Vorgeschichte des Rechts: prähistorisches Recht, เล่มที่ 2E. Trewendt, 1903 |
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... Gläubiger Herr und Eigentümer des Schuldners wäre , ausgebildet ist . Der dem Bauern eigene Hass gegen den schlechten Wirt und Bankerottierer kommt hier zu einem in der gesamten Geschichte des Rechts wohl sonst unerhörten Ausbruch . Der ...
... Gläubiger Herr und Eigentümer des Schuldners wäre , ausgebildet ist . Der dem Bauern eigene Hass gegen den schlechten Wirt und Bankerottierer kommt hier zu einem in der gesamten Geschichte des Rechts wohl sonst unerhörten Ausbruch . Der ...
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... Gläubiger ) ihn oder entläuft er ihm , so wird er damit des Geldes ( der Geldschuld ) nicht ledig ; so lange er es ihm nicht zahlen und nicht voll bringen kann , so ist er immer sein Pfand für das Geld ( so is he immer sin pand vor dat ...
... Gläubiger ) ihn oder entläuft er ihm , so wird er damit des Geldes ( der Geldschuld ) nicht ledig ; so lange er es ihm nicht zahlen und nicht voll bringen kann , so ist er immer sein Pfand für das Geld ( so is he immer sin pand vor dat ...
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... Gläubiger droht sich zu erhängen , wenn er nicht befriedigt wird 1 ) . Wunderbares Volk , dessen Sitten einen tiefen Zwiespalt des Charakters enthüllen ! Dort tritt uns der glänzende Krieger der Heldenepen entgegen , hier der das Leben ...
... Gläubiger droht sich zu erhängen , wenn er nicht befriedigt wird 1 ) . Wunderbares Volk , dessen Sitten einen tiefen Zwiespalt des Charakters enthüllen ! Dort tritt uns der glänzende Krieger der Heldenepen entgegen , hier der das Leben ...
หน้า 158
... Schuldner , der nicht im Stande ist , zu bezahlen , und dies beweist , frei aus- geht . Der Richter sagt dann : Gott möge euch die Mittel geben « . Trifft ihn jedoch der Gläubiger später mit zwei Toben oder einem roten Käppchen ( also ...
... Schuldner , der nicht im Stande ist , zu bezahlen , und dies beweist , frei aus- geht . Der Richter sagt dann : Gott möge euch die Mittel geben « . Trifft ihn jedoch der Gläubiger später mit zwei Toben oder einem roten Käppchen ( also ...
หน้า 160
... Gläubiger das Be- gräbnis eines Bürgers nicht hindern dürfe , sondern sich an dessen Erben halten müsse . Und hierbei handelt es sich an- scheinend um eine Rechtsvorstellung , welche aus sehr alter Zeit der indogermanischen Völker ...
... Gläubiger das Be- gräbnis eines Bürgers nicht hindern dürfe , sondern sich an dessen Erben halten müsse . Und hierbei handelt es sich an- scheinend um eine Rechtsvorstellung , welche aus sehr alter Zeit der indogermanischen Völker ...
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