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fassen. Das auffallende historiographus konnte er aus v. Gd. 21, 4 entlehnen. Im übrigen hält er sich an seine Quellen, den Orosius und die Historia Romana des Paulus Diaconus. Die paar selbständigen Wendungen, die er außerdem wagt, geben keinen genügenden Anhalt.

Daß der „Herausgeber" die Historia Augusta nicht ohne Verständnis und mit hingebendem Eifer las und bei der Umarbeitung der v. MA., mochte sie gleich literarhistorisch ein Verbrechen sein, mit auffallendem Geschick zu Werke ging, muß anerkannt werden 1).

Wenn er dem Philosophen auf dem Thron, dem Kaiser Marcus er heißt ihn in der Überschrift Augustus uerissimus - besonderes Interesse widmete und so auf den Gedanken kam, dessen Biographie in „Ordnung zu bringen", so ist dies kein Wunder, entsprach doch dieser edle Fürst am ehesten dem ethischen Ideal des Christentums.

Ein Fanatiker aber ist unser gelehrter Mönch - welchem Stand sollte er sonst angehört haben? - nicht gewesen: so hat er denn die Erinnerungen an den alten Götterglauben verständnisvoll stehen gelassen). In seiner eingehenden Beschäftigung mit der Biographiensammlung mag ihm das Ganze, wie es nun einmal war, so sehr ans Herz gewachsen sein, daß er eine vornehme Toleranz üben konnte. Wäre es nach ihm gegangen, so läge die Historia Augusta uns vielleicht vollständig ohne die Lücke zwischen v. MB und v. Val. vor.

Die Zeit dieses Anonymus vermag ich freilich nicht näher zu bestimmen. Man wird sich statt eines verwegenen Ratens auf ein bestimmtes Jahrhundert — mit dem weiten Spielraum, der die Karolinger Zeit vom Anfang des 14. Jahrhunderts trennt, zu begnügen haben. Eine ganz andere Frage ist die nach dem Alter des Archetypons der E-Klasse und hier bin ich um eine Antwort nicht verlegen:

Das Archetypon von kann unter keinen Umständen jünger als das des Palatinus sein. Stellen wir zusammen, was wir von dem Archetypon der Familie wissen: es hatte denselben Vitenverlust wie P; auch seine Anordnung der Biographien scheint ursprünglich zu P gestimmt zu haben3). Vom Archetypon des P unterscheidet sich die Vorlage von

1) Vgl. auch Peter, praef. I p. XXV.

2) Vgl. dagegen die „,christlichen Korrekturen" des P.

3) Denn auch in ist v. Val. und v. Gall. (ursprünglich auch v. T) dem Iulius Capitolinus, nicht, wie es sein müßte, dem Trebellius Pollio zugeschrieben. Dieser Fehler, der ebenso in P wiederkehrt, ist mit Peter (Die Scriptores historiae Augustae, Leipzig 1892, S. 25 Anm. 1) aus dem Verlust der ersten Viten des Pollio zu erklären. Denn jetzt stießen v. MB und v. Val. aneinander und ein den Verfasser bezeichnendes eiusdem in der inscriptio der letzteren Biographie mußte also fälschlich auf den Autor der tatsächlich vorausgehenden Vita v. MB, also auf Julius Capitolinus, bezogen werden.

dadurch, daß sie von einer Blätterversetzung, deren Folgen in P schlimm genug waren, keinerlei Spuren aufweist 1).

Im Gegensatz zu P ist das Archetypon von freigeblieben von den sog. „,christlichen Korrekturen“ 2).

Was nun die richtige Anordnung der in P verwirrten Viten in den Handschriften der -Klasse betrifft, so ist der Gedanke, daß sie das Ergebnis philologischer Arbeit sein könnte, bereits als unmöglich zurückgewiesen worden. Auch der Einwand, jener Redaktor von habe ja an anderen Stellen unverächtliche Proben seiner Geschicklichkeit abgelegt, hält nicht Stich. Denn jene Umarbeitung der v. MA usw. ist nur ein harmloses Spiel der philologischen Glanzleistung gegenüber, die eine bis in die letzten Einzelheiten geglückte Richtigstellung bedeuten würde. Ein derartiges Meisterstück wird man dem „Herausgeber" der -Klasse um so weniger zutrauen dürfen, als selbst die Tausendkünstler von Humanisten auf seltsam verschlungenen Pfaden vom Richtigen abgeirrt sind.

