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Gregor von Nyssa1 zu reden, Zusammentritt zusammengehöriger und vermöge eines geheimnissvollen Naturzuges sich wieder einigender Elemente (τῶν οἰκείων συνδρομὴ, ἀῤῥήτῳ τινὶ τῇ τῆς φύσεως ὁλκῇ πρὸς τὸ ἴδιον inuyoμérov). Sagt doch selbst ein neuerer berühmter Physiolog, dass in der sich forterhaltenden Beziehung der Seele zu der Erde, der ihr Leib anheimgefallen, die Bedingungen der Wiederherstellung der mit dem Tode zerstörten organischen Individualität oder der Wiedererschaffung eines neuen Leibeslebens für dieselbe begründet seien.2

1) s. de hominis opificio p. 116 s. und besonders die ausführliche Erläuterung der Sache in dem Dialog mit Makrina p. 213 - 219 in t. III der Pariser Ausgabe. 2) Purkinje in R. Wagner HW. 3, 2, 470.

ANHANG.

JOHANN HEINRICH URSINUS

ÜBER DFN MITTELZUSTAND DER SEELEN.

Gewiss ist es und kann nicht geleugnet werden, wenn es nur recht verstanden wird, dass auch die Seelen der Gerechten, ob sie wol nach ihrer Natur für sich selbst unsterblich leben und aus Gottes Gnad durch Christum selig und im Himmel sind, dennoch dem Stand des Todes oder, wie die Väter reden, seinen Gesetzen, Herrschaft und Botmässigkeit unterworfen seien, so lange sie von ihren Leibern geschieden sind. Solchen Stand beschreibt die h. Schrift mit dem Wörtlein Scheol als einen gemeinen Ort, dahin alle Menschen fahren, gute und böse (Gen. 37,35. 42, 38. Ps. 55, 16). Da kann niemand eine Seel erlösen aus der Höllen Hand, das ist aus der Macht und Gewalt des Todes Ps. 89,49., und wird also.der Tod und die Hölle gemeiniglich zusammengesetzt, wenn nicht allein von den Gottlosen, wie Ps. 49, 15., sondern auch von den Auserwählten geredet wird Hos. 13, 14., bis der Herr durch seine herrliche Erscheinung den Tod, den letzten Feind, aufheben 1 Cor. 15,26 und das Land der Todten stürzen wird Jes. 26, 19.', welchen Ort niemand besser auslegt als S. Johannes in seiner Offenbarung 20, 14., dass der Herr den Tod und die Hölle werfen werde in den feurigen Pful; da wird die Höll vom feurigen Pful unterschieden und bedeutet also nichts anderes, als das Reich und die Herrschaft des Todes, welche Esaias das Land der Todten nennet: anzeigend, dass nach der Auferstehung keiner seiner Auserwählten weder sterben noch vom Tode, wie vorhin, beherrscht werden soll, sondern der Tod und alle seine Macht, Reich und Herrschaft werde allein über die Verdammten ergehen, welches ist der andere und ewige Tod. Gleichwie auch von unserm Haupt Christo S. Paulus sagt: Hinfort wird er nicht mehr sterben, der Tod wird nicht mehr über Ihn herrschen (Röm. 6, 9). Und wie nun solcher Stand des Todes, dem alle Menschen unterworfen, ein Land der Todten und Scheol, die Grube, genannt wird in h. Schrift, nicht als wenn es ein natürlicher wahrhaftiger Ort in der Welt wäre, sondern, nach ihrer Gewohnheit, per Condescensum, menschlicherweise davon zu reden: also kann man auch die Väter der Kirche nicht schelten, die solche Art zu reden behalten, so sie anders die göttliche Lehr vom seligen Zustand der Seelen nicht verwerfen, sondern also glauben, dass alle Seelen, weil sie im gleichen Stand des Todes wegen der Trennung ihrer Leiber sind, gleichsam in einer gemeinen Custodie, einem unsichtbaren Orte, verharren bis an den jüngsten Tag, dass sie aber dennoch als unsterbliche Geister ihre bestimmten Wohnungen auch für sich selbsten haben und sonderlich die gläubigen Seelen, wann sie den Weg alles Fleisches gehen müssen, mitten im Tode durch das finstre Thal alsbald durchdringen in den Himmel zur

1) Ursinus folgt der (nach der masorethischen Vocalisation unmöglichen) Lutherschen Uebersetzung, aber Luther selbst übersetzte früher, wie man jetzt fast allgemein die Stelle versteht: vnd das land wird die todten eraus werffen. Delitzsch, Biblische Psychologie.

