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kann nichts anderes behauptet haben. Es wäre doch zu merkwürdig, wenn wir annehmen müssten, dass das von SCHWARTZ aufgestellte Fundamentaldatum so ganz aus der Überlieferung verschwunden sei, während es einem Kastor bekannt war. Die bei Velleius vorliegende von Kastor jedenfalls unabhängige Tradition') berichtet aber die Entwicklung der königlichen Gewalt in Athen nicht anders als Euseb d. h. Kastor. Mit Interpolationen aus Eusebs Kanon können wir das doch nicht erklären. Aber noch seltsamer ist es, dass in den von Kastor abhängigen Listen gerade dieses Fundamentaldatum wieder bis zur Unkenntlichkeit verschleiert wird. Hätte Kastor in seiner Liste Alkmeon so berechnet, so hätte er die entsprechende Notiz gemacht und diese wäre uns wie die analogen Beischriften über die Dauer der einzelnen Herrscherfamilien, über die Einsetzung der Olympien zur Zeit des Aischylos, über die Einführung des Jahresamtes in Ol. 24 und den ersten Jahresbeamten eben durch Euseb erhalten. Hier hätte der Interpolator gewiss nicht eingesetzt. Das konnte er bequemer haben. Ja, wenn der Barbarus Alkmeon 2+10 Jahre gäbe oder auch in einem Posten 12, so wäre SCHWARTZ Lösung immerhin wahrscheinlich. Da er ihm aber nur 10 giebt, dagegen die 2, die er in den übrigen Zweigen der Eusebischen Überlieferung hat, ausfallen lässt, so können wir hinter dieser Abweichung unmöglich profunde Gelehrsamkeit suchen. Es ist eine einfache Verschiebung, die nicht anders zu beurteilen ist, als die von SCHWARTZ selbst ganz richtig angesehene in den Zahlen der Erechtheiden oder die andere in der Reihe der lebenslänglichen Archonten. Dort ist der zweite Name (Kranaos) ausgefallen, die Regierungsdaten sind infolgedessen gegenüber den anderen Listen um je einen Platz hinaufgeschoben bis zum 8. Platz. Da steht kein Name, sondern nur eine Anmerkung. Ebenso ist bei den lebenslänglichen Thersippos vor Aischylos geraten und hat so dessen Zahl erhalten. Thersippos' eigene Zahl hat dafür die seines Vorgängers Archippos verdrängt. Nicht anders steht es mit Alkmeon. Der ist unter die dezaɛreis geraten und hat so auch die Zahl X statt II bekommen. Der Grund aber der Verschiebung ist klar. Der Barbarus macht zu Aischylos eine umfangreiche Anmerkung, enthaltend die Angabe der Olympienstiftung und die Gesamtdauer des Königtums bis Ol. 1. Dann fährt er fort: post Eschylum autem

desierunt, cum fuisset ultimus Alcmaeon, coeperuntque in denos annos creari: quae consuetudo in annos septuaginta mansit ac deinceps annuis commissa est magistratibus respublica. ex iis qui denis annis praefuerunt, primus fuit Charops, ultimus Eryxias, ex annuis primus Creon. Euseb. Chron. I 190, 1 μet& Tovτov (sc. 'Ahnuaiova vgl. p. 183, 3) ἔδοξεν εἶναι τὰς ἀρχὰς δεκαετείς. Χάροψ ἔτη i κτλ. Dazu stimmen die übrigen aus Eusebius geflossenen Listen.

1) Das zeigt schon der Umstand, dass Velleius a. a. O. das Archontat mit Medon beginnen lässt: huius filius Medon primus archon Athenis fuit, während Eusebius in Übereinstimmung mit dem Marmor die Oberbeamten bis Alkmeon Baatheig nennt. Über die Verschiedenheit des Titels wird später zu sprechen sein.

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illi. Es folgen Alkmeon und die 7 Sexaɛreis. Da eine besondere Bemerkung über die Einsetzung der Dekaetie fehlt, so war es beinahe notwendig. dass Alkmeons Zahl von den 7 folgenden Zehnen infiziert wurde. Der Barbarus hat also hier keineswegs den echten Kastor bewahrt, nicht einmal einen Rest der echten Liste.