So muß denn das Archetypon vonvon jener Umstellung entweder ganz frei geblieben oder, wenn anders es von ihr betroffen war, wieder geheilt worden sein.

Aber schon für die Mitte des 9. Jahrhunderts ist die schwere Störung sicher bezeugt, sie ist also sehr alt und reicht in die Zeit hinauf, in der die Verbreitung der Historia Augusta noch nicht so weit gediehen sein mochte. Schon Sedulius Scottus las die Historia Augusta in dem zerütteten Zustand, der uns aus P geläufig ist. Das bezeugen seine Exzerpte, die uns in einer Abschrift des ausgehenden 12. Jahrhunderts) der Kodex Cusanus C 14 nunc 37 (neuerdings [seit 1905] 52) aufbewahrt hat. Da aber Sedulius Scottus schon in dem zwischen 855 und 859 abgefaßten1) Fürsten1) Wann jene Lücke in der v. Cl., an der krankt, entstanden ist, läßt sich nicht genau bestimmen.

2) Die Kastration wird nicht erst vom Schreiber des P selbst vorgenommen worden sein. Denn schon der ältere Murbacensis scheint in dieser Weise verstümmelt gewesen zu sein. Bringt doch die Baseler Ausgabe des Erasmus vom Jahr 1518, die sich ausdrücklich auf das Erscheinen der Aldina des Egnatius vom Jahr 1516 beruft, in v. A 19 nur die Stellen, die Egnatius aus Σ wieder zu Ehren gebracht hatte. Egnatius hatte nämlich in v. SA 19, 4 den Passus inseruiendum bis praeceptis übersehen (s. oben S. 391). Derselbe Satzteil fehlt auch bei Erasmus: daraus dürfte zu folgern sein, daß Erasmus sich für diese Dinge ganz auf Egnatius verlassen mußte, sie also in seinem Murb. nicht gefunden hatte. Natürlich wäre an sich auch ein bloßes Versehen des Erasmus denkbar.

3) Vgl. S. Hellmann, Sedulius Scottus a. a. O. S. 93. Den Nachweis, daß das Cusaner Florilegium auf Sedulius Scottus zurückgeht, hat Ludwig Traube erbracht (1891). Vorher schon wies Mommsen darauf hin, daß die Vorlage des Cusaner Kollektaneums, soweit die Historia Augusta in Frage kommt, dieselbe Verwirrung wie P aufgewiesen haben muß (Ges. Schr. VII [1909] S. 300 = Hermes 13 [1878] S. 300).

4) Hellmann a. a. O. S. 5.

Klio, Beiträge zur alten Geschichte XIII 3/4.

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spiegel, dem Liber de rectoribus Christianis, sich sein Kollektaneum zunutze machte, so muß die Verheerung damals schon bestanden haben. Aber schwerlich war sie erst in derselben Handschrift eingetreten, die Sedulius Scottus in Händen hielt, denn in diesem Fall müßte man zur Ehre des irischen Gelehrten beinahe voraussetzen, daß er die Ursache der auffallenden Störung erkannt und durch Umsetzung der vertauschten Lagen alsbald behoben hätte.

So spricht alles dafür, daß schon die Lagen einer sehr alten Handschrift durcheinander geraten waren. Auch an der Historia Augusta dürfte sich das Wort Ludwig Traubes erfüllen: Nun aber steht es mit der Überlieferung fast aller römischen Schriftsteller so, daß der Stammvater aus der Übergangszeit vom Altertum in das Mittelalter. von dessen Erhaltung einst die Erhaltung jener Schriftsteller abhing, nicht auf uns gekommen ist. sondern nur Abschriften aus ihm und zwar besonders im 9. Jahrhundert genommene"). Vielleicht ist das Archetypon der Historia Augusta selbst schon den Begriff im Sinn Traubes verstanden in der uns vertrauten Weise zerrüttet worden).

