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leicht gemacht hat. Wenn Euseb im 1. Buche der Chronik und die Ercerpta Barbari Kreon kurzweg Ol. 24 ansetzen,1) so ist der Schluss, dass damit das erste Jahr gemeint sei, keineswegs zwingend. Dazu sind Nachlässigkeiten in der Angabe der Olympiadenjahre oder Ausfall in der schlechten Überlieferung viel zu häufig. Im Kanon aber ist beim Armenier wie bei Hieronymus das Abrahamsjahr 1333 das letzte des Eryxias, 1334 erstes der ένιαύσιοι. Also Kreon

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bei Hieronymus: a. Abr. 1334 = Ol. 24, 2 = 683 2

Da nun allein Hieronymus die Olympiaden richtig geglichen hat,) der Armenier aber durch den falschen Ansatz Ol. 1, 1 = a. Abr. 1240 (statt 1241) stets um 1 Olympiadenjahr voraus ist, so hat Eusebios Ol. 24, 2 als Jahr Kreons gegeben.

Aber der Kanon ist interpoliert, wie SCHWARTZ das nachgewiesen hat. Man kann nicht von vornherein leugnen, dass die Interpolation der Regierungszahlen, falls eine solche erfolgt ist, nicht auch eine Verschiebung von Kreons Jahr verursacht habe, wiewohl sich ein Grund für die Interpolation schwer absehen lässt. Warum sollte der Interpolator den Schlussstein der Liste verrücken, wenn er seine Zwecke es handelt sich bei der attischen Liste eigentlich nur um die durch Herabschiebung von Eusebs troischem Datum 1184 3 auf 1182/1 nötig gewordenen Änderungen durch Änderung der Einzelregierungen sicherer und unauffälliger erreichen konnte und erreicht hat? Auch Interpolation aus Africanus kann hier nicht in Frage kommen, da dessen Ansatz für Kreon der gleiche war wie der des Eusebios.") Auf eine Linie z. B. mit den im Kanon geradezu unglaublich misshandelten spartanischen Fasten kann man die athenischen auch nicht stellen. Denn bei jenen ist der Grund der Interpolation wenigstens bis zu einem gewissen Grade verständlich. Obwohl aber das spartanische Filum völlig verschoben ist, sind so reichliche Spuren des ursprünglichen vorhanden, dass die Beseitigung der Verwüstungen unschwer erfolgt.4) All das trifft für das athenische Filum nicht zu. Aber

Tlesias aber in Lysiades spricht wieder die Seltenheit des Namens Tlesias. Das einfachste wäre es daher, die Identifikation der beiden Namen aufzugeben und anzunehmen, dass der Chronist ep. 33 von 264/3 gerechnet hat; denn diese Berechnung ist auch dem ersten Teile des Marmors keineswegs fremd (s. S. 414, 1). Dann bekommen wir die Reihe 6832 Kreon (Marmor), 682/1 Lysiades (Marmor), 681/0 Tlesias (Pausanias). Damit wäre 6821 für Kreon unmöglich.

1) Euseb. Chron. I 190, 5 καὶ πρῶτος ἡγήσατο ἐνιαύσιος ἄρχων Κρέων ἐπὶ τῆς einootîs tetάotys olvμziádos. Excerpta Barb. p. 41 a 27 et cessavit regnum Athineorum in olympiada vicesima quarta. Series Regum p. 11 SCHOENE: desierunt XXIV. olompiade. 2) Vgl. auch darüber SCHWARTZ, Königslisten S. 22 ff. und unten S. 419. 3) Über Africanus' Datum für Kreon vgl. S. 418, 1.

4) Über die spartanischen Fasten bei Eusebios vgl. SCHWARTZ a. a. O. S 60 ff. JACOBY, Philol. Unters. XVI S. 80 ff. Den Grund der Interpolation, durch die das

einerlei; nachdem nun einmal Interpolationen im Kanon nachgewiesen sind, muss der Unschuldige mit dem Schuldigen leiden. Es ist sicherer, kein Datum des Kanons als Ausgangspunkt zu benutzen, solange man es nicht anderweitig sichern kann. Glücklicherweise ist eine solche Sicherung hier möglich. Denn noch haben wir den wichtigsten Zeugen nicht vorgeführt. Im Marmor Parium heisst es Ep. 32 aq' ov xat' EviavτÒv ǹo̟§ev ó äg[x]wv, ếtŋ HHHH44.') Dieses Zeugnis durfte SCHWARTZ nicht en bagatelle behandeln, indem er es in eine Anmerkung verwies. „Daten des Marmor Parium lassen sich, wenn keine bekannten Eponymen gegeben werden, nicht aufs Jahr berechnen", bemerkt er dazu (p. 18, 1). Das ist freilich richtig. Aber wir haben die Wahl eben nur zwischen zwei Jahren, und das sind hier Ol. 24, 1 684/3 (264,3 + 420 sog. Computus A) und Ol. 24, 2 6832 (263/2+420 sog. Computus B). Ol. 24, 3 682/1 ist unmöglich, es sei denn man schlage den Verzweiflungsausweg ein, in der Epochenzahl einen Fehler des Steinmetzen zu sehen. Daran aber wird bei dem Charakter der Zahl HHHH44 niemand glauben. Also 684/3 oder 683,2 war Kreon Archon.) Erinnern wir uns jetzt, dass

