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Damit haben wir aber zugleich einen terminus ante quem für die Entstehung der urionischen Phylen bekommen, ein chronologisches Ergebnis, das für die Frage nach ihrer Entstehung von größter Wichtigkeit ist. Diejenigen Gelehrten jedoch, welche die Phylen als eine künstliche Einteilung ansehen, sind alle darin einig, daß ihr vorhergegangen oder auch damit verknüpft gewesen sein muß: die Einigung Attikas, der Synoikismos; und offenbar mit Recht: eine administrative Einteilung setzt notwendig eine größere Einheit voraus1). Der Zusammenhang zwischen beiden ist am prägnantesten von Max Weber ausgedrückt 2): „In der Antike bedeutet Synoikismos vor allem: Schaffung des in Phylen und deren Unterteile gegliederten Heeres, um den chronischen Kriegszustand gewachsen zu sein... Dazu würde vorzüglich die Ansicht Ed. Meyers stimmen, daß Attika seit mykenischer Zeit ein Einheitsstaat gewesen sei: So weit wir geschichtlich hinaufkommen können, ist Attika ein Einheitsstaat, die Könige und Beamten Athens gebieten über das ganze Land... So dürfen wir wohl annehmen, daß sich hier und hier allein der alte Staat der mykenischen Zeit erhalten hat“). Gegen diese Annahme hat man außer der Analogie des übrigen Griechenlands mit Recht geltend gemacht, daß, wenn Attika seit der mykenischen Zeit einen Einheitsstaat gebildet hätte, man hätte erwarten dürfen, daß Athen dann im Epos eine weniger unbedeutende Rolle gespielt hätte1). Die Wichtigkeit dieses Bedenkens wird m. E. durch die Erklärung nicht entkräftet, die Ed. Meyer von diesem auffälligen Schweigen gibt: „Das liegt nur daran, daß die Bevölkerung dieser Gebiete auf die Gestaltung der Sagengeschichte keinen Einfluß geübt hat und daß geschichtliche Ereignisse von nach

(d. h. der früh-mykenischen, in welche der zweite Palast in Knossos fällt mit seinem Naturalismus und später der „Palaststil") gefunden worden sein. Da aber die Besiedelung Asiens einsetzt unter dem Zeichen des spät-mykenischen Stils, welcher eben erst nach 1400 anfängt, ist es m. E. unmöglich, daß die nach dieser Zeit nach Kleinasien auswanderenden Kreter „Ionier" gewesen sein können. Die Ionier Kleinasiens jedenfalls gehen also nicht den Achäern voraus. Und die Frage, die Kretschmer so scharfsinnig aufgerollt hat, bleibt somit noch unbeantwortet.

Philoloons Zusammenschlub Attikas zu einer Gesamtgemeinde zur Voraussetzung. Denn (1987),

1) Lezius, 1. 1. p. 327: Auf jeden Fall hat die Einrichtung der Phylen den

da jede Phyle auch ein lokaler Bezirk gewesen sein muß, kann die Organisation erst dann stattgefunden haben, als die Regierungsgewalt, die dabei tätig war, ganz Attika ihr eigen nennen konnte." Szanto, p. 257: „Erst nachdem der Einheitsstaat geschaffen war, konnte eine Einteilung des attischen Volkes in Phylen vorgenommen werden.“

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2) In seinem ausgezeichneten Aufsatze über die Agrargeschichte des Altertums, Handw. der Staatswiss. I3 p. 102.

3) G. d. A. II. 224, cf. Forschungen II, p. 529 und G. d. A. III. 260.

4) Lezius, 1. 1. p. 328.

haltigem Eindruck sich hier nicht abgespielt haben oder nicht im Gedächtnis geblieben sind 1). Ist es doch gerade wenig glaublich, daß von einem so mächtigen Staate, wie es ein geeinigtes Attika gewesen sein müßte, gar nichts im Gedächtnis geblieben sein sollte.

