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26.

(Bildungsanstalten.)

Der Staat.

(Fortsegung: D

Freistaat.)

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Die Stämme Israel hatte Gott erwählet zu Seknem Eigenthum. Sie sollten Niemand unterthan seyn als Ihm. Hiernach besaß das Volk eine Unabhängigkeit und in der Unabhängigkeit eine Freiheit ohne Gleichen auf dem Gebiete der Geschichte.

Nun trat diese Freiheit zwar nie rein heror. Selbst in solchen Zeiten nicht, wo die Unmittelbarkeit des göttlichen Regiments augenscheinlich war. Wie viel weniger dann, wenn die hochgestellte Nation sich gleichsam verlor unter den andern; gedrükt und gedrångt, zerstreut und zerworfen. Doch die Freiheits-Idee verschwand nicht. In Perioden, wo die Wirklichkeit ihr widersprach, erhob sie sich stårker; oft so stark, daß über die Idee die Wirklichkeit ganz vergessen schien.

Einst betheuert Jesus den Juden, die Ihn umgaben (Joh. 8.):,,So ihr bleiben werdet an Meiner Rede, so werdet ihr die Wahrheit erkennen und die Wahrheit wird euch frei machen“. Da antworten Einzelne: ,,Frei machen? Wir sind Abrahams Saamen. Nie sind wir Jemandes Knechte gewesen. Wie sprichst Du deun

"

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ihr sollet frei werden"? Dergleichen erwiedern sie dem Heiland in Lagen, wo die Provinz Judda nicht einmal eigene Könige mehr hat, sondern einem römischen Statthalter unterworfen ist, dabei die Uebermacht des allherrschenden Weltstaats dermaßen empfindet, daß Mißvergnügte fragen:,,ob es recht sei, dem Kaiser Zins geben oder nicht"? Wenn sie vollends behaupten: Wir sind nie Jemandes Knechte gewesen"! das klingt fast lächerlich. Ihre Volksgeschichte wenigstens müssen die pralerischen Wortführer in dem Augenblik vertilgt haben aus ihrem Gedächtniß. Jesus läßt sich auf diese Widersprüche daher nicht ein. Ihre Beleuchtung håtte auch Urtheile veranlassen können, die wegen möglichen politischen Anstoßes gemieden werden mußten. Der Heilige begnügt Sich, zu erinnern, wie das Gemüth doch immer die äusseren Zustände bedinge. Wer Sünde thut, spricht Er, der ist der Sünde Knecht. Die Knechte aber bleiben nicht im Hause. Es bleiben nur die Kinder". Ein freier Staat besteht aus freien Menschen; und freie Menschen, die schon durch ihre irrdischen Staatsverhält nisse zur herrlichen Freiheit der Kinder Gottes erzogen werden, schafft der Sohn.:

Um diese Wahrheit sammeln wir uns.

"

Dem Staat überhaupt hat die vorige Betrach tung gegolten. Sie hat ihn, nach seinem Begriff, seinem Zwek, seiner Würde, seinem Geiste dargestellt, und mit Beziehung auf diese vier Stükke gezeigt, worin nun der Staat als Bildungsanstalt für das Reich Gottes. fich erweise.

Diesmal beschäftigt uns zunächst der Freistaat in gleicher Hinsicht.

Dort trat uns das Bild des Staates gleichsam nur vor die Augen. Hier will es sich an die Herzen legen. Von uns ist die Rede. Auch wir heissen ein freier Staat.

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Segne der Herr Sein Wort, damit es Ihu verherrliche! Ihm befehlen wir uns.

Joh. 8, 36.

so

,,So euch der Sohn frei macht, so seid ihr recht frei".

Der Zusammenhang dieser Worte an ihrer Stelle ist schon angedeutet. Freies Wesen ist bei freien Seelen und freie Seelen schafft der Sohn. Ist aber einmal durch freie Menschen ein freies Wesen, ein freier Staat gebildet dann bildet seinerseits der freie Staat wieder freie Bürger und wird eine

Reich Gottes.