letzte Königsjahr auf das agonyovμevov tāv övμяíov čτos 777/6 zu stehen kommt, hat auch SCHWARTZ nicht ganz aufgeklärt. Denn die Einsetzung des Ephorates und damit die Benutzung der Ephorenliste statt der Königsjahre zu chronologischen Zwecken was der Interpolator dahin missverstanden hat, dass mit Einsetzung des Ephorates die Königsherrschaft abgeschafft worden sei fällt in Ol. 6, 3 754/3 (s. Philol. Unters. XVI 138 ff.); und dieses Datum findet sich mit leichter Verschiebung auf Ol. 5, 4 5, 1 F. 5, 3 PM. 6, 1 Armen.] noch jetzt im Kanon: in Lacedaemone primus Egogos, quod magistratus nomen est, constituitur. Fuit autem sub regibus Lacedaemon annis CCCL. Beim Armenier steht freilich der letzte Teil hucusque Lacedmoniorum leges (!) dominatae sunt per annos CCCL zu Ol. 1, 1. Aber die Summe 350 hat doch auch er bewahrt; und diese fubrt von a. Abr. 916 bei Hieronymus und beim Armenier das 1. Jahr des Eurystheus doch auf a. Abr. 1265 Ol. 7, 1 bei Hier., Ol. 7, 2 beim Armen. Das ist 3 Jahre später als das echte Datum für die Einsetzung des Ephorats 754 3 Ol. 6, 3 und erklärt sich durch die Herabschiebung von Eurystheus' 1. Jahr von a. Abr. 914 1103 2 auf a. Abr. 916 1101,0, die ihrerseits wieder mit der oben S. 426 besprochenen Herabschiebung von Eusebios' troischem Datum 1184/3 auf 1182,1 durch den Interpolator zusammenhängt. So ist nach allem nur das Missverständnis erklärt, mit dem der Interpolator die Einsetzung des Ephorates als Abschaffung des Königtums gedeutet hat, nicht aber, warum er dann doch das letzte Königsjahr in 777 6, ca. 25 Jahre vor das erste Ephoratsjahr gesetzt hat. Vermutlich hängt das mit dem Ausfall von Menelaos' Regierung zusammen.

1) Die Lesung gebe ich nach der Neuvergleichung des Steines, die mir durch Herrn VON HILLERS Güte vorliegt. Der Name des Eponymos fehlt hier wie Ep. 1 und 20. Dass es Kreon war, ist unzweifelhaft.

2) Nur trügender Schein ist es, was im ersten Augenblick für SCHWARTZ' Ansatz Kreons auf 6821 zu sprechen scheint, dass nämlich auf diese Weise die Königsherrschaft in Athen genau 900 Jahre dauert (1582/1-683 2). S. SCHWARTZ a. a. O. S. 55. Aber der Chronist selbst rechnet nicht so: er setzt Ep. 1 Kekrops' Beginn 1318 Jahre vor Diognetos, Kreon aber 420. Die Königsherrschaft dauert also bei ihm 898 oder im besten Falle 899 Jahre. Es ist ja allerdings klar, dass der Autor des im Marmor

Euseb im Kanon das zweite Jahr giebt, so stützen sich diese beiden von einander unabhängigen Zeugnisse gegenseitig so gut, dass wir 683 2 für Kreon als sicher bezeichnen dürfen. Das Zeugnis des Marmors sichert das Datum des Kanons gegen den Verdacht der Interpolation; das Datum des Kanons erlaubt die Entscheidung zwischen den beiden möglichen Jahren des Marmors. Nicht unwichtig ist, dass das durch Euseb indizierte Jahr 683 2 für den Parier die Zählung von 263 2 ergiebt (Computus B), die in dem ersten Teile des Marmors bis Ep. 67 zwar nicht die allein herrschende ist,') wohl aber die überwiegende.

