FÜR KIRCHENRECHT. UNTER MITWIRKUNG VON DR. F. BLUHME IN BONN, DR. E. HERRMANN IN HEIDELBERG, HERAUSGEGEBEN VON DR. RICHARD DOVE, ORDENTLICHEM PROFESSOR DER RECHTE ZU GÖTTINGEN, AUSSERORDENTLICHEM DER UND DR. EMIL FRIEDBERG, ORDENTLICHEM PROFESSOR DER RECHTE ZU LEIPZIG. IX. BAND. CORE! TÜBINGEN. VERLAG DER H. LAUPP'SCHEN BUCHHANDLUNG. 1870. I. Kritische Beleuchtung der neuen österreichischen Gesetze vom 25. Mai 1868. über Ehe, Schule und interkonfessionelle Verhältnisse. Von Gustav Porubszky, erstem Pfarrer A. C. in Wien. Wer die politischen Ereignisse der lezten zwei Jahrzehnte in Oesterreich aufmerksam verfolgte, der wird das hastige Drängen und Treiben auf dem Gebiete der legislatorischen Thätigkeit wohl begreiflich finden. Nachdem die Aufschubstheorie und das Verschleppungssystem glücklich beseitigt wurden, durften die Momente der günstigsten politischen Konstellation nicht versäumt werden. Bei den hochgehenden Fluthen der allgemeinen Reformen ist es nicht immer möglich, die strenge Ruhe und Besonnenheit zu bewahren, die bei jeder konstituirenden und organisirenden Thätigkeit gefordert wird. Der Zeitgeist übt eine gewaltige Pression auf alle legislatorischen Faktoren aus und der übergrosse Eifer und die schwer zu beschwichtigende Ungeduld mögen die Ursachen sein, warum bei der jetzigen Gesetzgebung in Oesterreich manches Unvollkommene geschaffen wird, das, ehe es noch recht ins Leben eindringen konnte, schon eine verbesserte Auflage nothwendig machte. Doch sind wir weit entfernt, Alles zu verwerfen, was nicht den Stempel der Vollendung trägt, sondern wir sind über jeden, scheinbar noch so geringen Fortschritt erfreut, wenn er nur den Keim zum weiteren Fortschritt in sich birgt. Zeitschr. f. Kirchenrecht. IX. 1. 1 |