügte man seinem Namen nicht: nur den Namen des Vaters, sondern auch den der Gilde bei.

1) H. G. B. § 30.

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