Daß in derjenigen Handschrift, in welcher die Störung selbst erst entstanden war, die alte Ordnung unschwer wieder herzustellen war, liegt auf der Hand. Hatte man doch an den Lagengrenzen eine Art geometrischer Punkte, deren sich die Rekonstruktion mit großem Vorteil bedienen konnte. In jeder Abschrift aus ihr lagen die Verhältnisse ungleich verwickelter. Denn da die Ausmessungen von Original und Kopie verschieden zu sein pflegen, so konnten die Lagengrenzen der abgeleiteten Handschriften nicht mehr mit denen der Vorlage übereinstimmen. Irgendein äußerer Anhaltspunkt war also nicht mehr gegeben und die Herstellung der Ordnung, die am Original fast mechanisch durch ein paar überlegte Handgriffe zu besorgen war, wuchs sich jetzt zu einer schwierigen Aufgabe der höheren Kritik aus. Es ist schon bemerkt, daß bereits das 10. Jahrhundert die Verwirrung der v. SA im P feststellte, ohne freilich einen Berichtigungsversuch zu wagen: im Original hätte vermutlich derselbe Mönch, der angesichts der Kopie den Mut sinken läßt und sich mit einem Hie spero minus bescheidet, dem Übel abgeholfen. brauchte er doch nur ein paar Lagen zu versetzen3).

1) L. Traube. Textgeschichte der Regula S. Benedicti, Abhandlungen der Münchener Akademie 25,2 (1910) S. 7.

2) Daß auch der Murbacensis nicht in Ordnung war, macht das Verhalten des Erasmus in seiner Ausgabe wahrscheinlich. In Murbach lagen übrigens viele irische Handschriften (s. P. von Winterfeld, Rhein. Mus. 57 [1902] S. 557 und 60 [1905] S. 32). So könnten von einem Murb. immerhin Fäden zu dem Iren Sedulius Scottus sich hinüberspinnen.

3) Im Bambergensis ist freilich alles beim Alten geblieben, wie es aus P übernommen war, obgleich der Kodex gelesen und sogar (so wenig sich die Scriptores zu Schulschriftstellern eignen) pädagogischen Absichten dienstbar ge

Wenn aber die Überlieferung der Historia Augusta im 9. Jahrhundert unter dem ungünstigen Stern jener Verwirrung des Archetypons stand, so scheint doch dieses Archetypon selbst späterhin seinen Meister gefunden zu haben und wieder eingerenkt worden zu sein1); in dieser Form ist es wer weiß über welche Zwischenglieder - zum Stammvater von geworden. Denn daß allerdings und P im letzten Grund demselben Archetypon entstammen, soll jetzt bewiesen werden.

Schon Peter hat darauf hingewiesen, daß P und B in v. PN 2, 6 geschrieben haben: miserator tantus a centurione posset occidi 2). In P selbst hat eine spätere Hand miserat quasi imperator tantus usw. konjiziert; denn nur um eine glückliche, freilich nicht allzu schwierige Konjektur handelt es sich dabei und nicht etwa um die Herübernahme einer richtigen Lesart aus einer weiteren Handschrift3). In aber steht miserat hortatus a centurione usw. Wie man sieht, ist also in ein ziemlich törichter Versuch gemacht, die entstellte Überlieferung wenigstens in lateinische Worte, mochten sie noch so sinnlos sein, umzusetzen 4).

In P ist v. A 4, 7 folgendermaßen überliefert: es handelt sich um ein Riesenkalb, daß unter den Prodigien für Aurelian eine Rolle spielt ita ut haberet in latere uno auetrinalio coronam). In steht statt macht wurde. Vgl. die von M. Ihm mitgeteilten Randbemerkungen (Erläuterungsheft zur Palaeographia Latina, S. 9 und Anm. 2).

1) Unten wird uns das Florilegium Vat. Lat. 5114 einen anderen Zwischenfall aus seiner bewegten Geschichte verraten.

...

2) S. Bursians Jahresbericht 76. Bd. (1893) S. 149.

3) Vgl. Mommsen, Ges. Schr. VII (1909) S. 358 = Hermes 25 (1890) S. 288. „es werden diejenigen Lesungen, welche nach der Anfertigung der Bamberger Abschrift in den Heidelberger Kodex (den Palatinus) eingetragen sind, nicht angesehen werden dürfen als handschriftlich beglaubigt.“ Gerade von unserer Stelle und einer weiteren v. P 7, 6 sagt Mommsen a. a. O., sie „gehen nicht über das Gebiet der Konjektur hinaus“.

