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Schalcoll. anheimgegeben. Bei Gewährung der Dispensation ist den betreff. Schülern bemerklich zu machen, dafs Unkenntnifs des Griechischen Theilnahme am Abiturientenexamen ausschliefst.

von der

Die Befolgung des allgm. Lehrplans kann erst dann die beabsichtigte Wirkung an der den Gymn. anvertrauten Jugend hervorbringen, wenn die Lehrer einer Anstalt davon durchdrungen sind, dafs ihr Werk ein gemeinsames ist, bei dem die Thätigkeit des einen an der Thätigkeit des anderen Lehrers ihre nothwendige Ergänzung findet und deshalb in Zusammenhang mit derselben stehen mufs. Das den Schüler Zerstreuende, seine Kraft Zersplitternde und sein Interesse Lähmende ist nicht sowohl die Vielheit der Gegenstände an sich, als der Mangel an Einheit in der Mannigfaltigkeit. Eine Verminderung der in dem oben aufgestellten Lehrplan angegebenen Unterrichtsobjecte und des denselben zu widmenden Zeitmafses hat sich als unzulässig erwiesen. Das um so dringender hervortretende Bedürfnifs gröfserer Concentration des gesammten Unterrichtstoffs ist nur durch ein einmüthiges Zusammenwirken jedes Lehrercoll. zu erreichen, wobei der Einzelne sich willig dem Zweck des Ganzen unterordnet, kein Lehrobject sich isolirt und in der Lehrweise sowie in der Auffassung der Gegenstände, ohne Beeinträchtigung der persönl. Eigenthümlichkeit des einzelnen Lehrers, eine principielle Uebereinstimmung herrscht. An dieser fehlt es, wenn z. B. die verschiedenen Lehrer der verschiedenen Sprachen, welche auf den Gymn. gelehrt werden, in der grammatischen Theorie und den Grundregeln wesentlich von einander abweichen, oder wenn z. B. die Aeufserungen des Geschichtslehrers über die Geschichte des A. und N. T. und über die Thatsachen der Kirchengeschichte mit demjenigen in Widerspruch stehen, was der Religionslehrer oder auch der Lehrer des Deutschen bei der Besprechung deutscher Aufsätze über dieselben Gegenstände vorträgt.

Zur Vermeidung eines derartigen Zwiespalts, welcher den Zweck des Unterrichts vereitelt und in der Seele des Schülers die Grundlage eines festen Wissens und sicherer Ueberzeugung sich nicht bilden läfst, sowie zur Beförderung der Concentration des Unterrichts selbst, ist einerseits mehr und mehr darauf Bedacht zu nehmen, dafs die innerlich am nächsten verwandten Lehrobjecte möglichst in Einer Hand liegen und dafs die verschiedenen Thätigkeiten des Schülers auf demselben Gebiet, z. B. die lateinische Lectüre und die schriftl. Arbeiten, in enge Beziehung zu einander gesetzt werden; sodann aber ist durch Fachconferenzen, welche sich in geeigneten Zeiträumen wiederholen, dafür zu sorgen, dafs sowohl die auf einander folgenden, wie die nebeneinander in derselben Classe unterrichtenden Lehrer alle ein deutliches Bewusstsein über die Pensa und Classenziele und über ihr gegenseitiges Verhältnifs zur Erreichung derselben haben. Es geschieht häufig, dafs das Unterrichtsmaterial, abgesehen von dem durchaus nicht zu gestattenden Hinausgehen über das Ziel der einzelnen Classen in den verschiedenen Unterrichtsfächern, theils durch einzelne nach möglichster Vollständigkeit strebende Lehrbücher, theils durch die wissenschaftlichen Neigungen der Lehrer unverhältnifsmäfsig angehäuft wird, und der Standpunct der Classe sowie das eigentliche Bedürfnifs des Schülers unberücksichtigt bleibt, indem das Absehen des Lehrers mehr auf systematische Ausdehnung des Stoffs, als auf Fertigkeit und Sicherheit im Nothwendigen gerichtet ist.

Ist es zunächst Sache des Directors, auch in diesen Beziehungen die erforderlichen Anordnungen zu treffen und nicht in Vergessenheit gerathen zu lassen, so ist andererseits auch von den Ordinarien zu verlangen, dafs sie sich mit den übrigen Lehrern der ihrer Aufmerksamkeit und Fürsorge vorzugsweise anvertrauten Classe in Einvernehmen setzen und genau davon unterrichten, wie es in der erwähnten Beziehung in derselben steht. Die über die Wirksamkeit der Ordinarien in der C. Verf. v. 24. Octb. 1837 enthaltenen Bestimmungen werden hiebei wiederholt zur Nachachtung in Erinnerung gebracht.