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ewigen Seligkeit. Und das ist die gemeine Wohnung und gleichsam das Grab der Seelen, dessen D. Lutherus unterschiedliche mahl gedenkt, darvon diejenigen, welche die Wahrheit sehen und doch wissentlich lästern, so viel Geschrei machen. Denn er ja beides ausdrücklich setzet: dass die Seelen ratione compositi, in Ansehung ihres natürlichen Standes, darzu sie von Gott geschaffen sind, dass Leib und Seel ein Mensch seien, dem gemeinen Reich des Todes und seinen Gesetzen unterworfen, und doch auch ratione sui, in Ansehung ihres eignen geistlichen unsterblichen Wesens, ihr Leben ausser aller Gewalt des Todes behalten und entweder selig im Himmel oder unselig in der Hölle seien. Hieraus folgt für sich selbst

Zum Andern, dass die Seelen der Gerechten freilich noch bis an den jüngsten Tag in einem wider ihre Natur und Endursach, darzu sie von Gott geschaffen, gezwungenen unnatürlichen und unvollkommenen Stande seien und also ihre consummatam beatitudinem noch nicht erlangt haben, wie Bernhardus recht sagt. Das ist die gemeine Lehr aller Kirchenväter, fest gegründet in Gottes Wort und christlicher Lehr, daraus wir wissen, dass die Seel nicht für sich selbst, vor und ausser dem Leibe, selbstständig bei Gott sei gewesen, sondern erst nach der Bildung des Leibs dem Menschen von Gott in der Erschaffung sei gegeben worden, dass demnach die Seel, nach Intention und Vorsatz ihres Schöpfers, ein ens incompletum, zwar also geschaffen und mit Unsterblichkeit begabt, dass sie auch ausser dem Leibe nach dem Tode bleiben, bestehen, leben kann und soll, doch wider ihre Natur und Endursach. Daraus auch die Auferstehung der Leiber unwidersprechlich geschlossen wird, weil es unmöglich, dass die Seel in einem unnatürlichen Stand bleibe in Ewigkeit, in welchen sie per accidens durch die Sünde gefallen und dazu sie Gott nicht geschaffen... Denn wiewol die Seelen nach dem Tode leben und den Höchsten loben, so sind dieselben doch nicht der ganze Mensch (Sir. 17, 27 s.), wie die platonischen Weisen geschwärmet, sondern nur ein wesentliches Stück des Menschen: derowegen, damit Gott den Menschen nicht umsonst geschaffen habe, welches wider seine Weisheit ist, so muss der Mensch, ob er wol durch den Tod aufgehöret, ein Mensch zu sein, 2 dennoch durch die Auferstehung von den Todten wiederum ein Mensch werden und bleiben in Ewigkeit, dass Gottes Ehr entweder seiner Barmherzigkeit an den Auserwählten, oder seiner Gerechtigkeit an den Verdammten, an allen aber seiner Kraft und göttlichen Weisheit geoffenbaret und gepriesen werde in Ewigkeit.

Bleibt demnach 3) die Seele der Gerechten vom Tod an bis zur Auf

1) Also der Hades kein Ort, sondern ein Zustand, so dass die abgeschiedenen Seelen der Gerechten im Himmel und Hades zugleich sind die Schrift drückt sich nirgends so aus und will also auch sicher nicht so verstanden sein. Wäre Hades wirklich nur Name eines Zustandes, so lässt sich auch dann nicht sagen, dass die Seelen der Gerechten im Hades seien; sie sind im ewigen Leben, das sie schon hienieden hatten, frei von den diesseitigen Trübungen dieses Besitzes.

