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formel bei Austheilung des Sakraments. Es ist also nur eine Union im Kultus geschehen. Zu einer wahren Union, wozu die Geschichte und das Kirchenrecht in Anhalt allerdings leise Anfänge zeigt, zu einer Union in der Lehre und im Bekenntniss ist es noch nicht gekommen. Denn das Vorgeben einiger Rationalisten, als sei durch die Union der Rechtsbestand der Confessionen und die Gültigkeit der Bekenntnissschriften aufgehoben, ist nicht begründet. Um die gänzliche Haltlosigkeit solcher Behauptungen innerhalb der anhaltischen Kirche nachzuweisen, müssen wir uns den Stand der symbolischen Verpflichtung in Anhalt bersichtlich vor Augen stellen.

Für die Lutherische Kirche in Anhalt gelten als Symbole die 3 ökumenischen, die Augsb. Conf., deren Apologie, die Artic. Smalc., der Catech. minor et major. Für das Fürstenthum Zerbst liess Fürst Johannes durch den Sup. Dürr eine treffliche Kirchenordnung ausarbeiten, die bis zum Erlöschen des Fürstenhauses in Gültigkeit blieb, und deren Bestehen zu Rechte von den erbenden Fürsten desshalb auch 1797 garantirt ist. Ausser den genannten Symbolen erkannte diese Kirchenordnung auch die Conc. - Formel als Symbol an, wie denn die lutherischen Prediger in Anhalt überhaupt sich durch den Kampf der Kryptocalvinisten niemals hindern liessen, die Conc.-Formel als ihr Symbol zu bekennen, wenn auch ihre reformirten Consistorien nicht darauf mit verpflichteten, sondern nur auf die 5 ersten evangelischen Symbole. Die ausdrückliche Verpflichtung auf diese Symbole wurde gewöhnlich nicht bei der Ordination, weil dieselbe der reformirte Superintendent in der reformirten Schlosskirche verrichtete, sondern bei der Vokation übernommen. In Cöthen werden jetzt die lutherischen Prediger (und nicht einmal alle) nur noch auf die Augsb. Conf. und deren Apologie verpflichtet, womit aber die rechtsverbindliche Kraft der andern Symbole nicht aufgehoben ist. Man bedient sich beim Gottesdienst der in Leipzig 1743 erschienenen sächsischen Agende. In Bernburg lautet die Verpflichtung für die unirten Geistlichen :,, im Sinn der evangelischen Bekenntnisschriften zu lehren. " Die Geschichte hat nachzuwei

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sen, welche Bekenntnisse in jeder Gemeinde gegolten haben. In Dessau ist seit etwa 1815 (nachdem Preussen etwa 2 Jahre früher damit vorangegangen war) die ansdrückliche Verpflichtung auf die Symbole unterlassen worden; bis dahin wurde in die Vokationen geschrieben, dass der Prediger das Wort Gottes in Uebereinstimmung mit den in unserm Lande angenommenen Bekenntnissschriften der lutherischen (resp. reformirten) Kirche zu lehren habe. " Eine einseitige Massregel einer Behörde, welche ohne Anzeige an den vorhandenen Lehrstand die Verpflichtung unterlässt, hat für die Kirche keine rechtliche Bedeutung. Ihr Bekenntniss kann durch eine Willkür nicht alterirt werden. Seit der Union ist darin keine Veränderung eingetreten. Nur ist die Kenntniss, dass bis vor 30 Jahren eine Verpflichtung bestand, und dass die Geltung der Symbole noch zu Recht besteht, bei der Behörde und Geistlichkeit immer seltner geworden.