4) Peter (a. a. O.) führt freilich dieses Beispiel als Beweis dafür an, daß im P „eine ältere Hand eine von dem Archetypus (des P) verschiedene Handschrift herangezogen" habe. In demselben Zusammenhang gedenkt er der berüchtigten Papiniansinterpolation zu r. Ce. 8, 2, die er also ebenfalls auf handschriftliche Überlieferung zurückführen will. Mit Unrecht, wie Mommsen gezeigt hat (s. o. S. 273). Auch die Interpolation fehlt in 2; sie ist ohne Zweifel in P zuerst gemacht und hat sich von hier aus weiter verbreitet über die von Pabhängigen Handschriften. Beide Fälle sprechen für die Gemeinsamkeit des Archetypons. Auch in v. P 7,6 (s. Anm. 3 und Mommsens Urteil) hat P zunächst ebenso wie das falsche pecuniam. Die Änderung der Zusammenhang legt sie nahe genug in penuriam, die in P später vollzogen ist, beruht lediglich auf Konjektur und stützt sich auf keine handschriftliche Autorität, wie Peter behauptete (s. praef. I p. VII sq., Anm. 1).

5) Später ist in P tr ausradiert, so daß nur noch aue in alio usw. dasteht. Doch ist das Ursprüngliche noch deutlich zu erkennen und zudem durch B bezeugt. Kellerbauer hat vermutet aue imperator', in alio coronam, was ihm 27*

auetrinalio ziemlich sinnlos a uentriculo: daß dieser Blödsinn aus auetrinalio zurecht gemacht ist, springt in die Augen: auch hier schimmert das gemeinsame Archetypon durch.

Spuren dieser Art begegnen uns auf Schritt und Tritt. So war in v. Car. 8, 4 von P zunächst Jubus Capurnius 1) geschrieben. In liest man Jubet Capurnius). Im Archetypon muß also Julius undeutlich geschrieben oder geradezu verschrieben gewesen sein. Das unmögliche Jubus hat dann in seiner bekannten Art in ein lateinisches Wort verwandelt, so wenig auch mit Jubet geholfen war3).

In v. Pr. 24, 1 hatte P ursprünglich circa Veronam acunacum et Larium). In klafft zwischen Veronam und et Larium also an der Stelle des unmöglichen Wortes eine Lücke.

In v. Gall. 17, 1 und 2 bietet P: Ubi de Valeriano patre comperit (Gallienus) quod captus esset, id quod philosophorum optimus de filio amisso dixisse fertur 'Sciebam me genuisse mortalem' nec defuit an ille se dixit 'Sciebam patrem meum esse mortalem' nec defuit Annius Cornicula, qui eum quasi constantem principem falsu sua uoce laudaret peior tamen ille qui credidit. liest zunächst ebenso; dann statt nec defuit an ille se dixit: nec defuit cum ille sic dixit. Hernach läßt nach quasi constantem principem die Worte falsu bis credidit völlig weg und ersetzt sie allein durch diceret.

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Ich vermute nun, daß es heißen muß: de filio amisso dixisse fertur Sciebam me genuisse mortalem'. Nec defuit Annius Cornicula usw. Denn der Ausspruch sciebam me genuisse mortalem läßt im Lateinischen einen doppelten Sinn zu: jener Philosoph 5) wollte sagen: ich wußte, daß ich von Peter hohes Lob eingetragen hat. Peter setzt diese Konjektur sogar in den Text. Zu lesen ist 'que' et in alio oder bloß 'aue', in alio; denn tr ist entweder aus et verlesen, oder es ist ein mißverstandener Buchstabenrest, der in der Vorlage hätte getilgt werden sollen. Denn die Vorstellung, daß auf den Flanken des weißen, purpurgesprenkelten Wundertieres gleich der ganze Spruch aue imperator' gestanden haben soll, scheint mir den Wunderglauben selbst für die Begriffe der späten Kaiserzeit denn doch etwas zu überspannen. Mit 'aue' allein ist ihm noch genug zugemutet.

1) Iubus ist im P später zu Iulius korrigiert. Iulius schreibt schon Vat. 1899; Capurnius ist in der Korrektur von P und danach im Vat. 1899 zu Calphurnius geworden.

2) Capurnius, also wie P, hat Vat. 1897. Vat. 1898, Capumis der Malatest.

Caprunius der Admont., Caprinus

3) Vielleicht spielt auch eine unrichtig aufgelöste Abbreviatur mit herein. 4) In P ist acunacum später zu ac Benacum verbessert, doch so undeutlich, daß Vat. 1899 ac lenacum versteht.

5) Gemeint ist Anaxagoras (vgl. Val. Max. 5, 10 ext. 3). Wölfflin, Münchener Sitzungsberichte (1891) S. 485 hatte an Xenophon gedacht und auf Diog. Laërt. 2, 6, 55 verwiesen, wo die Anekdote in der Tat von Xenophon erzählt ist. Aber einmal mußte Val. Max. dem Verfasser näher liegen als Diog. Laërt., und sodann

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