Suchen wir einen anderen Weg, der uns zum Ziele führt. Der Barbarus setzt doch nicht nur Alkmeon unter die dezaɛTeis, er schreibt auch die Einrichtung der Olympienfeier nicht dem 12. sondern dem 2. Jahre des Aischylos zu. SCHWARTZ erwähnt diese Diskrepanz mit keinem Worte,1) und doch beseitigt sie die scheinbare zehnjährige Lücke

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1) Wenigstens nicht da, wo er sie hätte erwähnen müssen, nämlich bei der Rekonstruktion von Kastors Liste. S. 39 ff. stellt er Africanus' Fasten wieder her. Ogygos, der attische Autochthon, der mit der Exodos aus Ägypten gleichzeitig ist, wird von Africanus (bei Euseb. Praep. evang. X 10, 7. 10. 21. Synkell. S. 118, 21ff.) 1020 vor Ol. 1, 1 776/5 gesetzt, d. h. 1796/5 (vgl. über diesen Synchronismus die vorzügliche Auseinandersetzung von SCHWARTZ S. 22 ff.), wieder nach Africanus (bei Euseb. Praep. ev. X 10, 14 vgl. Chron. I 181, 13 ff. Synkell. S. 131, 7ff.) bleibt Attika danach dia τὴν ἀπὸ τοῦ κατακλυσμοῦ πολλὴν φθορών 189 Jahre ἀβασίλευτος. Also ist Kekrops 1. Jahr nach Africanus 1607/6. (Für das Beharrungsvermögen in Fragen chronologischer Natur ist es bezeichnend, dass SCHWARTZ gegen die schon von ROHDE, Rhein. Mus. XXXVI 429, 1 Kleine Schriften I 52, 1 widerlegte Zurückführung von Africanus' Zahlen für Kekrops und Kranaos auf Philochoros noch einmal polemisieren muss. Für den, der die Stellen selbst auch nur flüchtig angesehen hat, ergiebt sich die Unbeweisbarkeit einer derartigen Zurückführung auf den ersten Blick). Der Barbarus p. 41 a 18 giebt nun die Summe der Jahre von Kekrops bis Ol. 1, 1 auf 814 Jahre an, von Kekrops bis Kreon (p. 41 a 27) auf 907. Das gäbe für Kekrops' 1. Jahr, da die Endpunkte 776/5 und 683/2 feststehen, 1590/89. Die Summen sind nicht Kastorisch. Als Africanisch erweist sie SCHWARTZ durch die leichte Änderung von 214 in 2.14. 776/5831=1607/6. 907 ist entstanden aus der bereits korrumpierten Zahl 814 + 93 (776/5-684/3, letztes Königsjahr). Das ist alles klar. Die Hauptpunkte von Africanus' Rechnung sind damit wiedergewonnen. Wie aber diese Rechnung erweisen soll, dass auch bei Africanus Aischylos' 12. Jahr = Ol. 1, 1 war", ist mir unverständlich. Die 93 Jahre von Ol. 1, 1 bis zur Einsetzung des ersten jährlichen Archonten setzen sich

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Bewiesen wäre also SCHWARTZ' Behauptung nur unter der Voraussetzung, dass Alkmeon unter die dɛxaɛtɛis gehörte und Ol. 1, 1 = 13. Jahr [nicht 12.] des Aischylos wäre. Diese Voraussetzung aber soll ja gerade bewiesen werden. Auf diesem Wege kann SCHWARTZ die auch beim Barbarus erhaltene Gleichung Ol. 1, 1 Aischylos' 3. Jahr doch nicht diskreditieren. Beim Barbarus liegen nach Ol. 1, 1 die 21 Jahre des Aischylos 10 Alkmeons + 70 der denaɛtɛis = 101 Jahre, also 8 mehr als möglich. Diese 8 überschüssigen Jahre sind dadurch entstanden, dass die ursprünglichen 2 Jahre des Alkmeon durch 10 verdrängt sind (oben S. 417). Interessant ist aber ein weiteres.

im letzten Teile der Liste mit einem Schlage. Denn zum Barbarus stellt sich nicht nur Synkellos,1) sondern auch der Kanon, den wir bereits in der Ansetzung Kreons als zuverlässig erfunden haben. Hier heisst es (p. 78. 79): Secundo anno Aeschyli Atheniensium iudicis prima olympias acta. Dazu aber tritt ein zweites: Hieronymus gleicht nicht etwa Ol. 1, 1 mit Aischylos' 2. Jahr, sondern mit seinem dritten. Also

=

Ol. 1,

1

=

Aischylos' 2. Jahr.
Aischylos' 3. Jahr.