Die Reformirten in Anhalt haben allezeit die Augsb. Conf. als ihr Symbol bekannt. 1596 wurden die liturgischen und dogmatischen 28 Artikel der Reformirten vom Jahre 1547 allen Predigern zur Unterschrift vorgelegt, bei Verlust der Stelle und Vermeidung des Landes. Die Unterschrift derselben wurde aber eben so bald wieder aufgegeben, als der Revers von 1585 zum Schutz der lutherischen Lehre. 1605 wurde die kurpfälzische Agende eingeführt. Die Fürsten und Theologen erklärten nach wie vor ihre Uebereinstimmung mit der Lehre der Augsb. Conf.; solche Erklärung wurde auch 1630 von allen Kanzeln wiederholt, als das Jubiläum der Augsb. Conf. gefeiert wurde. Die Verpflichtung bezog sich nur auf die Augsb. Conf. und ihre Apologie; nicht auf die reformirten Katechismen. Diesen Erklärungen blieben die Reformirten treu (vgl. z. B. Daniel Sachse, Sup. in Cöthen, Nöthiger Unterricht 1653). Auch liessen die 3 reformirten Fürsten eine Vertheidigung ausgehen 1666 gegen die Beschuldigung des Zerbster Fürsten Johannes, als wären sie von der Lehre der Augsb. Conf. abgefallen. Sie versicherten, dass ihre Prediger allezeit auf die Augsb. Conf. verpflichtet würden. Sie gaben dabei zu verstehen, dass sie die Conf. variata, Fürst Johannes die invariata meine. In Cöthen werden die

reformirten Prediger noch jetzt auf die Augsb. Conf. und die Apologie verpflichtet und hingewiesen auf die Kirchenordnung von 1699, die aber den meisten Geistlichen und der Behörde selbst unbekannt sein soll. In Bernburg und Dessau werden die Prediger an ehemals reformirten Gemeinden nicht mehr wie früher auf die in diesem Lande angenommenen Bekenntnissschriften der reformirten Kirche verpflichtet, sondern in Bernburg wie die lutherischen: im Sinn der Bekenntnissschriften (welcher?) zu lehren, in Dessau wird nichts von den Symbolen erwähnt.

Das ist der faktische Stand im Vergleich mit dem zu Rechte bestehenden. Es musste darauf hingewiesen werden, obwohl ein genaueres Eingehen auf die gegenwärtigen Verhältnisse einer besondern Behandlung vorbehalten werden muss. Die Aehnlichkeit beider Zeiten, der heutigen und der vor 250 Jahren, besteht in dem Widerwillen gegen die Eigenthümlichkeiten der lutherischen Kirche. Die andern Anwendungen und Lehren mag sich der Leser selbst machen. Das Recht und die Freiheit der Kirche ist damals zuerst und später wiederholt verletzt. Wie können aber nun die jetzigen gerechten und billig denkenden Kirchenobern gut machen und helfen? Ein einfacher Weg, aus den Verwirrungen der Gegenwart herauszukommen, wäre der, wenn allen Predigern ein Bekenntniss zur Augsb. Conf. und deren Apologie abgenommen würde; darin stimmten die frühern lutherischen und reformirten Gemeinden überein. Eine Schwierigkeit dabei scheint, dass die Reformirten keine andern rechtlich gültigen Symbole haben, als diese zwei, dagegen den Lutheranern zugemuthet würde, einige Symbole fallen zu lassen, also den spätern entwickelten Zustand gegen einen frühern unentwickelten aufzugeben, durch Unterlassen der Verpflichtung auf die folgenden Symbole. Da indessen die Conc.-F. nicht allgemein angenommen ist, so handelt es sich nur um die Schmalkaldischen Artikel (welche freilich im Original von 4 anhaltischen Superintendenten unterschrieben sind) und um den grossen Katechismus. Würde nun in Dessau der Gebrauch des kleinen lutherischen Katechismus fernerhin nicht mehr verboten, sondern seine Einführung auch in reformirten Ge

meinden begünstigt, wie in Bernburg geschieht, so liesse sich gegen ein solches Provisorium nicht viel einwenden. Hat die Kirche ein Leben, so wird sie zu immer deutlicherem Bekenntniss der Lehre fortschreiten.

Hat die Kirchentrennung in Anhalt angefangen, da das Land unter mehrere Fürsten vertheilt wurde, so gebe der Herr der Kirche, dass sie wieder zur Ruhe kommen möge, wenn das Land wieder unter einem Fürsten vereinigt wird. Er helfe, dass dann das vereinigte -Anhalt einmüthiglich und mit Einem Munde in wahrer Union bekenne Jesum Christum wahrhaftigen Gott und wahrhaftigen Menschen von nun an bis in Ewigkeit. Amen.