Wenn die Ordinarien der Classen auch durch ein bemerkbares Uebergewicht an Lehrstunden in denselben als Hauptlehrer sich darstellen, so mufs der Unterricht dadurch an innerer wie an äufserer Einheit gewinnen und übermässige Anforderungen an die Schüler werden ebenso leicht erkannt als vermieden werden. Die Vielheit der Lehrer wirkt besonders nachtheilig auf die jüngeren Schüler, die zur Verarbeitung dessen, was ihnen von verschiedenen Lehrern mitgetheilt wird, noch weniger Geschick und Uebung haben als ältere Schüler. Womöglich sind deshalb in den unteren Cl. nicht mehr als 3 Lehrer neben einander zu beschäfti

gen und ihre Zahl auch in den oberen mehr, als es an manchen Gymn., gegen die Bestimmungen der gedachten C. Verf., geschieht, zu beschränken. In solchen Fällen, wo es die K. Prov. Schulcoll. für vortheilhaft erachten, ist das Aufsteigen der Ordinarien und übrigen Lehrer einer Classe mit ihren Schüfern in einem Turnus, der jedoch nur die Classen von VI bis III, oder VI und V, oder IV und III umfafst, zulässig.

Der Dir. und die Ordinarien haben ferner gemeinschaftlich dafür Sorge zu tragen, dafs hinsichtlich der häuslichen, insbesondere der schriftlichen, Arbeiten das rechte Mafs und eine angemessene Vertheilung stattfindet. Ich sehe mich veranlafst, die K. Prov. Schulcoll. darauf aufmerksam zu machen, dafs die C. Verf. v. 20. Mai 1854 im allgm. noch keineswegs diejenige Beachtung gefunden hat, deren es bedarf, um mehr als bisher didaktische Mifsgriffe und ein mechanisches Verfahren zu verhindern und bei der Jugend die Lust am Lernen zu erhalten. Es ist den Directoren wiederholt zur Pflicht zu machen, namentlich von der Beschaffenheit der Themata zu den Aufsätzen, sowie von den schriftl. Aufgaben überhaupt häufiger Kenntnifs zu nehmen und darin jeder Ueberladung und Unangemessenheit vorzubeugen. Die Schüler werden an mehreren Anstalten noch immer mit Heftschreiben unverhältnifsmäfsig in Anspruch genommen; die Zahl der Hefte, welche sie, besonders in den unteren und mittl. Čl., halten müssen, wird sich in vielen Fällen ohne Nachtheil noch erheblich vermindern lassen. Wie dies ausgedehnte Schreibwesen den Lehrstunden selbst einen grofsen Theil der Wirkung entzieht, welche in ihnen geübt werden soll, so ist auch aufserdem die Lehrweise mancher Lehrer nicht geeignet, den Schülern eine Uebung ihrer geistigen Kräfte zu gewähren und deren Regsamkeit zu fördern. Dies ist der Fall, wenn der Unterricht ausschliefslich in einem mechanischen Abfragen des Aufgegebenen besteht, die Fragen sich immer nur an das Gedächtnifs richten und keinerlei Aufforderung und Anregung zum Nachdenken und zur Selbstthätigkeit, sowie zur Anwendung des Erlernten in sich schliefsen und eben so wenig den Schülern der mittl. und oberen Cl. Gelegenheit geben, sich im Zusammenhange auszusprechen. Dafs die durchgenommenen Pensa und das auf früheren Stufen Erlernte durch rechtzeitige Repetitionen in lebendiger Gegenwärtigkeit erhalten werde, kann nicht genug empfohlen werden; aber auch hiebei wird Fertigkeit und selbständige Aneignung nur dann zu erzielen sein, wenn die Schüler durch eine mannigfach wechselnde und combinirende Fragweise genöthigt werden, den zu repetirenden Stoff nicht immer von derselben Seite, sondern von verschiedenen Gesichtspuncten aus zu betrachten.

