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Linke Kolumne. Das Tribunenkollegium des Jahres 374 d. St. 380 v. Chr. hat bei Livius (VI 27) sechs, bei Diodor (XV 50) acht Mitglieder. Die Zahl neun, welche das neue Fragment bietet, ist bisher überhaupt unerhört. Ich setze die drei Listen zum Vergleich her:

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4. Licinus Menenius LanatusII. 4. Licinius Mene- 5. 4ɛúzios Mεvývios.

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MOMMSEN (Staatsr. II 1, 189) hält die sämtlichen achtstelligen Tribunenkollegien für unhistorisch und glaubt, dass sie auf einer Zusammenrechnung sechsstelliger Konsulartribunen mit den zweistelligen Censorenkollegien beruhen". Evident ist dies der Fall beim Jahre 351 d. St. 403 v. Chr., wo die sechs Namen, welche Diodor hat, bei Livius erweitert sind durch die Gentilicia der beiden Censoren desselben Jahres. Aber für 374 380 hat, wie wir jetzt sehen, der Redaktor der kapitolinischen Fasten sogar noch einen Namen mehr als Diodor- und der von ihm aufgeführte Sulpicius führt ein anderes Cognomen als der Censor des Jahres, C. Sulpicius Camerinus.') Es wird angesichts dieser Thatsache zweifelhaft, ob wirklich die echte Überlieferung für dies Jahr bei Livius und eine in doppelter Weise erfolgte Interpolation bei Diodor und in den kapitolinischen Fasten gesehen werden darf. Von den sechs Namen bei Diodor sind zwei leider arg verderbt ; was den vierten anbelangt, so scheint mir in diesem Falle der Patmensis mit Tάtos TEQEVTIOS sich von der richtigen Überlieferung weiter zu ent

1) Trotzdem hält MOMMSEN die Identität beider für wahrscheinlich. C. Sulpicius M. f. Q. n. Peticus (schreibt er mir) stimmt zwar genau mit der Nomenclatur des von 388 bis 403 oft in den Fasten genannten Mannes; dieser kann aber unmöglich 374 tr. mil. gewesen sein. Vielmehr ist dies der bei Livius unter diesem Jahre aufgeführte Censor C. Sulpicius Camerinus, der in der alten Liste als C. Sulpicius stand und dessen Namen der Redactor der Capitolini falsch ergänzt hat."

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fernen als die übrigen der guten Klasse, welche Tvaios ohne Gentilicium haben. Im Archetypus mag Ivalos Ztorios gestanden haben und das Gentilicium schwer leserlich gewesen sein; dann ist erklärlich, dass von den abgeleiteten Handschriften die einen es ganz ausliessen, der Schreiber des Patmensis aber die nicht fernliegende Schlimmbesserung TegevτIOS machte.') Noch ärger verderbt ist der an dritter Stelle stehende Name "Ayyos: will man ihn mit einem der noch übrigen Namen der anderen Listen identifizieren, so hat m. E. der des Ser. Cornelius Maluginensis die grössere Wahrscheinlichkeit, als der zum ersten Male auf dem neuen Steine vorkommende L. Papirius Mugillanus (es könnte etwa "Ayros aus Zégytos verschrieben und das Gentilicium ausgefallen sein): doch ist natürlich sicheres nicht auszumachen.2)

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Was die einzelnen Personen betrifft, so begnüge ich mich, ohne Bekanntes zu wiederholen, mit einigen Bemerkungen.

