| 1884 - 392 หน้า
...wörtlich : « Eheliche Kinder bedürfen zur Eheschliessung, so lange der Sohn das fünfundzwanzigste , die Tochter das vierundzwanzigste Lebensjahr nicht...des Vaters der Einwilligung der Mutter und, wenn sie minderjährig sind, auch des Vormundes. Sind beide Eltern verstorben, so bedürfen Minderjährige der... | |
| 1880 - 492 หน้า
...zulässig. || § 29. Eheliche Kinder bedürfen zur Elleschliessung, solange der Sohn das fünfundzwanzigste, die Tochter das vierundzwanzigste Lebensjahr nicht...des Vaters der Einwilligung der Mutter und, wenn sie minderjährig sind, auch des Vormundes. || Sind beide Eltern verstorben, so bedürfen Minderjährige... | |
| 1875 - 786 หน้า
...zulässig. §. 29. Eheliche Kinder bedürfen zur Eheschließung, so lange der Sohn das fünfundzwanzigste, die Tochter das vierundzwanzigste Lebensjahr nicht...des Vaters der Einwilligung der Mutter und, wenn sie minderjährig sind, auch des Vor» mundes. Sind beide Eltern verstorben, so bedürfen minderjährige... | |
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