Ist eine von Rationalisten gegebene Taufe die rechte Taufe? Eine Frage für die Kirche unserer Zeit, beantwortet

von

H. A. Pistorius,

Pastor zu Suplingen.

Schon oft ist die hier in nähere Erwägung gezogene Frage auf Pastoral-Conferenzen erörtert worden. Allemal hat sie eine grosse Bewegung der Gemüther hervorgebracht. Je länger desto mehr wird sie sich geltend machen. Gänzlich von sich abweisen kann sie niemand mehr, den der Strom der neuen Erweckung ergriffen hat, ja! nur umspült. Ich habe daher in Gottes Namen den Versuch gemacht, sie zu beantworten. Diesen Versuch biete ich hiermit zu weiterer Besprechung dar. Er ist länger geworden, als ich beabsichtigte. Ich sehe aber nicht, wie man zum ersten mal um ein Bedeutendes abzukürzen im Stande wäre. Was überflüssige Worte wären, bitte ich, mir zu vergeben; bemerke aber ausdrücklich, dass ich wünsche, widerlegt zu werden.

Vor ungefähr zwei Jahren las man in den Zeitungen, dass ein erwachsener Christ in Frankfurt am Main in Erfahrung brachte, dass er nicht getauft sei. Er war in den

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Zeiten der Revolution geboren. Die Gottlosigkeit des Geschlechtes jener Zeit macht es sehr wahrscheinlich, dass damals viele Kinder auch in Deutschland nicht getauft worden sind; jener Frankfurter kam für seine Person darüber zur vollständigen Gewissheit. Weil er nun gern selig werden wollte, und wusste, dass der HErr gesagt hat:,,Wer da glaubet und getauft wird, der wird selig werden" (Mark. 14, 16), so liess er sich, obgleich schon sehr bei Jahren, taufen. Die Sache machte solches Aufsehn, dass sogar politische Zeitblätter dieselbe durch die Welt trugen. Freilich spielte der ernste Christ in den leichtfertigen Blättern eine sonderbare Figur. Er war augenscheinlich nur als eine Curiosität und Antiquität da hinein gestellt. Das,, aufgeklärte neunzehnte Jahrhundert" sollte an ihm einen Triumph der Aufklärung durch ein mitleidiges Lächeln feiern. Oder sollte

er als ein warnendes Exempel von dem,, Mysticismus“ abschrecken, indem an ihm zum Vorschein kam, bis wohin sich die,, religiöse Schwärmerei" verirren könnte?

Nun, dem sei wie ihm wolle. Auf mich hat die Erzählung damals einen unauslöschlichen Eindruck gemacht. Ich habe gewartet, ob nicht irgend eine Kirchenzeitung diese Angelegenheit ausführlich mittheilen, und daran die Ermahnung knüpfen würde, wie sehr der Kirche unserer Zeit solche Treue gegen das Wort unseres HErrn noth thue. Der Mann ist es werth, in der Kirchengeschichte unserer Tage genannt zu werden. Die Namen der Irrlehrer unserer Zeit werden bekannt gemacht. Das ist nicht zu tadeln. Paulus nennt auch den Hymenäus und Alexander mit Namen. Man beschreibt die Giftpflanzen und bildet sie ab, dass sich jedermann vor ihnen in Acht nehmen könne. Aber zu wünschen wäre es auch, dass solche Zeugen Christi, wie jener Frankfurter, öffentlich genannt, oder wenigstens ihre Geschichte ausführlich mitgetheilt würde zu einem Zeugniss. Die alte Kirchengeschichtsschreibung hat ihren Beruf in dieser Hinsicht nicht verkannt. Eusebius erzählt im 7. Buch seiner Kirchengeschichte, Kap. 8, aus einem Briefe des Dionysius, Bischofs von Alexandrien, an den Römischen Bischof Xystus Folgendes:,, Die Brüder waren versammelt zur öffentlichen

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