1. Über L. Valerius Poplicola s. MÜNZER, de gente Valeria p. 36 n. 6. Frühere Tribunate kennt Diodor z. J. 365 = 389. 367387. 371 = 383, Livius ausserdem ein erstes 360 394, welches, wie MOMMSEN (Hermes V 276 Röm. Forsch. II 229) gezeigt hat, apokryph ist. Die kapito

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1) GATTI, p. 209, behauptet mit Unrecht, das Gentilicium vor Mugillanus sei wegen Corrosion des Steines unleserlich, und will aus Diodor Terentius ergänzen. Aber die Stelle ist sicher nie beschrieben gewesen, und es handelt sich um einen der bekannten Fälle, wo von zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Gentilnamen dieser nur in der ersten Zeile ausgeschrieben und in der folgenden leerer Raum gelassen wird. Schon das Cognomen Mugillanus hätte verbieten sollen an ein andere gens als die Papiria zu denken.

2) MOMMSEN Schreibt mir: „Drei Namen stimmen in allen drei Listen:

L. Valerius,
P. Valerius,

Licinus Menenius.

Dazu kommt als vierter ein Papirius, den auch alle drei Listen haben, aber Livius und Diodor mit ungleichem Vornamen, die Fast Cap. doppelt Ti. Papirius Crassus, L. (Papirius) Mugillanus II. An diesen vier Namen haben wir also sichere alte Tradition. Zwei Namen haben die Cap. und Diodor gemein:

zwei die Cap. und Livius:

L. Aemilius Mamercinus,
C. Sulpicius,

C. Sergius,

Ser. Cornelius Maluginensis.

Sicher auszuscheiden ist, ausser den Flicknamen bei Diodor (die zur Ausfüllung der Zahl acht eingesetzt sind: s. CIL. 12 p. 82) auch C. Terentius, welcher plebejische Name erst viel später auftaucht. Mir scheint es demnach evident, dass die alte Überlieferung zwei Listen kannte, denen vier Namen gemeinschaftlich waren, die übrigen differierten. Daneben standen dann noch die Namen der beiden Censoren. Die Gesamtzahl differierte vielleicht nur in der Weise, dass neben sechs Tribunen zwei Censoren oder auch acht Tribune genannt wurden. Der Redactor der Cap. giebt mit seinen neun Namen eine aus beiden alten Listen zusammengestellte Klitterung."

linischen Fasten gingen, wie der Chronograph von 354 zeigt, mit der interpolierten Tradition.')

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2. Über P. Valerius L. f. [L. n. Poti]tus Poplicola s. MÜNZER a. a. O. p. 37 n. 7. Von seinen sechs bei Livius vorkommenden Tribunaten (368388. 370384. 374 380. 377 = 377. 384 = 370. 387 = 367) bezeichnet MoMMSEN a. a. O. das erste und das fünfte, welche Diodor nicht kennt, als verdächtig. Wir sehen jetzt, dass auch die fasti Capitolini das von 368 388 nicht anerkannten: da sie aber in der Zählung des fünften und sechsten wieder mit Livius übereinstimmen, müssen sie zwischen 374 und 384 noch ein Tribunat des Potitus interpoliert haben.) 3. Über Ser. Cornelius Maluginensis s. MeNZER bei PAULY-WISSOWA IV 1404 n. 254 (wo das neue Fragment bereits benützt ist), der ihn für einen Sohn des Tribunus militum 350 404 und Enkel des Konsuls 318436 hält. Die genealogischen Angaben sind neu.

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4. Licinus Menenius Lanatus ist Tribun noch 367 387. 376 378. 378 376: der Vorname, in den Handschriften meist in Lucius oder Licinius verändert, ist bisher unbelegt. Neu sind die Angaben über Vater und Grossvater, der letztere könnte identisch sein mit dem Konsul 302 = 452 und 314440, dessen Vorname in der Diodorischen Liste beide Mal Tiros lautet, bei Livius und Dionys zwischen Titus, Gaius, Lucius schwankt; dann wäre das stemma der Menenii (oder was den Redaktoren der Magistratstafel dafür galt) so zu konstituieren:

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5. C. Sulpicius Peticus ist gleichnamig dem Censor 388 = 366, Konsul 390

364,

393

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361, 399

355, 401 353, 403
353, 403351,

1) Ich berichtige den Schreib- oder Druckfehler in meiner ersten Publikation Arch. Anz. 1900 S. 6, wo irrtümlich poplicola V (statt poplicola v) steht; von der Ziffer ist nicht die geringste Spur erhalten.