beim Armenier: a. Abr. 1240
bei Hieronymus: a. Abr. 1241 = Ol. 1, 1

Zu Hieronymus aber stimmt Synkell. p. 368, 8 ed. Bonn., der sich ganz deutlich ausdrückt: Αισχύλου των β ἔτει πληρουμένωι καὶ ἀρχομένωι τῶι γ αὐτοῦ ἔτει ... ἡ πρώτη ὀλυμπιάς ἤχθη. Wir dürfen dies als Ansatz Eusebs ansehen. Die Diskrepanz aber ist wichtig: sie lehrt uns zweierlei :

1. Die 23 jährige Regierung des Aischylos war durch die Olympienstiftung in zwei Teile zerlegt, 2+21. Zwei Jahre lagen vor Ol. 1, 1. Dieses selbst ist gleich dem dritten. Der ungenaue Ausdruck in der begleitenden Notiz, in der für das προηγούμενον ἔτος τῶν πρώτων ὀλυμπίων Ol. 1, 1 eingetreten ist, ist leicht erklärlich und hat seine Analogieen.")

2. Hier scheint mir die Erklärung für die falsche Olympiadengleichung des Armeniers gewonnen. Der ungenaue Ausdruck, der für Hieronymus weitere Folgen nicht hatte, da er sich der Gleichung Ol. 1, 1

Aischylos' 3. Jahr bewusst blieb, führt beim Armenier zur Herauf

SCHWARTZ giebt ganz mit Recht als Dauer der Könige und dɛnaɛtɛis bis Kreon nach Africanus 924 Jahre. Das aber ergiebt von dem von SCHWARTZ selbst festgestellten und sicher richtigen Anfangsjahr der Liste 1607,6 gerechnet, als letztes Königsjahr 684/3, für Kreon 683/2. Das ist das von mir für Kastor-Euseb berechnete Datum, das im Kanon erhalten ist und zu dem das Marmor stimmt. Aber wie stimmt es zu dem von SCHWARTZ berechneten Jahre 682,1?

1) S. 368, 8 der Bonner Ausgabe, wo iß aus dem ẞ der Handschriften in peius korrigiert ist.

2) Synkellos giebt ferner S. 399, 1ff. Alkmeon 2 Jahre und kennt 7 dɛnarteig. Das führt auch für ihn, da er Aischylos' 3. Jahr mit 01. 1, 1 gleicht, auf 683/2 für Kreon. Diesen selbst bestimmt er in einer seltsam verwirrten Stelle S. 400, 4ff. so: ἡ δὲ τῶν ἐνιαυσιαίων ἤρχθη των δωδ δωα G] ἔτει τοῦ κόσμου, Κρέοντος πρώτου ἄρχοντος ἡγησαμένου ἐπὶ τῆς ιθ ὀλυμπιάδος (704 1. δωα ἔτος τοῦ κόσμου 7021), οἱ δὲ ἐπὶ κε (680/77). ἀφ' οὗ ἐπὶ ἐν ὀλυμπιάδα (221/4 p. Chr.) ἄρχοντες την xy m. μέχρι Φιλίνου (221 22 p. Chr.), καθ ̓ ὃν ὑπάτευον Γράτος Σαβινιανός Ρωμαίων καὶ Σέλευκος (221 p. Chr.) ἀπὸ τῶν περὶ Βροῦττον μετὰ τοὺς βασιλεῖς ὑπατευσάντων ψκε καταριθμούμενοι ἐπὶ τὸ εψαν ἔτος τοῦ κόσμου, κατὰ τὸν Αφρικανὸν, ὅπερ ἦν ̓Αντωνίνου, τοῦ καὶ Αἰγέντου Poucior Basilios eros 7. Dieser Rechnung liegt Kreons richtiges Datum zu Grunde. Woher die 19. und die 25. Olympiade kommen, weiss ich nicht. Sonst vgl. über die Stelle GELZER, Africanus I S. 50, SCHWARTZ a. a. O. S. 24.

3) Vgl. Philol. Unters. XVI S. 78. 97, 9.