2) Nicht so: der Leib ohne die Seele ist ja nur ein Ding, die geisthafte Seele aber als das Personbildende des Menschen auch ohne den Leib noch Person; der Tod raubt der menschlichen Persönlichkeit den als nächstes Bethätigungsmittel und Bethätigungsobject wesentlich zu ihr gehörigen Leib, aber die Seele, welche in ihrer Doppelseitigkeit die eigentliche Wesensgestalt des Menschen ist, besteht fort, also auch der Mensch dem Wesen seiner Geistleiblichkeit nach.

erstehung in einem mittlern Stande: selig zwar im Himmel, sofern sie für sich selbst eine unsterbliche Seele ist, und doch noch nicht vollkommen, sofern sie eine menschliche Seele ist. Und in solchem Verstand haben die Römischen Theologen recht gesagt zu Ferrar,' die Seelen der Heiligen hätten nach ihrer Natur, für sich selbst absonderlich betrachtet, sofern sie Seelen sind, schon ihre vollkommene Seligkeit. Hingegen haben die Väter auch recht, dass solche Seelen, sofern sie menschliche Seelen und dazu erschaffen sind, dass sie im Leibe wohnen und ein wesentliches Stück des Menschen sein sollen, ihre vollkommene Seligkeit noch nicht hätten. Sind etliche unter den Alten gewesen (welches man nicht kann in Abred sein), welche solchen Unterschied ausser Acht gelassen und den Seelen der Gerechten nur eine privativam beatitudinem oder solche Seligkeit zugeschrieben, dass sie von allem Uebel für sich selbsten befreiet seien, so haben sie der Sachen zu wenig gethan. Hingegen thun heutige Päbstische Lehrer der Sachen zu viel, indem sie solchen Seelen die ganze vollkommene Seligkeit also zulegen, dass sie ausser der Herrlichkeit ihrer Leiber nichts mehr zu gewarten oder zu empfangen hätten. Wir bleiben mit allen Vätern in der Mittelstrassen. Und dahin gehet auch, was die Alten sagen: es hätten die Seelen der Gerechten schon primam stolam, das erste weisse Kleid, empfangen, hätten aber noch duplicia vel binas stolas zu gewarten.

Dass aber 4) die vollkommene Anschauung der h. Dreifaltigkeit, wie der Schluss des Florentinischen Concilii lautet, zu dieser absonderlichen Seligkeit der gerechten Seelen gehöre, das bleibt im Streite. Bellarminus, welcher sich sehr bemühet, solches zu behaupten, hat es mit keinem einigen klaren Zeugniss heiliger Schrift, mit keinem einigen alten Kirchenlehrer, der es ausdrücklich bejahet hätte, mit keiner vernünftigen Schlussrede bündig bewiesen. Die Verdammten, sagt Bellarminus, sind schon in der Qual Lc. 16, also sind die Gerechten schon in der Seligkeit. Antwort: Aber, wie jene noch nicht in der vollkommenen Qual sind, auch die Teufel selbsten nicht, wie Bellarminus selbsten lehret, also auch diese nicht in der vollkommenen Seligkeit. Ferner: Der Sterbtag der Heiligen ist ihr Geburtstag, darum ist er ein Anfang ihrer Seligkeit, denn wenn sie sterben auf Erden werden sie geboren im Himmel. Antwort: Amen! Ein Anfang; gleichwie ein neugebornes Kindlein schon das Licht anschauet, auf Erden lebet, seines Vaters Erbe ist, väterlich ernähret, versorget, geliebet, vom ganzen Hausgesind als ein Erbe geehret, seinen Vater von Tag zu Tag kennen lernet, bis ein vollkommener Mann daraus wird, also auch hier. Ferner: die Hoffnung, die sich entzeucht, ängstet die Seelen, also haben die Seelen gleich ohne Aufschub was sie hoffen, denn es geziemet sich nicht, dass die geängstet werden die keine Sünden haben. Antwort: wenn der Schluss wahr wäre, so hätten die Seelen im Himmel keine Auferstehung ihrer Leiber, kein Rachgericht Gottes über ihre Feinde, keine neue Welt und himmlisches neues Jerusalem zu hoffen. Solche Hoffnung aber, weil sie ganz gewiss und unfehlbar, und auf der Zeit beruhet die Gott bestimmt hat, macht weder Furcht noch Angst, bezeugt aber doch, dass die Seelen noch nicht das vollkommene Gut haben.