2) Der Chronograph hat z. J. 371 Publicola III (Livius VI 21, Publ. IIII.), dann aber z. J. 373 Publicola IIII, wo sonst niemand diesen Namen kennt. Es pflegt bis jetzt angenommen zu werden, dass der Chronograph den Namen irrtümlich aus dem Jahre 374 wiederholt habe: doch lässt der Fall des Potitus (n. 2) die Möglichkeit offen, an eine Diskrepanz zwischen Livius und den fasti Capitolini zu denken.

Diktator 396

S. 23, Anm. 1.)

358; vgl. HAACKH bei PAULY, R. E. VI 14. (S. o.

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6. Über L. Aemilius Mamercinus s. KLEBS bei PAULY-WISSOWA I 569 n. 94, der ihn von dem 363 = 391. 367 = 387. 371 383. 372 382 als Tribunen genannten L. Aemilius Mamercinus (n. 93) trennen will. Aber die Zahl VI ist auf dem Steine sicher, wird auch durch den Chronographen, der Publicola V et Mamertino VI hat geschützt. Also ist doch wohl Identität anzunehmen, und daraus zu folgern, dass die capitolinischen Fasten ihm noch ein Tribunat mehr gaben, als die Livianischen. Wenn MOMMSEN (Hermes V 275 = Röm. Forschungen II 228) den L. Aemilius unter den acht diodorischen Kriegstribunen des J. 374 als einen der Censoren dieses Jahres betrachten will, so wird dies nach dem oben auseinandergesetzten weniger probabel erscheinen.

7. Cn. Sergius . Fiden(as) Coxo III. Das erste Tribunat dieses Mannes erwähnt Livius VI 5 z. J. 367 387 (Tάios Zegovinios (Γάιος Σερουίλιος Diodor). Das zweite fehlt in den uns überlieferten Listen (könnte etwa bei 369 385 gestanden haben, wo Livius nur fünf Namen hat). Im Pränomen Cn. stimmt der Stein mit den Codd. N und A des Diodor, während der Patmensis (wie Livius) Fatos hat: es scheint (wie schon oben S. 23 bemerkt), dass in diesem Falle der Patmensis nicht die bessere Überlieferung hat. Die Cognomina Fidenas und Coxo waren bisher nicht bezeugt, für das letztere finde ich sonst überhaupt nur ein Beispiel (CIL. IX 5127, Interamna: P. Vibius P. 1. Philotimus Coxso).

8. Ti. Papirius
Τίτος.

Crassus. Der Vorname lautet bei Livius P., bei Diodor Titos. Sowohl Titus wie Tiberius sind in der gens Papiria ohne Beispiel, der Mann sonst unbekannt.

9. L. Papirius Mugillanus II. Kommt, wie bemerkt, zum ersten Mal hier vor; zu welchem Jahre die fasti Capitolini sein erstes Tribunat notierten, lässt sich nicht ermitteln.

Es ergiebt sich im allgemeinen, dass die systematische Interpolation der Magistratsliste, wie sie MoмMSEN a. a. O. klar gelegt hat, in den fasti Capitolini noch weiter geführt war, als bei Livius. Der Redaktor derselben hat die „einfache Operation, den geduldigen Stammbäumen einige Horatier und Valerier mehr einzufügen und einer Anzahl bereits in den Fasten auftretender Personen noch ein oder das andere Tribunat mehr beizulegen" mit noch grösserer Beharrlichkeit durchgeführt, als Livius, der, wie MOMMSEN mehrfach bemerkt, dem alten ächten Texte näher steht, als die Tafel (Röm. Forsch. I 66).

