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§. 1-18. Cnut wird von den Ständen als
König von England anerkannt und im Anfange
des Jahres 1018 in London gekrönt. — Grau-
famer und blutiger Anfang der Regierung Cnuts.
-Er vermählt sich mit Emma, Ethelreds hinter-
laffener Wittwe. Durch Ströme vergossenen
Bluts auf dem Thron von England befestiget,
herrscht Enut mit Milde und großer Weisheit.
Er erobert Norwegen und einen Theil von
Schweden. Er macht eine Pilgerreise nach Rom,
vereiniget Schleswig wieder mit Dänemark und
stirbt nach neunzehnjähriger Regierung im Jahre

1035

236-275

Specielle Kirchengeschichte.

§. 1-5. Einleitung. - Die Kirche beginnt
sich nach und nach aus der bisherigen knechtischen
Abhängigkeit von der weltlichen Macht wieder zu
größerer Selbstständigkeit zu erheben. - Heilsame
Reformen im Innern derselben. Erwachen eines

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Neunter Abschnitt.

Geschichte der Päbste.

S. 1-14. Pontificat Johannes XV. Gregor V. Sylvester Ú. — Frühere Geschichte Gerberts bis zu dessen Erhebung auf den päbstlichen Stuhl. - Gegenseitiges Verhält niß zwischen Sylvester II. und Otto III. Tod dieses Pabstes (1003)

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Zehnter Abschnitt.

-

Fortsegung der Geschichte der Päbste.

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S. 1-4. Fünfmonatliche Regierung Johannes XVII. Johann XVIII. Der heilige. Bruno und der heilige Elphegus in Rom. — Tod dieses Pabstes (1009). Sergius IV. - Mär tyrertod des heiligen Columban während des Pontificates Sergius IV. Tod dieses Pabstes (1012)

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§. 4-10. Benedikt VIII. Der Afterpabst Gregor sucht fruchtlos Schuß an dem Hofe Heinrichs des Zweiten. Der Pabst krönt Heinrich II. zum römischen Kaiser und entreißt den Sarazenen Sardinien. -- Erdbeben in Rom. Tod des Pabstes (1024)

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S. 10-16. Johann XIX. ein Bruder des verstorbenen Pabstes wird aus dem Laienstande auf den römischen Stuhl erhoben. Rechtfertigung dieses Pabstes wegen dessen Gelangung aus dem Laienstande zur päbstlichen Würde. Er weißt das Gesuch des Patriarchen von Constantinopel um den Titel eines ökumenischen Potriarchen mit weiser Schonung zurück und krönt Conrad II. zum römischen Kaiser. Johannes XIX. stirbt gegen das Ende des Jahres 1033. Tod der heiligen Kaiserin Cunigundis. - Sie wird in den legten Jahren des zwölften Jahrhunderts von Innocenz III. heilig gesprochen

298-321

321-329

329-337

337-351

Eilfter Abschnitt.

Merkwürdige Concilien.

S. 1-4. Die beiden Concilien von Rheims und jenes von Mousson, dem Leser schon aus der Geschichte Frankreichs bekannt. Concilium in Rom 998. Gregor V. schleudert auf demselben den Bannstrahl gegen Robert II. König von Frankreich. Concilium in Anse in dem Jahre 1025.

Seite

Fleury's und Marchetti's abweichende Berichte von den Verhandlungen dieses Conciliums. Ueber das Recht der Päbste, den Kirchen und Klöstern Privilegien und Eremtionen zu ertheilen 351-361 §. 5-9. Rührende Scene auf einem in Frankreich gehaltenen Concilium, wovon jedoch das Jahr wie der Ort unbekannt sind. - Concilien zu Bourges und Limoges, wegen Einführung der Treuga Dei. Interdikte auf ganze Provinzen, zum erstenmale auf diesen Concilien in Antrag geftellt. Sonderbare Geschichte in Betreff eines ercommunicirten, jedoch in geweihter Erde begrabenen Todten. Merkwürdige, verschiedene Disciplinargegenstände betreffende Beschlüsse des Conciliums von Limoges

.. 361-373

§. 9-11. In Deutschland gehaltene Concilien. Die beiden wegen des zwischen Bernward von Hildesheim und Erzbischof Willigis von Mainz waltenden Streites, in den Jahren 1001 und 1007 zu Frankfurt gehaltenen Concilien.

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Concilium zu Seligenstadt. Durch ihren achtzehnten Canon überschreiten die auf diesem Concilium versammelten Bischöfe offenbar die Grenzen ihrer Befugniß. Weitere Entwickelung dieses Vorwurfs in einer Note. Nationalconcilium in Mainz (1023), veranlaßt durch Graf Otto von Hammerstein, der von seiner rechtmäßigen Gemahlin sich getrennt und mit einer andern vermählt hatte. Klagen über die Gewaltthätigkeiten mächtiger Laien gegen Kirchen und Klöster

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§. 12-13. Concilien in England und Spanien. Zu Enham unter König Ethelred (1009). - Da so viele Priester und Diakone in England verhei

1

373-380

rathet waren, wird denen, die sich von ihren
Weibern trennen würden, die Erhebung in den
Adelstand versprochen. Concilium zu Leon.
In Spanien find die Concilien zugleich auch
Reichsversammlungen

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Zwölfter Abschnitt.

Seite

380-383

Weitere Verbreitung des Christenthums im Abendlande.

--

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S. 1-8. Einige vorläufige Bemerkungen über den heidnisch-religiösen Zustand des Europäischen Nordens. Langsame Fortschritte des Christenthums unter den Slavischen Völkern - Böhmen Polen. Miesto, erster christlicher Herzog von Polen (969). Dänemark. Die Ehre einer Universalisirung und Befestigung des Christenthums gebührt König Cnut dem Großen. - Norwegen und Schweden. In dem Erstern wird, im Anfang des eilften Jahrhunderts, das Christenthum unter Olav dem Heiligen, und in dem Zweiten, um die nämliche Zeit, unter Olav Scotfonung, die herrschende Religion des Landes. Der heilige Siegfried Apostel der Schweden. Digression über den Ursprung und die wahre Bedeutung der Canonisationen

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. 383-412 S. 9-12. Ungarn. T Schon in der Hälfte des zehnten Jahrhunderts gibt es Christen in diesem Reiche. Herzog Geisa und dessen Gemahlin Sarolta. Der Herzog läßt sich taufen (978). Stephanus mit dem Beinamen der Heilige, Sohn des Geisa, folgt seinem Vater in der Regierung

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§. 12-13. Stand des Christenthums in Ungarn bei Stephans Regierungsantritt. Große Empörung der Anhänger des Heidenthums unter der Führung Zezgars gegen den jungen Herrscher. Stephan schlägt sie in einer Schlacht bei Veszprim und begründet durch diesen Sieg die Herrschaft des Christenthums in Ungarn.

§. 14-15. Organisation der neuen Kirche thren äußeren Verhältnissen durch Gründung on Bisthümern. Stephans Gesandtschaft nach Pabst Sylvester II. ertheilt ihm die

Rom.

412-416

417-421

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Dreizehnter Abschnitt.

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Vierzehnter Abschnitt.

Deutsche canonisirte Bischöfe, Aebte und Einsiedler.
§. 1-5. Mittheilungen aus dem Leben der
merkwürdigsten Heiligen dieser Periode im Beson-
dern. Der h. Heribert, Erzbischof von
Cöln. Geburt und Jugendjahre des Heiligen.
Kaiser Otto III. ernennt ihn zu seinem Hof-
kaplan. Seine Erhebung auf den erzbischöflichen

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