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FÜR

KIRCHENRECHT.

UNTER MITWIRKUNG

VON

DR. F. BLUHME IN BONN, DR. E. HERRMANN IN HEIDELBERG,
DR P. HINSCHIUS IN KIEL, DR. B. HÜBLER IN BERLIN, DR. A.
VON SCHEURL IN ERLANGEN, DR. H. WASSERSCHLEBEN IN GIESSEN U. a.

HERAUSGEGEBEN

VON

DR. RICHARD DOVE,

ORDENTLICHEM PROFESSOR DER RECHTE ZU GÖTTINGEN, AUSSERORDENTLICHEM
MITGLIEDE DES LANDES-CONSISTORIUMS ZU HANNOVER, ORDENTLICHEM MITGLIEDE
HISTORISCH-THEOLOGISCHEN GESELLSCHAFT ZU LEIPZIG,

DER

UND

DR. EMIL FRIEDBERG,

ORDENTLICHEM PROFESSOR DER RECHTE ZU LEIPZIG.

IX. BAND.

CORE!
(BODLILIT
PERIODIC

TÜBINGEN.

VERLAG DER H. LAUPP'SCHEN BUCHHANDLUNG.

1870.

Druck von H. Laupp in Tübingen.

I.

Kritische Beleuchtung der neuen österreichischen Gesetze vom 25. Mai 1868. über Ehe, Schule und interkonfessionelle Verhältnisse.

Von

Gustav Porubszky,

erstem Pfarrer A. C. in Wien.

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Wer die politischen Ereignisse der lezten zwei Jahrzehnte in Oesterreich aufmerksam verfolgte, der wird das hastige Drängen und Treiben auf dem Gebiete der legislatorischen Thätigkeit wohl begreiflich finden. Nachdem die Aufschubstheorie und das Verschleppungssystem glücklich beseitigt wurden, durften die Momente der günstigsten politischen Konstellation nicht versäumt werden. Bei den hochgehenden Fluthen der allgemeinen Reformen ist es nicht immer möglich, die strenge Ruhe und Besonnenheit zu bewahren, die bei jeder konstituirenden und organisirenden Thätigkeit gefordert wird. Der Zeitgeist übt eine gewaltige Pression auf alle legislatorischen Faktoren aus und der übergrosse Eifer und die schwer zu beschwichtigende Ungeduld mögen die Ursachen sein, warum bei der jetzigen Gesetzgebung in Oesterreich manches Unvollkommene geschaffen wird, das, ehe es noch recht ins Leben eindringen konnte, schon eine verbesserte Auflage nothwendig machte. Doch sind wir weit entfernt, Alles zu verwerfen, was nicht den Stempel der Vollendung trägt, sondern wir sind über jeden, scheinbar noch so geringen Fortschritt erfreut, wenn er nur den Keim zum weiteren Fortschritt in sich birgt.

Zeitschr. f. Kirchenrecht. IX. 1.

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