683,2 Ol. 24, 2 also ist das Epochenjahr der attischen Liste. Daran haben wir ihren ersten Teil zu messen. Wir konstatieren danach, dass sich Pausanias mit seinen Angaben hier, wie bei anderer Gelegenheit, um gerade eine Olympiade geirrt hat.2) Bedenklicher steht es um Dionys, dessen chronologische Angaben sonst eine recht grosse Zuverlässigkeit aufweisen. Ol. 7, 1 7521 ist nicht, wie er sagt, das erste, sondern das zweite Jahr des Charops. Ein Schreibfehler ist wenig wahrscheinlich: eher lässt sich an ein einfaches Versehen bei Benutzung von Tabellen denken, die römische Jahre mit attischen und Olympiadenjahren glichen. oder an einen Rechenfehler.") Das bleibt bedenklich; aber gegenüber

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vorliegenden Systems so gerechnet hat, wie SCHWARTZ meint, und die Königsherrschaft auf rund 900 Jahre 27 yɛvecí veranschlagt hat (vgl. dazu S. 432, 1). Wenn die Differenz der Epochenzahlen trotzdem nur 898 (899) beträgt, so hat der betreffende Chronologe entweder Kreons Jahr mit eingerechnet oder aber, was ich glaube, wir haben hier eine der üblichen pragmatisierenden Korrekturen um 1 oder 2 Jahre vor uns, bestimmt die auffällige Übereinstimmung der Jahressumme mit der Zahl der yɛvɛai zu verstecken, der ganzen Liste also einen mehr historischen Anstrich zu geben. Über diese Anwendung der bei den Chronographen so überaus beliebten beweglichen eins* vgl. z. B. R. SCHUBERT, Geschichte der Könige von Lydien 1884, S. 11 ff. Keinesfalls also darf die angenommene Rundzahl 900, die, wie gesagt, der Chronist selbst gar nicht liefert, uns veranlassen, Kreon auf 682/1 anzusetzen.

1) Diese Frage hier erschöpfend zu erörtern, würde zu weit führen. Es genüge der Hinweis auf Ep. 37. 38, aus denen sich die Rechnung von 264,3 (ВоECKнS Computus A) nun einmal durch keine Kunststücke vertreiben lässt. Ep. 37 wird der Archon Simon(ides) 327 Jahre vor Diognetos angesetzt, 264/3 + 327 =591/0. 263 2 + 327 = 590,89. Aber 590/89 ist durch Aristoteles '49. XIII 1. 2 als Anarchiejahr erwiesen. Für Simon bleibt also nur 591,0. Vgl. Philol. Unters. XVI S. 169 f. Ep. 38 wird Damasias 318 Jahre vor Dioguetos angesetzt, 9 Jahre nach Simon. Nur sein erstes Jahr 582/1 (264,3 + 318 = 582;1) kann in Frage kommen, da es ein Pythien- also drittes Olympiadenjahr sein muss. Diese beiden Epochen genügen, die jetzt fast allgemein angenommene Ansicht von einer ausschliesslichen Herrschaft des Computus B im ersten Teile des Marmors zu widerlegen. In derselben Partie aber stehen noch mehrere nach Computus A berechnete Epochen; so sicher Ep. 40, wahrscheinlich auch 41, 42, 44. Ep. 39, 43 sind die Epochenzahlen zerstört.

2) Vgl. S. 410, 2.

3) Unmöglich scheint mir die Erklärung durch verschiedenen Jahresanfang, wie sie auch BUSOLT, Gr. G. II2 S. 133 Aum. nach GELZER giebt. Das im Herbst beginnende makedonische Jahr kann, wenn es mit einem Archonten geglichen werden

dem Zeugnis des Marmors, das durch Kastor-Euseb bestätigt wird, kann Dionys keinesfalls aufkommen.1)

Gehen wir nun dazu über, die Liste Kastors auf der sicheren Grundlage Kreon Ol. 24, 2 683/2 zu rekonstruieren. Auch ihr Beginn, das erste Jahr des Kekrops a. Chr. 1556.5, steht fest. Euseb giebt dieses Datum sowohl in dem Auszuge aus Kastor, Chron. I 187, 28 Simul colliguntur Atheniensium a Kekrope, qui Diphyes nominabatur, usque ad primam olompiadem, anni DCCLXXX. (776/5+780 = 1556/5), wie in der Einleitung des Kanons p. 6, 17. 9, 28. Richtig setzt er auch in den fila regnorum Kekrops 1. Jahr = a. Abr. 461 a. Chr. 1556 5 (Hieronymus). SCHWARTZ hat dieses Anfangsdatum der Liste, die das Rückgrat der Chronologie auch in Kastors Chronik bildete (Königslisten S. 95), durch die entsprechenden Anfangsjahre anderer von der attischen abhängigen Listen noch weiter gesichert. Dennoch beginnen wir unsere Rekonstrukion besser nicht mit den Erechtheiden, sondern mit dem letzten und wichtigsten Teile der Fasten, weil dieser sicher begrenzt wird einerseits durch die überlieferte Gleichung eines attischen Königsjahres mit Ol. 1, 1 776/5 andrerseits durch das nun feststehende Jahr Kreons 683/2.2).

