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Aus der Zeit des Königs Cyrus ist ein Vertrag erhalten, der die Unnahme eines Lehrlings betrifft:

Nuptu, die Tochter des Idinmarduk, Sohnes des Nursin, hat Atkalamarduk, den Sklaven des Jttik-mardukbalatu, Sohnes des Nabuachiiddin, Sohnes des Jgibi, zum Weberhandwerk auf fünf Jahre an Bilitiru, Sohn des Upla, Sohnes des Bilitiru, gegeben. Er wird ihm das gesamte Weberhandwerk lehren. Für jeden Tag wird Nuptu ein Ka Essen und die Kleidung an Utkalamarduk geben. Wenn er ihm das Weberhandwerk nicht gelehrt haben sollte, wird er für jeden Tag 6 Ka Korn als seine Abgabe geben."

Es folgen nach die Namen der Zeugen 1).

Unter den Kaufleuten, die den Austausch der Waren und Produkte sowohl im Innern des Landes, wie die Ausfuhr nach fremden Ländern. und die Einfuhr aus denselben vermittelten, blühte schon früh das Geldgeschäft oder Bankwesen, wie wir dasselbe aus den Urkunden zweier Bankhäuser kennen lernen, die Professor Hilprecht in Babylon gefunden hat. Das eine derselben ist uns bereits aus der Zeit Nebukadnezars bekannt, das andere, Maraschu und Söhne, hatte in persischer Zeit das Geldgeschäft in der Hand. Man konnte bei ihnen Geld gegen zwanzig Prozent haben, aber sie gaben auch Geld für Waren hin; denn die Steuern mußten an den Schahmeister des Königs in Gold und Silber gezahlt werden, obwohl von diesen Edelmetallen nur wenig im Land vorhanden war. Wenn hier von Geld die Rede ist, darf man nicht an gemünztes Geld denken. Das gab es damals noch nicht. Edle und uncdle Metalle gingen wie andre Waren nach Gewicht im Tauschhandel aus einer Hand in die andere. Wirkliche, nach bestimmter Größe und Gewicht, mit Bild und Aufschrift geprägte Münzen kennt man erst aus persischer Zeit. Babylonische oder affyrische Münzen hat man bis heute noch nicht gefunden.

Den Geldgeschäften nahe verwandt waren die Verwaltungen der Tempelschäße. Ihre Vorsteher, satammu, hatten nicht nur Häuser und Aecker, sondern auch reiche Metallschätze zu verwalten; sie erhoben viele Strafgelder und gaben Geld um Wucherzinsen aus. Denn der Bauer mußte seine Produkte, der Handwerker seine Ware in die Bankhäuser und ähnliche Institute tragen, um Edelmetall dafür einzutauschen. Auf diese Weise bekamen die Bankhäuser und ihresgleichen das weniger bemittelte, aber schwer besteuerte Volk in ihre Hand und häuften große Reichtümer auf. für jedes Geschäft wurde eine besondere Tontafel zur schriftlichen Festlegung genommen, jeder Vertrag unter Zeugen abgeschlossen, unterschrieben und untersiegelt. Auf diesen Tafeln finden sich nicht nur assyrische und babylonische, sondern auch chaldäische, jüdische, aramäische und persische Namen.

Bemerkenswert ist noch, daß die „Bücher“ der älteren Firma Egibi und Söhne in sumero-akkadischer Sprache geschrieben sind, obwohl diese 1) K. B. IV, S. 267.

bereits über tausend Jahre eine tote Sprache war, wie man gewöhnlich annimmt. Diese Annahme aber ist unzutreffend, weil alle diese Tontäfelchen Verträge enthalten, die von beiden Seiten unterzeichnet wurden, also auch beiden Seiten verständlich sein mußten. Die jüngere firma, Maraschu und Söhne, ließ in babylonischer oder aramäischer Sprache schreiben 1).

In Gilden zusammengeschlossen finden wir neben den Webern auch die Spinner und Färber, die Mezger und Bäcker, die Schuster und Schneider, die Waffenschmiede und Wagenbauer, die Gärtner und Winzer, die Steinschneider und Holzschneider, die Maurer und Zimmerleute, die Schreiner (Tischler) und die viel beschäftigten Ziegler und Töpfer oder Tonarbeiter.