Das ist unser Gedanke.

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Colonie" für das

Ins Licht sehen wird ihn eine dreifache Behauptung, deren Inhalt nicht voraus angegeben werden kann, sondern nach und nach sich ergeben muß.

Wenn jede unter dem Schuß des Gesetzes und seiner Gewalt öffentlich vereinigte und durch die Vereinigung selbstständige Menschengesammtheit ein Staat ist: so ist ein Freistaat diejenige Gesammtheit dieser Art, wo Gesetz und Gewalt nicht bei Einem find,

als dem Herrn und Haupte, sondern bei Allen, als den Gliedern und Bürgern. Im Freistaat, gleichviel wie die Souveränität ausgeübt werde, was verschieden geschehen kann, wird das Volk als Souverain gedacht. Alles ist da Volkssache; schon der Name Republik) giebt das zu erkennen.

Nach dieser seiner Natur erweiset sich der Freistaat, in ganz besonderem Sinn, als Bildungsanstalt für das Reich Gottes.

Wie thut er das?

1.

Im Freistaat, darauf mögen wir zuerst achten, leben die Bürger als Eigenthümer des Landes und seiner Güter. Sie erkennen und behandeln ihren Staat und sein Gebiet als gemeinsames Besißthum und Erbe.

Aus dieser durch Eigenthumsrecht begründeten ,, eigenthümlichen" Stellung zum Staat entwikkelt sich im freien Bürger eine eigenthümliche Gesinnung für den Staat.

Der Freistaatsbürger, als solcher, hat im Bewußtseyn des Antheils, gleichsam Kindestheiles, der ihm von dem Ganzen gebühret, ein Selbstgefühl, das man Hochgefühl, ja, Hoheitsgefühl, nennen kann. Dies Selbstgefühl macht begreiflich, wenn der Gedanke an die Stadt, die ihm zugehört wie er ihr, an seine Stadt, eine Art Verklärung über sein Antlik gießt, und er in ihren, sei es auch beschränkten, Verhältniffen

*) res publica, res populi.

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zufriedener lebt, denn in noch so glänzenden Kreisen, wo ihm das Recht an das Ganze, das er hier hat, fehlen würde. Eine Hütte, spricht er, die mein ist und darin ich frei schalte, habe ich lieber als einen Pallast mit Sklavenstellung und Sklavendienst darin. So heißt es auch hier: die Kinder bleiben im Hause; die Knechte wandern. Ein stärkeres Heimathsgefühl athmet nirgend als in freien Staaten.

Natürlich verbindet sich hiemit das Interesse, das den Freistaatsbürger für alle Dinge seines Gemeinwesens beseelt und das ihm, ohne Rüksicht auf Stand und Gewerbe, das Gepråge einer öffentlichen Persoa aufdrukt.

An beiden sodann, jenem freibürgerlichen Selbstgefühl und diesem staatsmännischen Interesse fürs Ganze erwächst die Aufmerksamkeit, die er jeder Erscheinung zuwendet, erwächst die Freude, die er an jedem Gedeihen hat, erwächst der Eifer, womit er dem Staatsbesten sich hingiebt in übertragenen Verwaltungen, erwächst die Strenge, womit er auf das Geset hålt, erwächst die Redlichkeit, womit er das Zutrauen des Staates vergilt und zum Beispiel, ohne Rechenschaft davon geben zu dürfen, nach eigenem alleinigen Gewissen sein Vermögen besteuert, erwächst die Einfalt, die genügsame Einfalt, womit er aus seiner Stadt feine Welt macht, auf sie sein Wünschen, auch wohl sein Wissen, beschränkt, in ihrer Eigenthümlichkeit sein Ideal findet, eben daher patriarchalisch bei der Weise der Våter stehen bleibt.

Nehmen wir diese Züge zusammen, die sich in der Gesinnung des Freistaatsbürgers, als Staatseigenthümers,

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