Die zwanzigtägige Diktatur des Cincinnatus (im Kriege gegen Praeneste) wird von Livius VI 28. 29 erzählt. Vgl. auch Festus p. 363 S. V. trientem; Eutrop. II 2.

Rechte Kolumne. Die zweite Hälfte der obersten Zeile, qui postea [Claudinus appellatus) [est], hat GATTI bezogen auf den zweiten

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Censor des Jahres 422 a. u. 332 v. Chr., Sp. Postumius Albinus: wogegen ich (Arch. Anz. 1900 S. 6) nicht hätte Widerspruch erheben sollen. Denn erstens stehen, wie MÜNZER (b. PAULY-WISSOWA IV, S. 1367 n. 186) bemerkt, wenn neben den ordentlichen und eponymen Jahresbeamten sowohl ausserordentliche Magistrate wie Censoren fungiert haben (so 336418. 391 363. 442 312. 474 280), stets die Censoren an letzter Stelle; und zweitens giebt der Chronograph von 354 dem Postumius bei seinem Konsulat (420=334) den Beinamen Caudinus, der also doch wohl auf der Tafel gestanden haben muss. Allerdings ist es sonderbar, dass die Note über die Verleihung des Beinamens erst dem Jahre 423 beigesetzt gewesen sein soll, während der Beiname selbst schon 420 erschienen wäre.')

423 a. u. 331 v. Chr. Das Konsulat giebt Livius VIII 18 an: M. Claudio Marcello, T. Valerio; Flaccum Potitumque varie in annalibus cognomen consulis invenio. HAACKH (b. PAULY RE. VI 2334), dem MÜNZER (de gente Valeria S. 38 n. 10) folgt, glaubte die Differenz durch eine von Livius verschuldete Verwechselung des Konsuls mit dem Magister equitum desselben Jahres erklären zu sollen. Der Redactor der fasti Capitolini hat, wie wir jetzt sehen, vielmehr beide für identisch gehalten. Die Namen des Vaters und Grossvaters lernen wir hier zum ersten Mal kennen; der Grossvater könnte der Tribun von 374 (s. o.) sein, der Vater ist sonst nicht nachzuweisen. Auf die ziemlich einschneidenden Veränderungen einzugehen, die der von MÜNZER konstruierte Stammbaum der Valerier hierdurch erfährt, würde zu weit führen.

Der Name des dictator clavi figendi causa lautet bei Livius a. a. O. Cn. Quinctilius; die Chronographen seit PIGHIUS haben ihm den Beinamen Varus gegeben - wie erhellt, mit Unrecht. Der Mann ist sonst nicht bekannt, er könnte ein Sohn des T. Quinctius Capitolinus Crispinus dict. 393361, cos. 400 354 etc. (CIL. I, p. 352) sein.

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424 a. u. 330 v. Chr. Die Namen des Vaters und Grossvaters des Konsuls Papirius kommen hier zum ersten Male vor: er kann demnach nicht (wie CIL. I, p. 351, wenn auch mit dem Audruck des Zweifels, angenommen ist) identisch sein mit dem Censor des Jahres 436, welcher L. f. M. n. war. Der zweite Konsul könnte, wie GATTI p. 21 annimmt, Vater des gleichnamigen Konsuls von 436 sein; jedenfalls ist er zu unterscheiden von dem Censor des Jahres 442, qui in eo honore Venox appellatus est. - Über die Ereignisse des Jahres s. Livius VIII 19.

Es ist nun weiter zu erörtern, wie sich das neue Fragment zu den bisher bekannten Stücken der Marmorfasten stellt: wie wir sehen werden,

1) Man müsste denn annehmen, dass in den Cap. z. J. 420 der Konsul Postumius ohne Cognomen gestanden, und dass der Chronograph dasselbe aus seiner Quelle entnommen hätte. Über die seltenen analogen Fälle vgl. MoMMSEN, CIL. I2 p. 84f.

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