Ein anderes Bedenken war früher Ed. Meyer selbst gekommen, daß es nämlich für einen so großen Staat niemals einen eigenen Namen gegeben hätte. Es ist ja auffallend und aller Analogie wiedersprechend, daß die Bewohner einer einheitlichen Landschaft nicht nach dieser, sondern nach der Hauptstadt benannt werden“ 2). Dem sei aber nicht so; es habe früher der Name Arrizoi für die Bevölkerung der ganzen Landschaft bestanden, also derselbe Unterschied zwischen Aratot und ATTIZO wie zwischen ratiñrcu und Aczedauóriot, ein Unterschied ,,für das Verständnis der älteren attischen Geschichte von fundamentaler Bedeutung". Diesen Standpunkt hat er aber später preisgeben müssen: Da Dittenberger mich überzeugt hat, daß das Adjektivum áttɩzoć niemals, wie ich früher meinte, ein Volksname gewesen sein kann, so müssen wir anerkennen, daß, soweit unsere Erkenntnis hinaufragt, es für das Gebiet von Athen niemals weder einen Landschaftsnamen noch einen Stammnamen gegeben hat, d. h. mit anderen Worten, daß Athen immer der herrschende Vorort dieser Landschaft gewesen ist. Damit ist das Epos in bester Übereinstimmung...3). Damit stehen aber im schärfsten Gegensatz sowohl die Tatsachen, die sich durch die Prüfung der geschichtlichen Überlieferungen ermitteln lassen, wie die Ergebnisse der archäologischen Erforschung Attikas. Für die erstgenannten verweise ich auf die betreffenden umsichtigen Erörterungen von de Sanctis), der sich nicht nur durch die „intrinseca verisimiglianza" und die „analogia di altre regione greche", sondern auch durch ..qualche indizio speciale" berechtigt hält zu erklären che l'Attica sia stata una volta divisa in stati indipendenti tra loro". Entscheidend scheinen mir aber die Resultate der Ausgrabungen in Attika, deren Wichtigkeit für unsere Frage m. W. von den Historikern nicht beachtet worden ist). Als Orte, wo die mykenische Kultur geherrscht hat, haben sich gefunden: die Akropolis von Athen, Halike, Acharnae (Menidi), Eleusis, Aphidnae, das attische Binnenland, Thoricus, also fast in jeder Ecke Attikas. Die ältesten Stufen sind in Athen und Eleusis, ebenso in Thoricus un Aphidnae gefunden worden. If from the discoveries we attempt to draw general conclusions for Attica in the Mycenaean age, special attention must be paid to two facts; first, that among the many centres of culture then existing in Attica no

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3) Forschungen II, p. 516. 4) ATOIZ, p. 24 sqq.

5) Das folgende entnehme ich dem Buche von Tsountas-Manatt, The Mycenaean age, Appendix C. p. 383 sqq.

one seems to have been so prominent as to overshadow the rest. The Acropolis of Athens, indeed, can boast the strongest prehistoric walls, but the only domed tombs are those at Acharnae and Thoricus, while at Athens not even an ordinary chamber-tomb has yet come to light. On the other hand, the domes of Thoricus were probably much poorer in treasure than the chamber-tombs of Spata. The second noteworthy fact is that entire cemeteries, with grave furniture more valuable than the usual pottery, have not yet found in Attica; ... the graves of the common people show that the average social condition was a state of comparative poverty. Mit Recht wird dann daraus geschlossen: The natural inference from these facts squares with the received tradition of the pre-Thesean times, namely, that Attica was then divided into a number of independent states with their several "oportes te zaìÌ Ágvτaveĩa (Thuk. II. 15).