Ueber die Mängel der Lehrmethode, welche in den oberen Cl. nicht selten wahrgenommen werden, enthält die Instruction v. 24. Octb. 1837 Erinnerungen, auf welche hinzuweisen noch immer an der Zeit ist. Nur der Unterricht kann auf Erfolg rechnen, welcher das wissenschaftliche Material mit stetem Hinblick auf seinen pädagogischen Zweck behandelt; dieser wird verfehlt, wenn z. B. die Interpretation eines Autors nicht sowohl darauf gerichtet ist, mittels einer grammatisch genauen und das Nothwendige gründlich erörternden Erklärungsweise in die Denk- und Anschauungsweise desselben lebendig einzuführen und mit dem Inhalt und Zusammenhang seines Werkes bekannt zu machen, sondern vielmehr ihn nur als einen Stoff benutzt, an welchem die grammatischen und lexikalischen Kenntnisse der Schüler zu üben und zu erweitern sind, ein Verfahren, durch welches der Jugend keine Liebe zu den class. Schriftstellern des Alterthums, sondern Abneigung gegen dieselben in dem Mafse eingeflöfst wird, dafs die Studirenden nach beendigtem Gymnasialcursus immer seltener zu ihrer Lectüre und tieferem Studium zurückkehren. Es ist darauf zu halten, dafs die Schüler häufiger, als es geschieht, angeleitet werden, den Inhalt durchgenommener gröfserer oder kleinerer Abschnitte mit Bestimmtheit und in richtiger Folge anzugeben; bei den griech. und röm. Classikern empfiehlt es sich, dabei auch von der lateinischen Sprache Gebrauch zu machen.

Ebensowenig wie Excurse der angedeuteten Art, bei welchen der gerade vorliegende Gegenstand aus den Augen verloren wird, der Aufgabe des Unterrichts entsprechen, kann es gebilligt werden, dafs die Lehrer nicht selten bei ihrem Vortrag und Unterrichtsplan auf das eingeführte Lehrbuch, Geschichtstabellen u. s. w. geringe oder keine Rücksicht nehmen, sondern sich wesentliche Ueberschreitungen und Abweichungen von demselben erlauben, so dafs es den Schülern den beabsichtigten Nutzen, welcher besonders auch in der Vertrautheit

mit einem Stoff von bestimmt begrenztem Umfang besteht, nicht gewähren kann. Es wird dabei zum Nachtheil der Schüler verkannt, dafs auf diesem Gebiet die sicherste Wirkung in weiser Brschränkung und fester Gewöhnung liegt.

Ich veranlasse die K. Prov. Schulcoll., die betreffenden Directoren und Lehrercoll. mit vorstehenden Anordnungen und Hinweisungen in geeigneter Weise bekannt zu machen und vertraue, dafs Dieselben der Beachtung und Ausführung der einzelnen Bestimmungen Ihre unausgesetzte Aufmerksamkeit widmen werden. Der Minister etc."

Die normale wöchentl. Stundenzahl kann bei allen Gegenständen mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde je nach den besonderen Verhältnissen der einzelnen Anstalten ausnahmsweise vermehrt oder vermindert werden. Veranlassung dazu kann u. a. ein sehr hoher und ein sehr niedriger Frequenzstand einzelner Classen geben. An einigen westfäl. Gymnasien ist, um für naturgeschichtl. Unterricht in der IV Raum zu gewinnen, gestattet, den griechischen Unterricht daselbst mit nur 4 St. wöchentl. anzufangen. Für das Griechische wird diese Verkürzung dadurch wieder eingebracht, dafs darin die in den übrigen Lectionen vereinigte III in zwei Coetus getrennt ist. Aehnliche Abweichungen von dem allgm. Lehrplan der Gymnasien sind je nach den Anträgen der Schulcollegien in allen Provinzen gestattet worden. In den neupreuss. Landestheilen besteht in dieser Beziehung manches daselbst Herkömmliche ungehindert fort. In der Provinz Posen müssen die Sprachenverhältnisse bei der Einrichtung des Lehrplans berücksichtigt werden. Auf solche Weise ist bei principieller Einheit des Lehrplans der Gymnasien thatsächlich eine nicht geringe Mannigfaltigkeit entstanden. Die wichtigsten Abweichungen sind angegeben in der Hist. statist. Darstellung des höh. Schulwesens in Preussen I p. 25. Il p. 50 ff. 209. III p. 76. 168.

Der Lehrplan der Progymnasien richtet sich in allen Beziehungen nach dem der Gymnasien.