1) Auf dem Concil von Ferrara - Florenz (1438-39), wo die oben angegebene Ansicht der Lateiner den Sieg über die griechische davontrug.

Wenn aber die Seelen der Gerechten ihren eigenen seligen Stand ansehen, wird ihnen keine Zeit lang, ist auch nicht lang; sie haben schon was sich nach Gottes Rath und Verheissung zu ihrer Vergnügung allein gebühret und können in solchem Stand nichts weiter für sich verlangen, weil sie wissen, dass nach Gottes Willen sie für sich selbst nichts weiter verlangen sollen. Die seligen Seelen leben in keiner menschlichen Zeit, die man mit Tagen, Monaten, Jahren ausrechnet, sondern in einer engelischen Zeit, da tausend Jahre sind wie eine Nachtwache, gleichwie Gottes Ewigkeit nur ein Pünctlein ist, so klein, dass nichts da Vergangenes oder Zukünftiges ist, und so unendlich gross, dass es alle Zeiten in sich fasset und umschränkt. Sieben Jahre diente Jacob dem Laban um Rahel in höchster Mühsamkeit, noch däuchten sie ihm als wärens nur einzelne Tage, so lieb hatte er sie Gen. 29, 20. Wie sollte denn den auserwählten Seelen die Zeit lang werden bei ihrem allerliebsten Vater, bei ihrem allerschönsten Bräutigam? Weil sie aber wissen, dass Gott noch eine grössere Seligkeit ihnen bereitet habe; wissen, dass ihre Mitbrüder auf Erden noch im Kampfe liegen; wissen, dass ihr Widersacher, der Teufel, noch auf Erden herrsche, als wenn kein Gott im Himmel wäre und seine Rache ewig schlafen würde; wissen, dass sie, von ihren Leibern durch des Tods Gewalt getrennet, ausser ihrem angeschaffenen Stand leben müssen; wissen, dass solches alles von der Sünd herkomme (denn durch die Sünde ist der Tod in die Welt gekommen, dass er über alle Menschen herrschet, bis Christus seiner Herrschaft ein Ende machen wird mit seiner herrlichen Erscheinung): so sehnen sie sich auch darnach, mit herzlichem Verlangen, doch ordentlich, ohne Furcht, Angst, Verdriess, Ungeduld, in Gottes Willen und Ordnung ganz acquiescirend und wohl befriedigt. Dass ihnen noch etwas abgehet an der endlichen Vollkommenheit, kränkt sie so wenig als einen Jüngling dass er nicht schon ein Mann ist. Aber sie sehnen sich, dass Leib und Seel mit einander gecrönet werden an dem grossen Crönungs-Tag des Herrn. Nach Erlösung ihrer Leiber und Wiedervereinigung mit ihnen geht sonderlich ihr Verlangen, wie Bernhardus schreibet: Diese natürliche Begierde ist so stark in ihnen, dass auch noch nicht ihre ganze Lieb und Verlangen frei auf Gott gehet, sondern gleichsam eingezogen und gerunzelt wird etc. [Die kühne Stelle aus Sermo III in Festo omnium Sanctorum lautet: Unde hoc tibi, o misera caro, o foetida, unde tibi hoc? Animae sanctae, quas propria Deus insignivit imagine, te desiderant, quas redemit proprio sanguine te exspectant, et ipsarum sine te compleri laetitia, perfici gloria, consummari beatitudo non potest. Adeo viget in eis desiderium hoc naturale, ut necdum tota earum affectio libere pergat in Deum, sed contrahatur quodammodo et rugam faciat, cum inclinantur desiderio tui. Bernhard fasst das verlängliche Fragen der Seelen Apok. 6,9 s. als hervorgegangen nicht sowohl aus Begierde nach dem Gerichte, als vielmehr aus Sehnsucht nach der Auferstehung und Verklärung ihrer Leiber, die am Tage des Gerichts erfolgen wird. Die heiligen Seelen sind sine macula Apok.14, 5), aber auf diese wohlberechtigte Sehnsucht gesehen doch nicht sine ruga. Das Ende der Heilsgeschichte aber ist eine verherrlichte Gemeinde, die weder Makel noch Runzel hat].

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