Daß schon seit mykenischer Zeit Attika ein Einheitsstaat gewesen sei, widerspricht somit sowohl der geschichtlichen Überlieferung als dem Bilde, das uns die Ausgrabungen von der Landschaft zeigen. Zu demselben Ergebnis der nachmykenischen Entstehung des Einheitsstaates gelangen wir, wenn wir uns die Frage vorlegen, welche Ursachen diese Einheit, den Synoikismos Attikas, hervorgerufen haben und in welche Zeit diese hinaufzurücken ist. Das grundlegende Werk über diesen Gegenstand ist noch immer Kuhn's Über die Entstehung der Städte bei den Alten, Komenverfassung und Synoikismos; auf diesem fußen auch die meisten späteren Forscher. Als Fundgrube für die betreffenden Tatsachen von unschätzbarem Wert, muß das Buch doch jetzt in mancher Hinsicht als veraltet gelten. Einer der wichtigsten Fehler, an welchem seine Ausführungen kranken, ist von de Sanctis scharfsinnig klargelegt worden'): hat sich doch Kuhn das volle Verständnis für die Frage des Synoikismos dadurch verschlossen, daß er unter diesem Worte zwei ganz verschiedene Erscheinungen zusammenfaßt. In eigentlichem Sinne kann es nur den Vorgang bezeichnen, bei dem die bisher zerstreuten Bewohner von zwei oder mehr Dörfern sich zu einem tatsächlichen Zusammenwohnen vereinigen. Ein Beispiel solchen Zusammenziehens der Bevölkerung bietet der Synoikismos, durch den Gelon aus Syrakus eine Großstadt gemacht hat2). Völlig anders verhält sich die Sache, wenn die Bewohner von zwei oder mehr Dörfern auf irgendwelchem Wege man soll dabei nicht vor allem an ein bestimmtes legales Übereinkommen denken dazu gelangen die Ausübung ihrer politischen Rechte an einen bestimmten Ort zu binden, der also der Sitz der Zentralgewalt wird, selber aber in den Wohnstätten bleiben, in denen sie ihren Beruf treiben: es wäre korrekt. in diesem Falle von vuokiter zu reden. Wenn auch Spätere diese 1) ΑΤΘΙΣ, Ρ. 22. 2) Mehrere Beispiele 1. 1. P. 21.

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zwei Vorgänge verwechselt haben und öfters von Synoikismos reden, wo ein Fall von огμло2τÉvεr vorliegt, so liegt der Grund dafür bei συμπολιτένειν Thukydides, darin, daß er sich die Einheit Attikas auf dieselbe Weise entstanden gedacht hat, wie er zu seiner Zeit die Entstehung von Städten erlebt hatte: durch bewußtes Eingreifen eines Mannes oder eines Volkes, also als einen einmaligen Akt. Der Irrtum von Thukydides und fast allen antiken Geschichtsschreibern - dem auch Kuhn unterliegt - ist, daß sie, lebend in kleinen Poleis, in welchen die Staatsgewalt alles umfaßte und alles anordnete, sich keine Zustände anders entstanden denken können als absichtlich durch menschliche Überlegung herbeigeführt. Für Kuhn ist die Entstehung einer Stadt synonym, mit ihrer „Gründung“). In diesem Gedankengang ist es nicht zu verwundern, daß man auch die Entstehung der ältesten Städte dem einmaligen Akt einer bestimmten mythischen Figur zuschreibt. So folgt Thukydides nur alten Legenden, wenn er den Synoikismos Athens Theseus zuschreibt (II. 15) und Kuhn trägt kein Bedenken, diese Angabe als historisch zu nehmen und auf Grund dieser die Entstehung Athens in homerische Zeit zu verlegen: denn Athen war schon durch Theseus, dessen Lebenszeit nach Eusebius 54 Jahre vor Trojas Fall, zusammengebaut" 2)! Selbstverständlich sind die neueren nicht mehr völlig in der antiken Auffassung befangen. Ed. Meyer gibt für die Entstehung der Städte mehr allgemeine Ursachen: „Sie ist das Ergebnis und zugleich das Hauptförderungsmittel der gesteigerten Kultur; das Bedürfnis nach stärkerer Ausbildung der Staatsgewalt findet in ihr seinen Ausdruck; aus dem Stammverband wird ein wirklicher Staat, aus der Oberleitung seiner Angelegenheiten eine wirkliche Regierung" 3). Es bleibt aber bei dieser Erklärung die weitere Frage, wodurch eben das Bedürfnis nach stärkerer Ausbildung der Staatsgewalt" entstanden ist, oder mit anderen Worten denn Synoikismos ist eben die Zentralisation der Regierung und als deren Folge die Ausbreitung der Staatsgewalt wodurch ist, z. B. in Attika, der Synoikismos hervorgerufen? Diese Frage ist scharf zu unterscheiden von der anderen, worauf man bisher meistens eine Antwort gesucht hat, auf welche Weise die Stadtverfassung entstanden ist. ..In Untersuchungen über den Ursprung von Verfassungsinstituten ist stets zwischen der Frage nach dem treibenden Motiv, welches eine Verfassungsänderung hervorgebracht hat, und der Frage nach der Einrichtung, an welche sich die Neuerung anschließt, aus welcher das neue Institut entsteht, zu unterscheiden. Die letztere ist eine speziell verfassungsgeschichtliche Frage; ihre Lösung ist die spezielle Aufgabe des Verfassungshistorikers. Die erstere dagegen läßt sich nur

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1) So fordert er, man soll sich die Prinzipien vergegenwärtigen, von welchen die Alten bei Gründung einer Stadt geleitet wurden“.

