| H. A. Mascher - 1866 - 832 หน้า
...bestimmte wörtlich Folgendes: „Keinem selbstständigcn Preußen darf an dem Orte, wo er eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen sich selbst zu verschaffen im Stande ist, der Aufenthalt verweigert, oder durch lästige Bedingungen erschwert werden. — Selbst die Besorgniß... | |
| 1867 - 976 หน้า
...bekanntlich wie folgt: „Keinem selbstständigen Preußischen Unterthan darf an dem Orte, wo ei eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen sich selbst zu verschaffen im Stande ist, der Aufenthalt verweigert oder durch lästige Bedingungen erschwert werden." Wir sehen also sofort, daß... | |
| 1868 - 592 หน้า
...1842 über die Aufnahme neu anziehender Personen festsetzt, dass keinem Bundesangehörigeu, welcher eine eigne Wohnung oder ein Unterkommen sich selbst zu verschaffen im Stande ist, der Aufenthalt da, wo er sich aufhalten will, aus anderen Gründen, als in den in dem gedachten Gesetze... | |
| 1886 - 768 หน้า
...Gemeindeoder Gutsbezirk: § 1. Keinem selbstständigen Preuss. Unterthan darf an dem Orte, wo er eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen sich selbst zu verschaffen im Stande ist, der Aufenthalt verweigert oder durch lästige Bedingungen erschwert werden. § 2. Ausnahmen hiervon (§1)... | |
| Jan Ziekow - 1997 - 764 หน้า
...446. 103 PrGS 1867, S. 361. selbständigen Preußischen Unterthan darf an dem Orte, wo er eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen sich selbst zu verschaffen im Stande ist, der Aufenthalt verweigert oder durch lästige Bedingungen erschwert werden." Wenngleich der räumliche... | |
| Alfons Labisch, Reinhard Spree - 2001 - 476 หน้า
...Es verfügte, dass keinem »selbständigen Preußischen Unterthan ... an dem Orte, wo er eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen sich selbst zu verschaffen im Stande ist, der Aufenthalt verweigert oder durch lästige Bedingungen erschwert werden« dürfe.48 Freilich konnte... | |
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