=

schiebung von Ol. 1, 1 in Aischylos' 2. Jahr. Aischylos' 3. Jahr ist bei ihm wie bei Hieronymus (also auch bei Euseb selbst) gleich a. Abr. 1241; also kommt Ol. 1,, 1 in a. Abr. 1240 Aischylos' 2. Jahr. Mir scheint diese Erklärung einfach, weil sie aus den von Eusebios selbst Ol. 1 beigeschriebenen Notizen gewonnen ist.1)

Stellen wir jetzt den letzten Teil der Liste auf:

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Das ist die Probe auf das Exempel. Wir haben nichts geändert. Alkmeon ist letzter dia piov äozov und hat als solcher seine 2 Jahre, wie sie ihm die Eusebische Überlieferung einstimmig giebt. Erster Sexaɛt's ist nach Eusebs formellem Zeugnis Charops; und Kreon kommt in 6832, das durch den Parier und den Kanon gegebene Jahr. Wenn Chronic. I Ol. 1, 1 in Aischylos' 12. Jahr setzt ἐφ ̓ οὗ ἔτει ιβ πρώτη ὀλυμπιὼς ἤχθη lautet der griechische Text so hat schon SCALIGER die Dittographie era [1] als solche erkannt. Bewiesen wird sie durch das einstimmige Zeugnis der Parallelüberlieferung, nämlich des Barbarus, des Synkellos und des Kanons.

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Damit ist, glaube ich, der letzte und wichtigste Teil der Liste gegen jede Anfechtung gesichert. Ob sich für die vorhergehenden Partieen ein gleich reinliches Resultat ergeben wird, erscheint zunächst fraglich. Es ist oben bemerkt, dass das Anfangsjahr der Liste 1556,5 feststeht, dass Euseb selbst den Abstand des Anfangsjahres von Ol. 1, 1 auf 780 Jahre angiebt und dass im Kanon richtig Kekrops' 1. Jahr mit a. Abr. 461 (=1556,5 bei Hieronymus) geglichen ist. Die Gesamtsumme der Regierungszahlen der Könige, lebenslänglichen und zehnjährigen Archonten ist also 873 (15565-684/3). Diese Summe wird folgendermassen verteilt:

1) Unter diesen Beischriften ist die über den Synchronismus von Ol. 1, 1 mit dem Könige Joatham von Juda eine freche Interpolation (SCHWARTZ S. 33); die über den Abstand von Ol. 1, 1 bis Troias Fall 405 Jahre ist wenigstens in der Zahl interpoliert; denn diese setzt das um zwei Jahre herabgeschobene troische Datum voraus. Eine wirkliche Gleichung ist nur die von Ol. 1, 1 mit dem attischen Königsjahr. Auch sie zeigt, wie die unten zu besprechende von Troias Fall mit einem attischen Jahr, die ganz exceptionelle Stellung der attischen Liste in Kastors System. Die synchronistischen Handbücher, wie Kastor eines verfasst hat, haben als chronologisches Rückgrat die Olympiadenjahre, mit denen die attischen Archonten und die römischen Konsuln geglichen werden. Dieser Vorzug der attischen Liste, die ja auch wirklich die sicherste war, wirkt dann nach oben fort und verschafft den attischen Synchronismen ihre be vorzugte Stellung.

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Die Schlussummen der einzelnen Gruppen werden auch im Kanon angegeben, mit Ausnahme der "Agy. Sià Biov, die wir erst aus den Einzelregierungen berechnen müssen. In Chronic. I kennzeichnet sich die Zahl für die Melanthiden sofort als Schreibfehler (NB für NH), da die Einzelposten p. 186, 28-33 richtig mit 37 +21 angegeben werden. Für die beiden übrigen Gruppen der Erechtheiden und Αρχοντες διά βίου, die durch das sicher überlieferte Mittelstück der Melanthiden getrennt werden, müssen wir erst, wie es auch SCHWARTZ gethan hat, die Überlieferung der Einzelposten vorlegen.

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1) A. Abr. 889 (die Notizen stehen bei Hieronymus s. a. Abr. 880. 887, Thymoites' letztes Jahr a. Chr. 1128/7: Castoris de regno Atheniensium: exponemus autem et Atheniensium reges cognomento Erecthidas a Cecrope difye usque ad Thymoeten, quorum omne tempus invenitur ann. CCCC XXVIIII [CCCC XLIX Armen.]. Post quos suscepit regnum Melanthus Andropompi filius et huius filius Codrus, qui imperarunt simul annis LVIII. Ebenda a. Abr. 948 1. Jahr Medons. a. Chr. 1069 8 Codrus .. interimitur bello Peloponnesiaco, in quo Erecthidarum regnum destructum est, quod CCCCLXXXVII (DLVIII Arm. annis perseverabat. Ebenda a. Abr. 1264 Charops' 1. Jahr a. Chr. 753 2: Athenis principes qui usque ad mortem reipublicae praeerant desierunt et in X annos magistratuum consuetudo versa est, regnavitque primus Charops filius Aeschyli.

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