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nicht geschwind wieder mit der obern vereiniget. Aber bey einem wahrhaft Todten bleibt sie in der Lage, die man ihr gegeben hat; oder wann sie sich auch zurücke ziehen will, so geschieht es nur nach und nach, und im mer bleibt noch ein kleiner Zwischenraum zwischen der obern und untern Zahnlade. 5.) Wenn Schwere, Rälte und Steife des Rörpers zugleich sich bey einem Verstorbenen einfinden. 6.) Die Weiche oder Verwelkung der Augen, besonders wenn das hornartige Häutchen nicht mehr durchsichtig ist. Und dieß ist charakteristisches Zeichen bey einer Schwangern.

III. Endlich giebt es gar kein gewisses Zeichen des wirklichen Todes, als den faulen Todtengeruch, den Jedermann unterscheiden kann. Und wenn dieser sich einstedt, fangen die Leichen auch an zu gähren, so daß der Schaum vor den Mund tritt, und schwarzblaue Flecken am Leib zum Vorschein kommen. Dieses muß man bey jedem Verstorbenen abwarten, ehe man ihn begråbt. Långer braucht man nicht zu warten. Wenn fich diese Zeichen auch etliche Stunden nach dem Absterben schon einstellen, so ist der Tod doch gewiß.

S. IV.

Mittel wider die Ansteckung.
(Aus Stockmann. )

1. Geh niemals , wenn es seyn kann, nåchtern zu

I.

einem Kranken, besonders wenn er mit einer ansteckenden Krankheit z. B. mit hißigem Fieber, Ruhr, Bes decken, Frießlausschlag u. s. f. behaftet ist; sondern nimm zuvor eine Messerspiße voa Theriak, oder etwelche über Nacht im Effig erweichte Kranabeere in den Mund.

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II. Priester, die öfters nüchtern zu den Kranken gehen müßen, sollen Angelikawurzl in den Mund neh men, oder die Gelenke der Hände und Füsse, wie auch Nasen Ohren und den Mund mit Essig waschen.

III. Nimm dich im Gehen wohl vor aller Erhißung in Acht; denn dadurch öffnen sich die Schweißlöcher, und die vergiftete Dünfte des Kranken können leicht eindringen.

IV. Müßtest du aber dich durch eilfertigen Gang erhißen, so laß vor deiner Ankunft die Thüre des Krane kenzimmers ein wenig aufmachen; kühle dich vor dem Hause ein wenig ab; dffne auch im Zimmer des Kranken das Fenster, das dem Kranken gegenüber steht.

V. Stelle dich niemals gerade vor den Kranken hin, sondern zum Haupt des Kranken, daß nicht sein Athem geradezu auf dich zugeh.

VI. Seße dich bey ansteckenden Krankheiten gar nicht, oder nur auf einen hölzernen Stuhl oder Bank nieder. Bleib auch nicht so lange fißen, bis du durchaus erwärmet bist.

VII. Speye dfters aus, und hüte dich einen Speis chel hinab zu schlucken.

Vill. Laß es nie zu, daß sich der Kranke abdecke, oder viel bewege. Noch weniger sehe seinen Ausschlag oder offenen Schaden an. Trage Sorge, daß in deiner Gegenwart die graußliche Schäden eines Kran= ken z. B. der Krebs, wohl zugedeckt bleiben.

. IX. Von den Geschirren, als, Löffel, Schüffeln, Trinkgeschirr, die der Kranke gebraucht hat, sollen die Gesunden nichts gebrauchen; sollen sie zerbrechen, oder gut reinigen. Besonders soll man auf den Leibstuhl eines Kranken nicht gehen.

X

X. Immer laß im Krankenzimmer ein wenig, Rauch von Kranabeerholz oder Kranabeeren machen ; oder gieß Essig auf glühendes Eisen oder gehißte Steine...

XI. Hûte dich, daß du im Krankenzimmer weder etwas essest, noch trinkest, denn so würdest du den anz gesteckten Speichel im Munde mit hinabschlingen,

XII. Siehe auf Reinlichkeit des Bettes, besonders bey Kranken, die Alles unter sich laffen. Blut, Auswurf, Urin u. d. gl. lasse nicht im nämlichen Zimmer lange Zeit stehen. Ihre Ausdünstung vergiftet die Luft.

XIII. Kehrest du von dem Kranken zurück, so spüle den Mund mit Wasser oder Effig aus; wasche die Hände und das Gesicht; verändere deine Kleider; lege das Schnupftuch und Beichttuch weg, und verschiebe das Essen und Trinken."

XIV. Leute, welche die Kranke besuchen, oder ihe nen auswarten, sollen immer effissauer essen, und zu Zeiten auch Essig trinken. Der beste ist der Weinesfig.

XV. Der Besuch eines ansteckenden Kranken soll nicht zu lange dauern, statt dessen soɑ man ihn öfters besuchen.

XVI. Das beste Verwahrungsmittel wider ansteckende Krankheiten ist folgendes. — Nimm Weinessig. Darein lege Rauten, Pimpinellen, Bethomica, Baum nüsse, Knoblauch und Kranabeere, nebst ein wenig Kampher. Laß diese Spezies, im Effig vermischt, vierzig Stunden lang in der Sonne, oder auf dem Ofen ste= hen. Rüttle es öfters auf. Alsdann seige den Essig ab. Bewahre ihn in einem wohlbedeckten Geschirr, und nimm in der Frühe einen Löffel voll, du wirst selbst von der Pest nicht angesteckt werden.

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XVII. Hast du etwa eine Krankheit schon angeers bets verspürest du Kopfwehe, Unlust zum Effen, Ueblichkeiten des Magens, einige Alterazionen, Froft, Schauder u. f. f. so nimm eine Messerspiße voll Theriak, oder antispasmotisches Pulver; oder den Saft einer halben Lemonie. Lege das Hemd weg; zieh aber kein neugewaschenes, sondern ein anders schon getragenes Hemd an; lege dich zu Bett; halte die Achseln wohl bedeckt, und dünfte aus, und mit dem Schweiße wird auch die Krankheit ausgehen.

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I n h a l t

Erste Abtheilung.
Von den Pflichten eines Kranken.

I. Hauptst åÆ.

Von den Pflichten eines Kranken gegen sich selbst.

S. 1.

Augemeine

llgemeine Pflichten.

§. II. Besondere Pflichten gegen seinen Leib, Leben

und Gesundheit.

S. III. Vflichten über fein zeitliches Vermögen.

Formular eines christlichen Testaments.

S. IV. Pflichten gegen seine Seele.

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Seite I

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Von den Pflichten eines Kranken gegen Andere.

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S. I. Pflichten der Eheleute gegen einander.
S. II. Pflichten eines Kindes gegen seine Aeltern.
S. III. Pflichten der Aeltern gegen ihre Kinder.
S. IV. Pflichten eines Sterbenden gegen seine Freun

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de, Anverwandte. Geschwisterte, Nachbarnic. 19
S. V. Pflichten eines Hausvaters gegen das Gesinde. 20
S. VI. Pflichten gegen den Krankenwarter.
S. VII. Pflichten gegen den Arzt.
3f4

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III. 5 aupt-

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