Wir besigen die Rechnung des Webers Belikasa vom 5. Nisan des 7. Jahres des Königs Nabupalusur, der verschiedene Gewänder für die Götter Samas, Ai und Bunene angefertigt und an die Tempeldiener oder aslaku abgeliefert hatte.

Die Fischer, Schiffer und Schiffbauer treten weniger hervor, als man bei der Menge der Wasserläufe und der Nähe des Meeres erwarten follte, obwohl der Sage nach der berühmte Gilgamis oder Xisuthros, der Noah oder Stammvater der Babylonier, das erste Schiff gebaut haben foll. Eine andre Sage aber läßt schon Adapa in einem Schiff fahren; ver diese Kunst ging wieder verloren. Denn als Sanherib auf dem Seeweg in das Land der Elamiter vordringen wollte, mußte er, wie wir früher gehört haben, phönikische Schiffbauer zur Herstellung seiner Kriegsflotte kommen lassen.

Eine Einrichtung aber gibt der Gesellschaft im ganzen Altertum, se auch in Babylonien und Assyrien, ihr eigentliches Gepräge. Das ist die Sklaverei, die durch die andauernden Kriege in doppelter Weise ge= fördert wurde; denn es verarmten in den Kriegen viele einheimische Familien, machten Schulden und mußten als Sklaven ihren Gläubigern dienen; zum andern wurden viele tausende aus den Gefangenen der befiegten Völker zu Sklavendienst verkauft, um die Seckel des Königs und seiner Heerführer und der Götter, d. i. der Priester, zu füllen. War ein Volk ursprünglich gar nicht zu Trägheit oder Müßiggang und Ueppigfeit geneigt, durch die Sklaverei wurden solche Laster gelehrt und verbreitet. Der Sklave arbeitete für seinen Herrn und dessen Haus, einerlei ob Krieg oder Frieden herrschte; denn der Sklave zog nicht mit in den Krieg. Es kann also auch sein Herr, ohne gradezu Schaden an seinem Hauswesen zu leiden, sich dem Müßiggang und der Ueppigkeit hingeben, nach seinen Lüften zu leben. Frauen und Töchter der Sklaven stehen zu seiner Verfügung. Der Sklave gilt vor dem Geseß nicht als eine Person, sondern als Sache, als ein Teil des beweglichen Eigentums, über das

1) Reichsbote von 1905, Nr. 100.

sein Herr mit voller Willkür verfügen kann. Nur zwei Uebungen gab es, die den freien Babylonier oder Affyrer nicht ganz in Schwelgerei verkommen ließen, die besonders in Assyrien kräftig gepflegt wurden, Jagd und Krieg. Denn das lag auf der Hand: Wurden die Slaven bewaffnet und in Waffen geübt, so war es ihnen bei ihrer großen Anzahl ein leichtes Ding, sich die Freiheit zu erkämpfen.

Sollte ein freier von inländischer oder ausländischer Abkunft zum Sklaven gemacht werden, so wurde dem Mann Haupthaar und Bart kurz geschoren; denn alle Freien, an der Spike der König und seine Beamten, trugen, wie die Abbildungen zeigen, langes Haupthaar und Vollbart, eine Sitte, die wir auch bei andern Semiten finden. Nur die Eunuchen waren durch ihre Unnatur eines Bartes unfähig; so ist das glatte Gesicht auf den Bildern das Kennzeichen dieser Menschenklasse. Eine Inschrift aus alter Zeit berichtet aus dem Sklavenleben:

„Aradbunene, den sein Herr Pirhi ilisu für eineinhalb Minen Silber_nach Asnunnna verkauft hatte, verrichtete dort fünf Jahre die Dienste seines Herrn (der vermutlich oft wechselte, da Aradbunene kein gewöhnlicher Sklave war) und floh dann nach Babel. Die Aufseher Sinmusalim und Marduklamazasu ergriffen ihn und sprachen also zu ihm: „Ein helles Merkmal ist dir eingeprägt, gehe zurück unter die ridute". Aradbunene antwortete: Unter die ridute werde ich nicht gehn, ich werde die Güter meines Vaterhauses bearbeiten und nutznießen." Libitramman, Rammanluzirum und Ibniramman, seine Brüder, schwuren bei Marduk und Ammiditana, dem König, daß, ohne daß Aradbunene, ihr Bruder, auf den Besitz (der väterlichen Güter) Anspruch erheben kann, Aradbunene mit seinen Brüdern, fo lange er lebt, die väterlichen Güter bearbeiten und nutznießen kann. Vor Avilramman, dem Schreiber des Martu; vor Jlubisa, dem Sohn des Siniddinam. Am 25. Duzi des Jahres, da Ammiditana nach der großen Entscheidung von Samas und Marduk (König von Babel) wurde 1).“