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vom Standpunkte der allgemeinen Geschichte beantworten; die treibenden Motive, welche Verfassungsänderungen hervorbringen, liegen auf allgemein politischem, auf allgemein geistigem, auf religiösem, auf ökonomischem Gebiete. Wir können hier, da das Städtewesen im wesentlichen nur auf ökonomische Ursachen zurückzuführen ist, die verfassungsgeschichtliche einfach der wirtschaftsgeschichtlichen Frage gegenüberstellen“. „Die Stadtverfassung kann nur wiederum aus einer Verfassung entstehen, oder sie schließt sich was auch möglich ist an keine vorhandenen Verfassungseinrichtungen an, bildet sich vielmehr vollkommen neu. Das Städte wesen ist aus der Entwicklung von Handel und Gewerbe entstanden" 1). Es ist, wenn ich richtig sehe, ein Fehler vieler alterer Historiker gewesen bei ihren Untersuchungen über die Entstehung der Städte diesen wichtigen Unterschied nicht immer scharf ins Auge gefaßt zu haben. Ist doch z. B. Kuhn, wie er selbst in der Vorrede seines Buches bezeugt, „unausgesetzt bemüht gewesen die Untersuchung über die Entstehung der Städte der Alten weiterzuführen indem „er" an die griechische Komenverfassung die Beispiele der Städte gründung oder des Synoikismos anzuschließen... gedachte". Die Frage jedoch nach dem treibenden Motiv, welche die Verfassungsänderung hervorgebracht hat, bleibt bei ihm völlig unberücksichtigt2). Es scheint mir angebracht, für das wirtschaftsgeschichtliche Problem, das die Entstehung des griechischen Städtewesens darbietet, die Analogie aus dem europäischen Mittelalter, so weit sie etwas aufzuhellen vermag, heranzuziehen. Es kann hier selbstverständlich nicht die Absicht sein, die Frage nach der Entstehung z. B. des deutschen Städtewesens auch nur in großen Zügen zu skizzieren; ich möchte nur kurz auf die wirtschaftlichen Faktoren hinweisen, die sich in den betreffenden Untersuchungen für die Entstehung der Städte als maßgebend herausgestellt haben3).

1) von Below, Der Ursprung der deutschen Stadtverfassung, p. 12.

2) Auch der neueste Bearbeiter dieses Gegenstandes, Francotte (La polis grecque, recherches sur la formation et l'organisation des cités, des ligues et des confédérations dans la Grèce ancienne, 1907) bleibt fast völlig in der staatsrechtlichen Betrachtungsweise befangen und läßt historische Einsicht in die Bedeutung der Städteentstehung zu sehr vermissen. Für ihn besteht nur der verfassungsrechtliche Akt; Synoikismos heißt la fondation d'un état. Und was ist fonder un état? C'est établir un gouvernement, ou, autrement dit, c'est organiser ces trois pouvoirs ou fonctions essentielles du gouvernement: le pouvoir exécutif, le pouvoir législatif, le pouvoir judiciaire (p. 115). So werden dann die verschiedenen Arten von Synoikismos zwischen Stämmen, zwischen Staaten, zwischen Völkerschaften, schön hergezählt, ganz ohne Rücksicht auf die Zeit. Eine derartige, völlig unhistorische Betrachtungsweise ist nur möglich, wenn man die Frage nach dem Grunde solcher Verfassungsänderungen ignoriert; diese wird durch Francotte fast mit keinem Worte berührt.

3) Für die Entstehung der Städte kommen selbstverständlich viele andere Faktoren mit in Betracht: geographische, topographische, Klima usw.; für meinen

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