Die Vorschulen betreffend. Min. Verf. v. 24. Sptb. 1863: „Es ist mir bekannt geworden, dafs in den mit den Gymn. und Realschulen verbundenen Vorschulclassen an einigen Orten Unterricht im Lateinischen oder auch im Französischen ertheilt wird. Dies ist der Bestimmung solcher Vorschulen zuwider, und führt über die Anforderungen hinaus, welche für die Aufnahme in die unterste Cl. der höh. Lehranstalten festgesetzt sind. Um diesen Anforderungen zu genügen, haben sich die Vorschulen auf den allgm. Elementarunterricht zu beschränken, fremde Sprachen also von ihrem Lehrplan auszuschliefsen."

Die Vorschulclassen sind amtlich nicht als Septima, Octava zu bezeichnen, auch in den Frequenzübersichten abgesondert zu stellen und zu berechnen.

An man

C.Verf. des K. Prov. Sch. C. zu Breslau v. 5. Apr. 1875: „Wir haben von der Einrichtung der mit höh. Anstalten verbundenen Vorschulen genauere Kenntnifs genommen und uns überzeugt, dafs die Schüler in mehreren derselben mit zu vielen Stunden belastet und dadurch in Gefahr gebracht werden, frühzeitig zu ermatten, an Lernlust und Freudigkeit Abbruch zu leiden und so den Anfor derungen der späteren Jahre nicht hinreichend gewachsen zu sein. chen Vorschulen ist zugleich der Uebelstand hervorgetreten, dafs die Schüler, z. B. im Rechnen, über die Aufgabe der Vorbereitungsel. hinausgeführt werden, wodurch in VI, da nicht alle Schüler derselben durch die Vorschule gegangen sind, eine der Förderung des Unterrichts schädliche Ungleichheit entsteht. Wir beauftragen daher die HH. Dir. und Rectoren der höh. Untrr.Anstalten, an welchen Vorschulen bestehen, spätestens von Michaelis d. J. ab den Lehrplan so einzurichten, dafs der untersten (3.) Vorschulcl. nicht mehr als 12 St., bei einer Frequenz von mehr als 30 Schülern höchstens 16 St., in der mittl. (2. Cl.) nicht mehr als 18 St., bei einer Frequenz von mehr als 30 Schülern höchstens 22 St., in der obersten (1. Cl.) nicht mehr als 24 St., bei einer Frequenz von mehr als 30 Schülern höchstens 26 St. wöchentl. zuertheilt werden. Es läfst sich erwarten, dafs in Folge dieser Verminderung der Stundenzahl in den Vorschulen nicht nur der Körper sondern auch der Geist der Jugend frischer und kräftiger sich entwickeln werde, als in neuerer Zeit vielfach wahrgenommen worden ist. Der Lehrplan der Vorschule ist in Zukunft jedesmal zugleich mit dem der Gymn. und Realclassen vor Anfang des neuen Schuljahrs einzureichen."

II. Die Reallehranstalten.

Die Unterrichts- und Prüfungsordnung v. 6. Octb. 1859 spricht sich über die allgm. Aufgabe der Realschulen folgendermafsen aus:

„Unter den höheren Lehranstalten, deren Ziel allgemeine geistige Ausbildung ist, haben sich die Gymnasien eine im wesentlichen übereinstimmende und durch die Probe langer Zeit bewährte feste Einrichtung erhalten. Neben ihnen haben die Real- und die höheren Bürgerschulen in neuerer Zeit eine Bedeutung für das öffentliche Leben und die nationale Bildung erlangt, welche die Unterrichtsverwaltung veranlafsen musste, nunmehr auf entsprechende bestimmte Anordnungen für diese Anstalten Bedacht zu nehmen. Nachdem darüber die Gutachten der Provinzialbehörden erfordert und die weiter nöthigen Verhandlungen gepflogen sind, ist gegenwärtige U. und PO. für die Real- und die höheren Bürgerschulen erlassen worden.

In der freieren Entwickelung, welcher dieselben bisher überlassen gewesen sind, haben sich sowohl ihre besonderen Bedürfnisse wie ihre Leistungsfähigkeit deutlich erkennen lassen. Die normativen Bestimmungen der Unterrichts- und Prüfungsordnung nehmen auf beides Rücksicht, und haben, unter Zugrundelegung allgemeiner und fester Principien, diesem ganzen Unterrichtsgebiet diejenige Freiheit der Gestaltung gelassen, auf welche es nach seiner Geschichte und nach seinem mannigfaltigen Verhältnifs zum öffentl. Leben zu fernerer gedeihlicher Entwickelung Anspruch hat.

