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Sechs Dorträge für Volksschullehrer,
gehalten im Auftrag des Königlich
:: Sächsischen Kultusministeriums ::

Copyright 1910 by Quelle & Meyer, Leipzig

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Was sind gesicherte Ergebnisse? Grade der Sicherheit.

Ehe ich mich anschicke, von den wichtigsten gesicherten Ergebnissen der Wissenschaft vom Alten Testamente, soweit sie der neueren Zeit angehören, zu reden, mag es sich vielleicht empfehlen, eine nicht unwichtige Dorfrage zu stellen, von der ich vermute, daß sie mancher unter uns und überhaupt mancher, der von gesicherten Ergebnissen der biblischen Wissenschaft redet oder nach ihnen fragt, sich noch nicht mit hinreichender Klarheit gestellt hat. Es ist die Frage: Was sind überhaupt gesicherte Ergebnisse? Welche Vorstellung ist mit diesem Begriffe zu verbinden?

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Mit dieser Frage handelt es sich zunächst noch nicht um das Materielle; nicht darum: ist diese oder jene Tatsache geschichtlich? oder dergleichen. Davon mag später die Rede sein. Hier handelt es sich mir vorläufig nur um den nicht im Sinne der pädagogischen, sondern der allgemeinen wissenschaftlichen Methodik — rein methodischen Grundsak: in welchem Sinne dürfen wir bei der biblischen, im besonderen der alttestamentlichen, Wissenschaft gesicherte Ergebnisse erwarten? gibt es für ihre Ergebnisse eine absolute oder etwa nur eine relative Sicherheit? sind alle ihre Ergebnisse, auch wenn wir sie im weiteren Sinne nach unserer besten Überzeugung kurzweg als „gesicherte“ bezeichnen, schlechthin und unumstößlich sicher, oder gibt es etwa Gewißheiten, Sicherheiten verschiedenen Grades, die wir, streng genommen, sorgsam zu unterscheiden hätten?

Tatsächlich ist das lektere der Fall.

Kittel, Alttestamentliche Wissenschaft, 4. Aufl.

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Eine Sicherheit ersten Grades gewinnen wir auf Grund von Urkunden, sofern sie diesen Namen im strengen Sinne verdienen, finden sie sich innerhalb der Bibel oder in Inschriften, Tontafeln, Papyri usw., und sofern sie selbst glaubwürdig sind und in unzweideutiger Art Auskunft geben. (Die letztere Einschränkung beziehe ich darauf, daß ja auch eine vortreffliche und an sich durchaus glaubwürdige Urkunde einzelne minder flare oder uns heute nicht mehr vollständig verständliche Angaben oder Ausdrücke enthalten kann.) Aus einer Urkunde dieser Art können wir eine Gewißheit ersten Ranges, gesicherte Tatsachen und feststehende Ergebnisse in demjenigen Sinne, in dem überhaupt die Geschichte von solchen reden kann, entnehmen.

Neben ihr gibt es aber auch eine Sicherheit zweiten Grades. Sind an sich vortreffliche Urkunden, so wie es vorhin angenommen ist, nicht in allen Stücken unzweideutig; oder sind sie uns nicht vollkommen erhalten, sondern nur in Bruchstücken, an denen wesentliche Be= standteile fehlen: so tritt in der Notwendigkeit der Erklärung und Deutung des nicht vollkommen Klaren oder der Ergänzung des nur teilweise auf uns Gekommenen aus dem uns Gegebenen im Zusammenhang mit dem uns sonst Bekannten ein Element der Subjektivität, also des persönlichen Abwägens nach Wahrscheinlichkeitsgründen, nach eigener Auffassung und dergleichen zu dem objektiven Befunde hinzu.

Es versteht sich von selbst, daß die Sicherheit des so gewonnenen Ergebnisses schon nicht mehr genau so groß sein kann wie im ersten Salle. An Stelle der wirklichen historischen Gewißheit ist die hohe Wahrscheinlichkeit getreten, eine Wahrscheinlichkeit, die dem Bearbeiter des Stoffes, pieleicht auch zuständigen Beurteilern, der Gewißheit gleichkommen kann, so daß sie nach ihrer besten

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Überzeugung glauben, von einem „gesicherten Ergebnis" reden zu dürfen, die aber doch streng genommen eben nur eine hohe Wahrscheinlichkeit und die persönliche Überzeugung namhafter Forscher für sich hat, möglicherweise aber durch weitere Tatsachen oder andere Autoritäten umgestoßen werden kann. Kurz, es handelt sich um Sicherheit zweiten Grades:

Für sie ist das genannte Beispiel nur eines an Stelle vieler. Ist die Urkunde an sich schon nicht ersten Ranges, sondern nur zweiten, also beispielsweise nicht von den beteiligten Personen oder ihren Auftraggebern, Zeugen, Zeitgenossen u. dgl. selbst herstammend, sondern nur aus dem den Ereignissen nach Zeit, Ort, Umgebung schon etwas fernerstehenden, wenn auch noch wohl unterrichteten Kreise kommend, so ist sie selbstverständlich wieder nur Quelle einer Sicherheit zweiten Ranges. Oder aber ist die Urkunde selbst zwar ersten Ranges, soll aber zur Erschließung von Dorgängen benutzt werden, die in ihr selbst nicht enthalten sind, sondern dem in ihr Enthaltenen nur nahestehen, so betreten wir mit den an sich noch so berechtigten und notwendigen Schlüssen aus gesicherten Tatsachen natürlich nur dann den Boden voller Sicherheit, wenn sie sich mit zwingender Notwendigkeit ergeben, in jedem anderen Halle den einer Sicherheit zweiten, wo nicht dritten Grades.

Auch eine solche, eine Sicherheit dritten Grades gibt es. Neben Urkunden ersten und zweiten Ranges haben wir solche dritten Ranges, die den Ereignissen verhältnismäßig ferne stehen, aber doch über sie noch im ganzen gut unterrichtet sind, mindestens noch wertvolles Material - für unsere Erkenntnis enthalten. Und neben Schlüssen zwingender Art oder solchen von höchster Wahrscheinlichteit, die aus feststehenden Tatsachen abzunehmen sind, gibt es solche von hoher, ziemlich hoher, einer gewissen

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