Euseb. Chron. I 187, 24 heisst es: Vigesimus nonus Eskhiles Agamestoris (filius) annis XXIII. Cuius duodecimo anno prima olompias constituta est. Es folgt Alkmeon mit 2 Jahren, dann die 7 dɛxaɛtɛis beginnend mit Charops, deren jeder 10 Jahre regiert. Das ergäbe:

soll, nur dem im Juli des gleichen julianischen Jahres beginnenden attischen Jahre gleichgestellt werden, nicht dem im Juli des Folgenden beginnenden. Da würden sie sich ja nur mit einem Vierteljahr decken. Nur die Gleichung Kreon attisch Juli 683/2 == makedonisch Herbst 683 2 ist denkbar, nicht aber Herbst 683/2 = Juli 682/1.

1) Ungangbar ist der, übrigens schon von BоECKн, CIG. II S. 332 eingeschlagene Weg TOPFFERS, Beiträge S. 287, es sei nicht wahrscheinlich dass jeder der sieben dezaɛTETS seine zehn Jahre abregiert haben sollte." Denselben Versuch, die Diskrepanz zwischen Kastor und Dionys auszugleichen macht auch UNGER, Troische Ära des Suidas 1885 S. 71. Alle drei denken natürlich an Hippomenes, weil unter ihm eine Verfassungsänderung stattgefunden haben soll. Aber dieser historische Grund kann auch abgesehen von seiner methodischen Unrichtigkeit für die chronographische Betrachtung nicht in Rechnung kommen. Für die Rechnung der Chronographen sind uns 70 Jahre als Dauer der Dekaetie bezeugt nicht nur von Kastor b. Euseb. Chron. I 183, 5 deinde per decennium principatum tenebant, qui erant VII numero, tenueruntque annos LXX. (sämtliche aus Eusebios geflossene Listen stehen damit in Übereinstimmung); sondern auch von Velleius Paterc. I 8, 3: coeperuntque in denos annos creari; quae consuetudo in annos septuaginta mansit. Die historische Untersuchung wird zeigen, warum der Chronograph, dem Kastor seine Liste verdankt, gar nicht anders konnte, als jedem denatis auch wirklich seine 10 Jahre zu geben, wenn er nicht überhaupt auf die Aufstellung einer Liste mit festen Jahreszahlen verzichten wollte.

2) Das hat TOPFFER a. a. O. richtig erkannt. Denn nur so ist es möglich, zu sicheren Resultaten zu gelangen, die sich TÖPFFER selbst freilich durch seinen Ansatz Kreons unmöglich gemacht hat.

Beiträge z. alten Geschichte II 3.

28

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Das ist unmöglich.

Teil der Liste an.

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Aischylos 12. Jahr
23.

4, 1 764 3 = Alkmeons 1.

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Sehen wir uns also den zweiten Zeugen für diesen

Nach dem Barbarus p. 41 a fällt Ol. 1, 1 in das 2. Jahr des Aischylos. Aber Alkmeon hat bei ihm nicht 2, sondern 10 Jahre und steht unter den dezaɛreis.

=

=

Also:
Aischylos 2. Jahr

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=

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nicht.

Hier setzt

Das geht wieder nun SCHWARTZ mit einer geistvollen Kombination ein: dass der Barbarus Alkmeon unter die dezaɛreis stellt. ist richtig; aber ebenso richtig stellt ihn Chronic. I unter die dià Bior ❝OZOVIES. Als solcher hat er zwei Jahre regiert. Also fällt die Verfassungsänderung in seine Regierung, die im ganzen 12 Jahre dauert. Die Liste Kastors lautete also:

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Ich will die Einwände, die sich auf den ersten Blick gegen eine derartige Annahme erheben lassen, hier nicht vorbringen. Sie werden im Laufe unserer Untersuchung noch vermehrt werden und wir thun besser, die Frage nach der historischen Richtigkeit der jetzt allgemein angenommenen Verfassungsänderung unter Alkmeon oder vielmehr nach Beseitigung Alkmeons, auf den historischen Teil unserer Betrachtungen zu versparen. Da werden wir uns fragen, ob es wirklich, wie SCHWARTZ behauptet, als Überlieferung der attischen Chronik anzusehen ist, dass der letzte lebenslängliche Archont auch der erste zehnjährige war." Für jetzt genügt es uns zu konstatieren, dass unsere Überlieferung ausdrücklich Charops als ersten äozov dɛzaɛτýs nennt und die Zahl der befristeten Beamten auf sieben angegeben hat.') Kastor

1, Velleius I 2, 2 sed hic (Medon) insequentesque archontes usque ad Charopem, dum viverent, eum honorem usurpabant. 18, 3 tum Athenis perpetui archontes esse

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