Die Real- und die höheren Bürgerschulen haben die Aufgabe, eine wissenschaftl. Vorbildung für die höheren Berufsarten zu geben, zu denen akademische Facultätstudien nicht erforderlich sind. Für ihre Einrichtungen ist daher nicht das nächste Bedürfnifs des prakt. Lebens mafsgebend, sondern der Zweck, bei der diesen Schulen anvertrauten Jugend das geistige Vermögen zu derjenigen Entwickelung zu bringen, welche die nothwendige Voraussetzung einer freien und selbständigen Erfassung des späteren Lebensberufs bildet. Sie sind keine Fachschulen, sondern haben es, wie das Gymnasium, mit allgemeinen Bildungsmitteln und grundlegenden Kenntnissen zu thun. Zwischen Gymnasium und Realschule findet daher kein principieller Gegensatz, sondern ein Verhältnifs gegenseitiger Ergänzung Statt. Sie theilen sich in die gemeinsame Aufgabe, die Grundlagen der gesammten höheren Bildung für die Hauptrichtungen der verschiedenen Berufsarten zu gewähren. Die Theilung ist durch die Entwickelung der Wissenschaften und der öffentlichen Lebensverhältnisse nothwendig geworden, und die Realschulen haben dabei allmählich eine coordinirte Stellung zu den Gymnasien eingenommen.

Während den Gymn. zur Erreichung des Zwecks überwiegend das Studium der Sprachen, und vorzugsweise der beiden class. Sprachen des Alterthums, und demnächst die Mathematik dient, legen die Realschulen nach ihrer mehr der Gegenwart zugewandten Richtung ein gröfseres Gewicht auf eine wissenschaftl. Erkenntnifs der objectiven und realen Erscheinungswelt und auf die Beschäftigung mit der Muttersprache, sowie mit den Sprachen der beiden wichtigsten neueren europäischen Culturvölker. Weil aber das Gegenwärtige nur aus seiner vorangehenden Entwickelung, deren Resultat es ist, begriffen werden kann, so wird der Unterricht der Realschule das historische Element überall zu berücksichtigen haben; und weil Kenntnisse und geistige Bildung nur auf der Grundlage religiöser und nationaler Lebensbestimmtheit zu voller Wirksamkeit gelangen können, so wird religiöse und volksthümliche Unterweisung und Bildung den Charakter auch der Real- und der höh. Bürgerschulen wesentlich mitzubestimmen haben. Sie sind eben so wie die Gymnasien vor allem deutsche und christliche Schulen.

Nur in dem Mafse, in welchem die Aufgabe der allgemeinen und der ethischen Bildung von der Real- und höh. Bürgerschule erkannt und gelöst wird, kann sie die irrige Vorstellung, sie vermöge und wolle rascher und leichter als das Gymnasium für den prakt. Lebensberuf vorbereiten und Kenntnisse mittheilen, die sich unmittelbar verwerthen lassen, berichtigen und der Ueberzeugung Eingang verschaffen, dafs gerade dann nicht für die Schule, sondern für das Leben gelernt und ein höherer Grad von Brauchbarkeit erreicht wird, wenn die für die Zwecke des Lebens nöthigen Kräfte ihrem Wesen und ihrer Bestimmung nach, an und für

sich selbst ausgebildet werden. Die Schule dient dem Leben und achtet auf seine Anforderungen, das beweist die Existenz gerade der Realschulen und die Einrichtung ihres Lehrplans; aber sie hat es mit der Jugend zu thun und kann bei ihr zu der Bildung, welche die einzelnen Berufsarten erfordern, nur den allgemeinen und dauernden Grund legen wollen. Alle Berufsbildung mufs sich auf freie menschliche Bildung des Geistes und des Gemüths gründen.