Eine ähnliche Urkunde besagt:

'Der Hirte Anatu, Sohn des Kanisitu, der als einer der rid sabe abgeliefert war, ist auf Befehl des Königs dem Jlunkafin und Sintajar als Hirte zurückgegeben. Marzilama, der Sohn des Mardukabi, ist an seiner Stelle als einer der rid sabe dem Jbikilisu und dem Taribatu, den Söhnen des Dumba, gegeben worden 2)."

Die meisten Sklaven waren Kriegsgefangene, Beutestücke, die auf den Sklavenmärkten zu Geld gemacht und nach der bereits erwähnten Weise verteilt nicht nur den König, sondern auch die Heerführer und das Heer und die Priester zu neuen Kriegen reizten, die, in der Absicht auf Gewinn unternommen, als Raubzüge zu verurteilten sind.

Kaufverträge über Sklaven sind auch erhalten, wie einer aus dem Jahre 708 v. Chr., wonach ein Phönikier zwei israelitische Männer und cin israelitisches Weib an einen Aegypter für drei Minen Silber oder fünfhundertvierzig Mark verkauft. Die Jfraeliten werden Haman und Melchior genannt. Der Vertrag ist bezeugt und besiegelt nach allen ge

1) Nach Deiches, 3. f. A. 1904/5, S. 208 2c.
2) Br. Meißner, 3. f. A. 1904, S. 394.

seglichen Vorschriften, die für solche Geschäfte in Geltung waren. Der Wert der Mine aber wurde nach dem in der Stadt Karchemisch üblichen Wert angenommen. Dann heißt es:

„Der Preis ist endgiltig festgesetzt. Diese Leute sind gekauft und bezahlt. Ein Zurückziehn von dem Vertrag und ein Aufheben des Vertrags sind nicht erlaubt. Wenn in den Tagen des Sohnes oder Enkels des Käufers, der Verkäufer oder seine Erben diese Leute oder ihre Nachkommen zurückzukaufen wünschen, so soll der zu zahlende Preis zehn Minen Silber und eine Mine Gold betragen.“

Das sind viertausendfechshundert Mark; denn damals war die Mine Silber einhundertachtzig Mark, die Mine Gold zweitausendachthundert Mark wert. Der Wert des Silbers verhielt sich zu dem des Goldes wie eins zu fünfzehneinhalb.

Der gewöhnliche Preis eines Sklaven betrug eine Mine Silber, wie auch im obigen Vertrag angenommen ist 1).

Die Kinder der Sklavinnen gehörten wie bei den Hebräern 2) dem Herrn der Mutter. Das Zeichen der Unfreiheit bestand nicht allein aus dem schon erwähnten Scheren des Haares bei den Männern; vielmehr trugen die Sklaven auch eine Dattel oder Olive aus Ton, an einer Schnur um den Hals gebunden. Auf dieser kleinen Figur waren die Namen des Sklaven wie die seines Herrn und der Tag des Ankaufs aufgeschrieben, wie im folgenden:

„Chipa, zu Handen des Siniris. Monat Sebet. 11. Jahr des Marduk. paliddin, des Königs von Babylon."

Ein Sklave, der vor Gericht klagte, wird aus folgender Urkunde bekannt:

Bariittiilani, ein mit Geld gelöster Sklave der Gaga, der im 35. Jahr Nabukudurusurs, des Königs von Babylon, Uchnuri für eine halbe Mine acht sekel Geld gekauft hatte, erhebt den Anspruch Klient des Bilrimanni aus der Hand des Samasmudammik und der Kudasu bin ich.“ Vor dem Richter des Nabunaid, Königs von Babylon, erhoben sie gerichtliche Klage. Die Richter hörten die Klage an und lasen die Verträge über die Sklavenschaft des Bariittiilani, der vom 35. Jahre des Nabukudurusurs, des Königs von Babylon, bis zum 7. Jahr des Nabunaid, Königs von Babylon, für Geld verkauft, als Pfand gegeben, zur Mitgift an Nubta, Tochter der Gaga, gegeben war. Darauf hatte ihn Nubta nebst Hausgerät und Sklaven an Zamamaiddin, ihren Sohn, und an Idinnaapil, ihren Mann, rechtlich begeben... und sprachen zu Bariitiilani: „Du erhebst den Anspruch Klient bin ich, zeige deine Urkunde." Bariitiilani antwortete: 3weimal bin ich vom Hause meines Herrn geflohen, eine Urkunde habe ich nicht.“ „Gaga gab mich an Nubta, ihre Tochter, Nubta an Zamamaiddin, ihren Sohn, und Jdinnaapil, ihren Mann; nach dem Tod von Gaga und Nubta bin ich an Ittimardukbalatu für Geld zugewiesen."

"

Die Richter hörten die Zeugen und machten dem Sklaven, der durch drei Menschengeschlechter gedient hatte, eine Urkunde, deren Inhalt uns leider nicht bekannt ist.

1) K. B. IV, S. 199.

2) Et. 21, 4.

Man unterschied helle und dun le Sklaven. Die hellen kamen aus Guti und Suri. Der Markt für Sklaven, der gewöhnlich im Monat Sebatu stattfand, bot eine reiche Auswahl. Die meisten Sklaven besaßen begreiflich die babylonischen und affyrischen Könige. Bei der Herstellung ihrer großen Bauten dienten ihnen Könige und Herren, Bürger und Bauern der eroberten Länder, um nach Vollendung des Baues als Sklaven verkauft zu werden! Chaldäer, Aramäer, Kleinasiaten aus allen Provinzen, Aegypter, Aethiopier, Araber, Elamiter, Hethiter, Phönikier, Israeliten und Juden wurden zu vielen Tausenden gezwungen, die Erde zu den großen Terrossen der königlichen Paläste herbeizutragen, die gewaltigen Stierkoloffe aufzurichten, Ziegel zu formen, zu trocknen und zu brennen. Eine jede Nation hatte, wie die Reliefbilder zeigen, ihre besondere Tracht, jede Abteilung ihren Aufseher, der sie mit Schlägen zu ihrem Tagewerk antrieb. Viele waren auch während der Arbeit an Händen und füßen gefesselt. Alle aber wurden nicht wie Menschen, sondern wie das Vieh behandelt; und in diesem Stück der Menschenverachtung hat Assyrien Großes geleistet.

Eine hervorragende Klasse der Bevölkerung bildeten in beiden Reichen die Gelehrten, die ihre mannigfaltigen Kenntnisse von Geschlecht zu Geschlecht vererbten, ähnlich wie in andern Gilden Kunstfertigkeit und Handgriffe fortgepflanzt wurden. Auch das Priesteramt war erblich für diejenigen Söhne, die ehelich geboren und frei von leiblichen Gebrechen waren 1).

Gewöhnlich heißen alle Gelehrten „Chaldäer“ im engern Sinn dieses Wortes, während das Wort im weiteren Sinn nach Ktesias die ersten Bewohner von Babylonien, insbesondere des Meerlandes, also Sumero-Akkadier bezeichnet. Sie tragen auch den Namen Magier, ein Wort, über dessen Sinn die Gelehrten noch nicht einig sind. Während Hommel an die Zauberformeln emegu oder imiku denkt, weist Delitzsch auf das Traumauslegen magh oder Machu hin. Andere ziehen das Wort imka Weise" hierher. Ihr Oberster war der Rabmag. Sie verstanden nicht nur zu schreiben, zu lesen und zu rechnen, sondern auch Eisen und Ton zu bearbeiten, Städte zu bauen, des Himmels Erscheinungen zu beobachten und aufzuzeichnen. Sie schrieben alle mythologischen, astrologischen und mathematischen Werke nieder, zuerst in der fumero-akkadischen als in der heiligen Sprache, später auch in der babylonisch-afsyrischen; dazu auch die vielen tausend Inschriften, Annalen der Könige, Zauberformeln u. a. m.

Bei Daniel und ähnlich bei Diodorus Sikulus werden sechs Abteilungen der Magier oder Priester genannt: Gelehrte, Zauberer, Sternseher, Weise, Wahrsager und Chaldäer. Die Gelehrten asipi aram.

1) Vergl. Lev. 21, 17 2c.

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