Zu der Besonderheit des Begriffs der Realschulbildung gehört, dafs sie vorzugsweise auf das Objective und Positive gerichtet ist und dessen Aneignung fordert. Es kommt daher für das Gedeihen der Reallehranstalten alles darauf an, dafs sie dies richtig verstehen und der Gefahr ausweichen, welche in der Beschäftigung mit dem Reichthum des realen Lebens und mit empirischem Wissen liegt, wenn dabei nicht die Erkenntnifs geschärft wird, dafs der tiefere Grund alles Realen in dem geistigen Gehalt und Werth der Dinge liegt, und dafs die sichtbare und sinnliche Welt auf der unsichtbaren und geistigen ruht. Dafs der Mensch die Herrschaft über die Erde sich aneigne, und die Kräfte der Natur sich unterthan mache, gehört zu seiner gottgeordneten Bestimmung und Ehre. Der Unterricht der Realschule soll an seinem Theil dazu helfen, dafs in dem heranwachsenden Geschlecht die Befähigung, dieser Bestimmung zu entsprechen, ausgebildet werde; aber er soll es demselben zugleich zum Bewusstsein bringen, dafs die Aufgabe des Lebens darin nicht beschlossen ist, und durch die befreiende Macht wahrer Bildung ihm einen Schutz gegen die geistige Unfreiheit gewähren, zu welcher eine falsche Auffassung der grofsen Aufgabe führt.

Der eigenthümliche Vorzug, den die Realschule erstrebt, besteht darin, dass sie bei ihren Zöglingen den Sinn bildet und schärft, die Dinge der Anschauung richtig zu beobachten und aufzufassen, und in der Mannigfaltigkeit derselben das Gesetz zu erkennen, dafs sie daher namentlich in den mathematischen und Naturwissenschaften und im Zeichnen mehr erreicht, als den Gymn. vorgesetzt ist, auch mit den gegenwärtigen Culturzuständen eine nähere Bekanntschaft vermittelt. Dies wird aber nur dann ein wahrhafter Vorzug sein, wenn bei den Zöglingen der Realschulen zugleich ein wissenschaftlicher Sinn geweckt und ihre Kenntnifs des Stoffs begleitet ist von Achtung vor der Wissenschaft und von der Erkenntnifs dessen, was alles Leben trägt und zusammenhält.

Der Lehrcursus der Realschule schliefst für die meisten Schüler, welche ihn durchmachen, die wissenschaftl. Vorbildung ab: das Gymnasium weist über sich hinaus auf die Universität, wo die Mehrzahl der Gymnasialabiturienten die wissenschaftliche Vorbereitung für den künftigen Beruf fortsetzt. Es ergiebt sich hieraus die Nothwendigkeit, dafs in dem Realschüler, weil er die Universität nicht vor sich hat, vor seinem Eintritt in den prakt. Beruf oder in eine Fachschule, um so mehr das Interesse und die Fähigkeit zu selbständiger wissenschaftl. Fortbildung geweckt werde, z. B. für den künftigen Architekten in der Alterthumskunde, für den Bergmann in der Geognosie u. s. w. Diese Aufgabe wird die Schule aber nur in dem Mafse erfüllen können, als sie nicht blos Kenntnisse für den Gebrauch, sondern ächt wissenschaftliche Bildung mittheilt, wodurch auch dem späteren Berufsleben eine höhere Weihe gesichert wird.

Aus demselben Grunde hat die Realschule, je früher sie ihre Zöglinge den Anforderungen und Bewegungen des öffentlichen Lebens übergeben mufs, desto ernstlicher der Pflicht zu genügen, sie mit allem dem bekannt und vertraut zu machen, was in allem Wechsel der Erscheinung das Bleibende und Unvergängliche ist, und mit der Wahrheit, die über der Wirklichkeit steht. Wird diese wahrhafte Realität des Lebens von den Realschulen übersehen, so wäre von ihnen kein Gewinn für das Leben der Nation zu hoffen: sie würden alsdann eine wissenschaftliche and sittliche Geistesbildung nicht gewähren, sondern den materiellen Zeitrichtungen dienstbar sein, was gegen ihre Bestimmung ist.

Die Wahl der Lehrgegenstände und die Bestimmung des Lehrziels hat sich nach der hierin angedeuteten Aufgabe der Realschulen zu richten, und wird deshalb ebensowohl durch die Natur des menschlichen Geistes, wie durch das Verhältnifs bestimmt, in welches derselbe zu Gott, zur Menschenwelt und zur Natur zu treten berufen ist. Diese Beziehungen bilden die allgemeinen Grundlagen des Lehrplans auch der höheren Realanstalten.

Der traditionelle Name Realschule wird als unterscheidende Bezeichnung, unbeschadet der sonst ortsüblichen Benennungen beibehalten. Er erinnert an die Entstehung dieser Schulen, ohne dafs sie jedoch, bei ihrer im Laufe der Zeit we

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